Rechtsprechung
   VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,15326
VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107 (https://dejure.org/2018,15326)
VG München, Entscheidung vom 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107 (https://dejure.org/2018,15326)
VG München, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - M 11 SN 18.2107 (https://dejure.org/2018,15326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,15326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80a, § 113 Abs. 1; BauGB § 34, § 212a; BayBO Art. 66 Abs. 1, Art. 68 Abs. 2 S. 2; BGB § 917, § 918
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung für Hinterliegergrundstück und zivilrechtliches Notwegerecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung für Hinterliegergrundstück und zivilrechtliches Notwegerecht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 18.12.2001 - 15 N 97.2906
    Auszug aus VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107
    Das BauGB enthält keine Regelungen darüber, wann die Erschließung gesichert ist; insoweit sind landesrechtliche Bestimmungen und örtliche Gegebenheiten maßgebend und ferner das, was an ortsüblicher Erschließung erwartet werden kann (BayVGH, U.v. 18.12.2001 - 15 N 97.2906 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewährleistet das Eigentum eine aus bundesrechtlicher Sicht hinreichende Sicherung der verkehrlichen Erschließung des Hinterliegergrundstücks durch die Straße, von der es durch das Anliegergrundstück getrennt ist, wenn das Anlieger- und das Hinterliegergrundstück im Eigentum derselben Person stehen (BVerwG, U.v. 26.2.1993 - 8 C 45/91 - juris Ls. 1 und Rn. 13; so auch BayVGH U.v. 18.12.2001 a.a.O - juris Rn. 33).

    Im Übrigen ist auch für die gesicherte Erschließung durch leitungsgebundene Erschließungsanlagen ausreichend, dass Eigentümeridentität von Anlieger- und von Hinterliegergrundstück besteht (vgl. zur Entwässerung BayVGH, U.v. 18.12.2001 a.a.O. - juris Rn. 29 unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 27.8.1998 - 23 ZB 98.689).

    Das gilt auch im Fall der Eigentümeridentität von Vorderlieger- und Hinterliegergrundstück (BayVGH, U.v. 18.12.2001 a.a.O. - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass die notwendigen Erschließungsanlagen bis zur Fertigstellung des Vorhabens funktionsgerecht benutzbar sind und auf Dauer zur Verfügung stehen (vgl. Wolf in Simon/Busse, BayBO, Art. 4 Rn. 247, 248; BayVGH, U.v. 18.12.2001 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 19.02.2007 - 1 ZB 06.92

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nachbarklage gegen Vorbescheid;

    Auszug aus VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107
    Wegen des wechselseitigen Zusammenhangs zwischen Zivil- und öffentlichem Recht hat auch das Bundesverwaltungsgericht - ungeachtet der neueren Eigentumsdogmatik, nach der ein baurechtlicher Nachbarschutz grundsätzlich nur nach Maßgabe des einfachen Rechts besteht - ausdrücklich an dieser Rechtsschutzmöglichkeit des Nachbarn festgehalten (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2007 - 1 ZB 06.92 - juris Rn. m.w.N. zur Rspr.).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107
    Eine baurechtliche Nachbarklage kann allerdings auch dann Erfolg haben, wenn ein Vorhaben es an der gebotenen Rücksichtnahme auf seine Umgebung fehlen lässt und dieses Gebot im Einzelfall Nachbarschutz vermittelt (BVerwG, U.v. 25.2.1977 - 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 = juris Ls. 2 bis 4 und Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 45.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Kosten der erstmaligen endgültigen

    Auszug aus VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107
    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewährleistet das Eigentum eine aus bundesrechtlicher Sicht hinreichende Sicherung der verkehrlichen Erschließung des Hinterliegergrundstücks durch die Straße, von der es durch das Anliegergrundstück getrennt ist, wenn das Anlieger- und das Hinterliegergrundstück im Eigentum derselben Person stehen (BVerwG, U.v. 26.2.1993 - 8 C 45/91 - juris Ls. 1 und Rn. 13; so auch BayVGH U.v. 18.12.2001 a.a.O - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 27.08.1998 - 23 ZB 98.689
    Auszug aus VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107
    Im Übrigen ist auch für die gesicherte Erschließung durch leitungsgebundene Erschließungsanlagen ausreichend, dass Eigentümeridentität von Anlieger- und von Hinterliegergrundstück besteht (vgl. zur Entwässerung BayVGH, U.v. 18.12.2001 a.a.O. - juris Rn. 29 unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 27.8.1998 - 23 ZB 98.689).
  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 CS 10.327

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107
    Der Nachbar kann wegen seiner fehlenden oder fehlerhaften Beteiligung einen Rechtsbehelf zulässigerweise - nur - erheben, wenn er gleichzeitig geltend machen kann, auch in eigenen materiellen Rechten verletzt zu sein (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2010 - 14 CS 10.327; Molodovsky/Famers/Waldmann, Bayerische Bauordnung, 37. Update 11/17, Art. 66 Rn. 193; Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, 128. EL Dezember 2017, Art. 66 Rn. 208).
  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107
    Ein Abwehrrecht des Nachbarn aus der Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist aber für den Fall anerkannt, dass eine infolge Fehlens der Erschließung rechtswidrige Baugenehmigung für den Nachbarn eine unmittelbare Rechtsverschlechterung in Richtung auf die Duldung eines Notwegerechts (§ 917 Abs. 1 BGB) bewirkt (BVerwG, U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - BVerwGE 50, 282).
  • VG München, 30.10.2023 - M 8 SN 23.4872

    Nachbareilantrag, Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme (verneint),

    Nur insoweit kann die Baugenehmigung für die Bestimmung, was nach Maßgabe von § 917 BGB für eine ordnungsgemäße Nutzung des Grundstücks erforderlich ist, vorgreiflich sein und privatrechtsgestaltende Wirkung entfalten (vgl. VG München, B.v. 16.5.2018 - M 11 SN 18.2107 - BeckRS 2018, 10662 Rn. 22).
  • VG Trier, 22.10.2019 - 7 K 1641/19

    Rechtsbehelfe eines Nachbarn gegen eine teilweise Einziehung eines

    Eine bestandskräftige Baugenehmigung löst hinsichtlich der Entstehung eines Notwegerechts eine gewisse Automatik aus, sodass sich der Nachbar bereits gegen die Erteilung der Baugenehmigung zur Wehr setzen muss, wenn er zivilrechtlich seine Einwände gegen die Inanspruchnahme seines Grundstücks auf der Grundlage von § 917 Abs. 1 BGB erfolgreich geltend machen will (VG München, Beschluss vom 16. Mai 2018 - M 11 SN 18.2107 -, Rn. 27, juris m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht