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VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 80a, § 113 Abs. 1; BauGB § 34, § 212a; BayBO Art. 66 Abs. 1, Art. 68 Abs. 2 S. 2; BGB § 917, § 918
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung für Hinterliegergrundstück und zivilrechtliches Notwegerecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107
- VGH Bayern, 27.07.2018 - 1 CS 18.1265
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 18.12.2001 - 15 N 97.2906
Auszug aus VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107
Das BauGB enthält keine Regelungen darüber, wann die Erschließung gesichert ist; insoweit sind landesrechtliche Bestimmungen und örtliche Gegebenheiten maßgebend und ferner das, was an ortsüblicher Erschließung erwartet werden kann (BayVGH, U.v. 18.12.2001 - 15 N 97.2906 - juris Rn. 26 m.w.N.).Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewährleistet das Eigentum eine aus bundesrechtlicher Sicht hinreichende Sicherung der verkehrlichen Erschließung des Hinterliegergrundstücks durch die Straße, von der es durch das Anliegergrundstück getrennt ist, wenn das Anlieger- und das Hinterliegergrundstück im Eigentum derselben Person stehen (…BVerwG, U.v. 26.2.1993 - 8 C 45/91 - juris Ls. 1 und Rn. 13; so auch BayVGH U.v. 18.12.2001 a.a.O - juris Rn. 33).
Im Übrigen ist auch für die gesicherte Erschließung durch leitungsgebundene Erschließungsanlagen ausreichend, dass Eigentümeridentität von Anlieger- und von Hinterliegergrundstück besteht (vgl. zur Entwässerung BayVGH, U.v. 18.12.2001 a.a.O. - juris Rn. 29 unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 27.8.1998 - 23 ZB 98.689).
Das gilt auch im Fall der Eigentümeridentität von Vorderlieger- und Hinterliegergrundstück (BayVGH, U.v. 18.12.2001 a.a.O. - juris Rn. 35 m.w.N.).
Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass die notwendigen Erschließungsanlagen bis zur Fertigstellung des Vorhabens funktionsgerecht benutzbar sind und auf Dauer zur Verfügung stehen (…vgl. Wolf in Simon/Busse, BayBO, Art. 4 Rn. 247, 248; BayVGH, U.v. 18.12.2001 a.a.O.).
- VGH Bayern, 19.02.2007 - 1 ZB 06.92
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nachbarklage gegen Vorbescheid; …
Auszug aus VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107
Wegen des wechselseitigen Zusammenhangs zwischen Zivil- und öffentlichem Recht hat auch das Bundesverwaltungsgericht - ungeachtet der neueren Eigentumsdogmatik, nach der ein baurechtlicher Nachbarschutz grundsätzlich nur nach Maßgabe des einfachen Rechts besteht - ausdrücklich an dieser Rechtsschutzmöglichkeit des Nachbarn festgehalten (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2007 - 1 ZB 06.92 - juris Rn. m.w.N. zur Rspr.). - BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107
Eine baurechtliche Nachbarklage kann allerdings auch dann Erfolg haben, wenn ein Vorhaben es an der gebotenen Rücksichtnahme auf seine Umgebung fehlen lässt und dieses Gebot im Einzelfall Nachbarschutz vermittelt (BVerwG, U.v. 25.2.1977 - 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 = juris Ls. 2 bis 4 und Rn. 21 ff.).
- BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 45.91
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Kosten der erstmaligen endgültigen …
Auszug aus VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107
Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewährleistet das Eigentum eine aus bundesrechtlicher Sicht hinreichende Sicherung der verkehrlichen Erschließung des Hinterliegergrundstücks durch die Straße, von der es durch das Anliegergrundstück getrennt ist, wenn das Anlieger- und das Hinterliegergrundstück im Eigentum derselben Person stehen (BVerwG, U.v. 26.2.1993 - 8 C 45/91 - juris Ls. 1 und Rn. 13;… so auch BayVGH U.v. 18.12.2001 a.a.O - juris Rn. 33). - VGH Bayern, 27.08.1998 - 23 ZB 98.689
Auszug aus VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107
Im Übrigen ist auch für die gesicherte Erschließung durch leitungsgebundene Erschließungsanlagen ausreichend, dass Eigentümeridentität von Anlieger- und von Hinterliegergrundstück besteht (vgl. zur Entwässerung BayVGH, U.v. 18.12.2001 a.a.O. - juris Rn. 29 unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 27.8.1998 - 23 ZB 98.689). - VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 CS 10.327
Nachbarrechtsstreit
Auszug aus VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107
Der Nachbar kann wegen seiner fehlenden oder fehlerhaften Beteiligung einen Rechtsbehelf zulässigerweise - nur - erheben, wenn er gleichzeitig geltend machen kann, auch in eigenen materiellen Rechten verletzt zu sein (vgl. BayVGH, B.v. 12.7.2010 - 14 CS 10.327;… Molodovsky/Famers/Waldmann, Bayerische Bauordnung, 37. Update 11/17, Art. 66 Rn. 193;… Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, 128. EL Dezember 2017, Art. 66 Rn. 208). - BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach …
Auszug aus VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107
Ein Abwehrrecht des Nachbarn aus der Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist aber für den Fall anerkannt, dass eine infolge Fehlens der Erschließung rechtswidrige Baugenehmigung für den Nachbarn eine unmittelbare Rechtsverschlechterung in Richtung auf die Duldung eines Notwegerechts (§ 917 Abs. 1 BGB) bewirkt (BVerwG, U.v. 26.3.1976 - IV C 7.74 - BVerwGE 50, 282).
- VG München, 30.10.2023 - M 8 SN 23.4872
Nachbareilantrag, Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme (verneint), …
Nur insoweit kann die Baugenehmigung für die Bestimmung, was nach Maßgabe von § 917 BGB für eine ordnungsgemäße Nutzung des Grundstücks erforderlich ist, vorgreiflich sein und privatrechtsgestaltende Wirkung entfalten (vgl. VG München, B.v. 16.5.2018 - M 11 SN 18.2107 - BeckRS 2018, 10662 Rn. 22). - VG Trier, 22.10.2019 - 7 K 1641/19
Rechtsbehelfe eines Nachbarn gegen eine teilweise Einziehung eines …
Eine bestandskräftige Baugenehmigung löst hinsichtlich der Entstehung eines Notwegerechts eine gewisse Automatik aus, sodass sich der Nachbar bereits gegen die Erteilung der Baugenehmigung zur Wehr setzen muss, wenn er zivilrechtlich seine Einwände gegen die Inanspruchnahme seines Grundstücks auf der Grundlage von § 917 Abs. 1 BGB erfolgreich geltend machen will (VG München, Beschluss vom 16. Mai 2018 - M 11 SN 18.2107 -, Rn. 27, juris m.w.N.).