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   VG München, 16.02.2021 - M 31 K 20.5502   

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VG München, 16.02.2021 - M 31 K 20.5502 (https://dejure.org/2021,3531)
VG München, Entscheidung vom 16.02.2021 - M 31 K 20.5502 (https://dejure.org/2021,3531)
VG München, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - M 31 K 20.5502 (https://dejure.org/2021,3531)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 3 Abs. 1; BV Art. 118 Abs. 1; BayVwVfG Art. 48; BayHO Art. 23, 44
    Rücknahme einer Förderung nach dem bayerischen 10.000-Häuser-Programm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 06.12.2016 - 22 ZB 16.2037

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides - "Förderschädlichkeit" des vorzeitigen

    Auszug aus VG München, 16.02.2021 - M 31 K 20.5502
    Ein Antragsteller, der vor Erlass des Förderbescheides bzw. vor der Zustimmung der Bewilligungsstelle zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn mit der Realisierung der zur Förderung beantragten Maßnahme beginnt, gibt zu erkennen, dass er das Projekt ungeachtet einer möglichen staatlichen Förderung realisieren will und kann (vgl. BayVGH, U.v. 11.10.2019 aaO Rn. 39; U.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris Rn. 18).

    Der vorzeitige Maßnahmenbeginn fällt in den Verantwortungsbereich des Antragstellers (vgl. BayVGH, U.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris).

  • VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides ("10.000-Häuser-Programm")

    Auszug aus VG München, 16.02.2021 - M 31 K 20.5502
    Dabei darf eine solche Richtlinie nicht - wie Gesetze oder Rechtsverordnungen - gerichtlich ausgelegt werden, sondern sie dient nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (BVerwG, U.v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 6 ZB 20.438 - juris Rn. 6; U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26; VG München. U.v. 27.1.2020 - 31 K 19.4697 - juris Rn. 22).

    Ein Antragsteller, der vor Erlass des Förderbescheides bzw. vor der Zustimmung der Bewilligungsstelle zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn mit der Realisierung der zur Förderung beantragten Maßnahme beginnt, gibt zu erkennen, dass er das Projekt ungeachtet einer möglichen staatlichen Förderung realisieren will und kann (vgl. BayVGH, U.v. 11.10.2019 aaO Rn. 39; U.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 18.05.2020 - 6 ZB 20.438

    Zuwendung nach Sportförderrichtlinie

    Auszug aus VG München, 16.02.2021 - M 31 K 20.5502
    Dabei darf eine solche Richtlinie nicht - wie Gesetze oder Rechtsverordnungen - gerichtlich ausgelegt werden, sondern sie dient nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (BVerwG, U.v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 6 ZB 20.438 - juris Rn. 6; U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26; VG München. U.v. 27.1.2020 - 31 K 19.4697 - juris Rn. 22).

    Insoweit hat er auch die Interpretationshoheit über die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften, sodass es allein darauf ankommt, wie die Förderrichtlinien als administrative Binnenvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger behördlicher Praxis gehandhabt wurde (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2020 aaO juris Rn. 10).

  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft;

    Auszug aus VG München, 16.02.2021 - M 31 K 20.5502
    Dabei darf eine solche Richtlinie nicht - wie Gesetze oder Rechtsverordnungen - gerichtlich ausgelegt werden, sondern sie dient nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (BVerwG, U.v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 6 ZB 20.438 - juris Rn. 6; U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26; VG München. U.v. 27.1.2020 - 31 K 19.4697 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 6.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen,

    Auszug aus VG München, 16.02.2021 - M 31 K 20.5502
    Die Frist für die Rücknahme beginnt deshalb erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr dazu die für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. rechtsgrundsätzlich BVerwG, B.v. 19.12.1984 - BVerwG GrS 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356; aktuell U.v. 23.1.2019 - 10 C 6/17 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VG München, 16.02.2021 - M 31 K 20.5502
    Die Frist für die Rücknahme beginnt deshalb erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr dazu die für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. rechtsgrundsätzlich BVerwG, B.v. 19.12.1984 - BVerwG GrS 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356; aktuell U.v. 23.1.2019 - 10 C 6/17 - juris Rn. 39).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 1055/09

    Rechtmäßigkeit eines (Teil-) Widerrufs und Rückforderung einer Zuwendung für eine

    Auszug aus VG München, 16.02.2021 - M 31 K 20.5502
    Selbst wenn man der Klägerin zugutehalten möchte, dass sie die nachträgliche ergänzende Beauftragung der Installation eines Batteriespeichers nach ihrem Verständnis der Nr. 1 Satz 1 der Förderrichtlinien für möglich und damit keinen unzulässigen vorzeitigen Maßnahmenbeginn für gegeben erachtet hat, so hätte es ihr gleichwohl oblegen, sich vor Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde verbindliche Klarheit darüber zu verschaffen, ob durch die Vergabe des Auftrags für die zunächst isolierte Installation der PV-Anlage am 10. September 2019 ein förderschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorgelegen hat (vgl. OVG NRW, U.v. 20.4.2012 - 4 A 1055/09 - juris; B.v. 8.1.2013 - 4 A 149/12 - juris; OVG Brandenburg, U.v. 11.2.2004 - 2 A 680/03 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2013 - 4 A 149/12

    Mehrfachbeteiligung am Bieterverfahren

    Auszug aus VG München, 16.02.2021 - M 31 K 20.5502
    Selbst wenn man der Klägerin zugutehalten möchte, dass sie die nachträgliche ergänzende Beauftragung der Installation eines Batteriespeichers nach ihrem Verständnis der Nr. 1 Satz 1 der Förderrichtlinien für möglich und damit keinen unzulässigen vorzeitigen Maßnahmenbeginn für gegeben erachtet hat, so hätte es ihr gleichwohl oblegen, sich vor Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde verbindliche Klarheit darüber zu verschaffen, ob durch die Vergabe des Auftrags für die zunächst isolierte Installation der PV-Anlage am 10. September 2019 ein förderschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorgelegen hat (vgl. OVG NRW, U.v. 20.4.2012 - 4 A 1055/09 - juris; B.v. 8.1.2013 - 4 A 149/12 - juris; OVG Brandenburg, U.v. 11.2.2004 - 2 A 680/03 - juris).
  • OVG Brandenburg, 11.02.2004 - 2 A 680/03

    Zinsforderung wegen nicht alsbaldiger Verwendung von Fördermitteln, Auslegung des

    Auszug aus VG München, 16.02.2021 - M 31 K 20.5502
    Selbst wenn man der Klägerin zugutehalten möchte, dass sie die nachträgliche ergänzende Beauftragung der Installation eines Batteriespeichers nach ihrem Verständnis der Nr. 1 Satz 1 der Förderrichtlinien für möglich und damit keinen unzulässigen vorzeitigen Maßnahmenbeginn für gegeben erachtet hat, so hätte es ihr gleichwohl oblegen, sich vor Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde verbindliche Klarheit darüber zu verschaffen, ob durch die Vergabe des Auftrags für die zunächst isolierte Installation der PV-Anlage am 10. September 2019 ein förderschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorgelegen hat (vgl. OVG NRW, U.v. 20.4.2012 - 4 A 1055/09 - juris; B.v. 8.1.2013 - 4 A 149/12 - juris; OVG Brandenburg, U.v. 11.2.2004 - 2 A 680/03 - juris).
  • VG München, 27.01.2020 - M 31 K 19.4697

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids im Rahmen des bayerischen

    Auszug aus VG München, 16.02.2021 - M 31 K 20.5502
    Dabei darf eine solche Richtlinie nicht - wie Gesetze oder Rechtsverordnungen - gerichtlich ausgelegt werden, sondern sie dient nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (BVerwG, U.v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 6 ZB 20.438 - juris Rn. 6; U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26; VG München. U.v. 27.1.2020 - 31 K 19.4697 - juris Rn. 22).
  • VG München, 23.03.2021 - M 31 K 20.6004

    Zuwendungsrecht, Rücknahme eines Zuwendungsbescheids, Unternehmen in

    Anders wäre es nur bei einem atypischen Ausnahmefall (vgl. statt vieler Ramsauer in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 48 Rn. 127b und 127c; im Zusammenhang des Zuwendungsrechts jüngst etwa VG München, U.v. 16.2.2021 - M 31 K 20.5502 - juris Rn. 35; VG Düsseldorf, U.v. 14.12.2020 - 20 K 4706/20 - juris Rn. 51 ff.), für dessen Vorliegen vorliegend allerdings nichts ersichtlich ist.

    Insoweit hat sie auch die Interpretationshoheit über die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften, sodass es allein darauf ankommt, wie die Förderrichtlinien als administrative Binnenvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger behördlicher Praxis gehandhabt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2020 aaO juris Rn. 10; zusammenfassend auch VG München, U.v. 16.2.2021 - M 31 K 20.5502 - juris Rn. 22).

    Anders wäre es nur bei einem atypischen Ausnahmefall (vgl. statt vieler Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 48 Rn. 127b und 127c; vgl. auch VG München, U.v. 16.2.2021 - M 31 K 20.5502 - juris Rn. 35), für dessen Vorliegen vorliegend allerdings nichts ersichtlich ist.

  • VG München, 15.11.2022 - M 31 K 21.6097

    Zuwendungsrecht, Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint),

    Anders wäre es nur bei einem atypischen Ausnahmefall (vgl. statt vieler Ramsauer in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 48 Rn. 127b und 127c; im Zusammenhang des Zuwendungsrechts jüngst etwa VG München, U.v. 16.2.2021 - M 31 K 20.5502 - juris Rn. 35; VG Düsseldorf, U.v. 14.12.2020 - 20 K 4706/20 - juris Rn. 51 ff.), für dessen Vorliegen vorliegend allerdings nichts ersichtlich ist.

    Anders wäre es nur bei einem atypischen Ausnahmefall (vgl. statt vieler Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 48 Rn. 127b und 127c; vgl. auch VG Würzburg, U.v. 15.12.2021 - W 8 K 21.1000 - juris Rn. 58; VG München, U.v. 16.2.2021 - M 31 K 20.5502 - juris Rn. 35), für dessen Vorliegen vorliegend allerdings nichts ersichtlich ist.

  • VG München, 12.05.2021 - M 31 K 15.2119

    Anteilige Kürzung von Zuwendungen für kommunalen Straßenbau

    Dabei darf eine solche Richtlinie nicht - wie Gesetze oder Rechtsverordnungen - gerichtlich ausgelegt werden, sondern sie dient nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (BVerwG, U.v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 6 ZB 20.438 - juris Rn. 6; U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26; VG München, U.v. 16.2.2021 - M 31 K 20.5502 - juris Rn. 22; U.v. 27.1.2020 - M 31 K 19.4697 - juris Rn. 22).
  • VG Würzburg, 24.06.2022 - W 8 K 21.188

    Ohne mündliche Verhandlung, Verpflichtungsklage, bayerisches

    Daraus wird deutlich, dass die Fördermaßnahme im Programmteil "PV-Speicher-Programm" stets die (Erst- oder Ergänzungs-) Installation eines PV-Speicher-Systems, bestehend aus einer neuen PV-Anlage und einem neuen Batteriespeicher, umfasst (VG München, U.v. 16.2.2021 - M 31 K 20.5502 - juris Rn. 27).

    Insoweit hat er auch die Interpretationshoheit über die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften, sodass es allein darauf ankommt, wie die Förderrichtlinie als administrative Binnenvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger behördlicher Praxis gehandhabt wurde (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2020 - 6 ZB 20.438 - juris Rn. 10, VG München, U.v. 16.2.2021 - M 31 K 20.5502 - juris Rn. 22).

  • VG München, 23.02.2022 - M 31 K 21.2878

    Erfolglose Klage gegen Rücknahme und Rückforderung einer Corona-Soforthilfe

    Insoweit hat sie auch die Interpretationshoheit über die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften, sodass es allein darauf ankommt, wie die Förderrichtlinien als administrative Binnenvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger behördlicher Praxis gehandhabt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2020 aaO juris Rn. 10; zusammenfassend auch VG München, U.v. 16.2.2021 - M 31 K 20.5502 - juris Rn. 22).

    Anders wäre es nur bei einem atypischen Ausnahmefall (vgl. statt vieler Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 48 Rn. 127b und 127c; vgl. auch VG München, U.v. 16.2.2021 - M 31 K 20.5502 - juris Rn. 35), für dessen Vorliegen vorliegend allerdings nichts ersichtlich ist.

  • VG München, 16.03.2023 - M 31 K 21.6228

    Zuwendungsrecht, Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint),

    Anders wäre es nur bei einem atypischen Ausnahmefall (vgl. statt vieler Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 48 Rn. 127b und 127c; vgl. auch VG Würzburg, U.v. 15.12.2021 - W 8 K 21.1000 - juris Rn. 58; VG München, U.v. 16.2.2021 - M 31 K 20.5502 - juris Rn. 35), für dessen Vorliegen vorliegend zum Zeitpunkt der behördlichen Rücknahmeentscheidung nichts ersichtlich war und auch der klägerische Vortrag im Klageverfahren zu keiner anderen Bewertung geführt hat (siehe oben Rn. 25).
  • VG München, 23.02.2022 - M 31 K 21.2981

    Erfolglose Klage gegen Rücknahme und Rückforderung einer Corona-Soforthilfe

    Insoweit hat sie auch die Interpretationshoheit über die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften, sodass es allein darauf ankommt, wie die Förderrichtlinien als administrative Binnenvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger behördlicher Praxis gehandhabt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2020 aaO juris Rn. 10; zusammenfassend auch VG München, U.v. 16.2.2021 - M 31 K 20.5502 - juris Rn. 22).

    Anders wäre es nur bei einem atypischen Ausnahmefall (vgl. statt vieler Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 48 Rn. 127b und 127c; vgl. auch VG München, U.v. 16.2.2021 - M 31 K 20.5502 - juris Rn. 35), für dessen Vorliegen vorliegend allerdings nichts ersichtlich ist.

  • VG München, 21.09.2022 - M 31 K 22.423

    Zuwendungsrecht, Dezemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint), Kfz-Handel

    Anders wäre es nur bei einem atypischen Ausnahmefall (vgl. statt vieler Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 48 Rn. 127b und 127c; vgl. auch VG Würzburg, U.v. 15.12.2021 - W 8 K 21.1000 - juris Rn. 58; VG München, U.v. 16.2.2021 - M 31 K 20.5502 - juris Rn. 35), für dessen Vorliegen vorliegend allerdings nichts ersichtlich ist.
  • VG München, 22.11.2022 - M 31 K 21.6438

    Zuwendungsrecht, Novemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint), Maßgeblicher

    Anders wäre es nur bei einem atypischen Ausnahmefall (vgl. statt vieler Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 48 Rn. 127b und 127c; vgl. auch VG Würzburg, U.v. 15.12.2021 - W 8 K 21.1000 - juris Rn. 58; VG München, U.v. 16.2.2021 - M 31 K 20.5502 - juris Rn. 35), für dessen Vorliegen vorliegend allerdings nichts ersichtlich ist.
  • VG München, 10.10.2022 - M 31 K 22.661

    Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des

    Anders wäre es nur bei einem atypischen Ausnahmefall (vgl. statt vieler Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 48 Rn. 127b und 127c; vgl. auch VG Würzburg, U.v. 15.12.2021 - W 8 K 21.1000 - juris Rn. 58; VG München, U.v. 16.2.2021 - M 31 K 20.5502 - juris Rn. 35), für dessen Vorliegen vorliegend allerdings nichts ersichtlich ist.
  • VG München, 05.05.2023 - M 31 K 21.6122

    Zuwendungsrecht, Novemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint), Mitwirkung des

  • VG München, 28.10.2022 - M 31 K 21.5978

    Zuwendungsrecht, Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint),

  • VG Würzburg, 31.03.2022 - W 8 K 21.535

    Gerichtsbescheid, Anfechtungsklage, Bayerisches-10.000-Häuser-Programm,

  • VG München, 10.10.2022 - M 31 K 22.27

    Rücknahme einer November-Coronahilfe

  • VG München, 30.09.2022 - M 31 K 21.6690

    Zuwendungsrecht, Novemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint), Taxiunternehmen

  • VG München, 10.10.2022 - M 31 K 22.245

    Gewährung einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe (Corona-Dezemberhilfe)

  • VG München, 15.11.2022 - M 31 K 22.539

    Zuwendungsrecht, Dezemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint), Vermittlung von

  • VG München, 08.12.2021 - M 31 K 21.4977

    Zuwendungsrecht, Rücknahme eines Zuwendungsbescheids, Bayerisches

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