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   VG München, 16.10.2015 - M 17 K 14.2837   

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VG München, 16.10.2015 - M 17 K 14.2837 (https://dejure.org/2015,74641)
VG München, Entscheidung vom 16.10.2015 - M 17 K 14.2837 (https://dejure.org/2015,74641)
VG München, Entscheidung vom 16. Oktober 2015 - M 17 K 14.2837 (https://dejure.org/2015,74641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Erfolgreiche Klage gegen die Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2013 - 10 S 1116/13

    Verbot gewerblicher Altkleidersammlung

    Auszug aus VG München, 16.10.2015 - M 17 K 14.2837
    Die Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (§ 20 KrWG) rechtfertigt die gesetzliche Statuierung von Überlassungspflichten, von denen nur ausnahmsweise und unter Wahrung öffentlicher Interessen zu Gunsten gewerblicher Sammlungen abgesehen wird (VGH BW, B.v. 9.9.2013 - 10 S 1116/13 - juris Rn. 10).

    Die Kammer verweist zur Vermeidung von Wiederholungen insoweit auf die eingehenden Ausführungen des VGH Baden-Württemberg (B.v. 9.9.2013 - 10 S 1116/13 - DVBl 2013, 1537 - juris Rn. 12 ff.) betreffend die Entsorgung von Alttextilien.

    Ein Modell der systematischen Unvereinbarkeit zwischen öffentlich-rechtlicher und privater Abfallentsorgung ist im Hausmüllbereich nach geltendem Recht nicht vertretbar, sondern es muss zur Sicherung der Europarechtskonformität eine Art Geringfügigkeitsschwelle beachtet werden, um eine Verhinderung der Entsorgungspflichten zu wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen bejahen zu können (vgl. VGH BW, B.v. 4.3.2014 - 10 S 1127/13 - juris Rn. 31 ff.; B.v. 9.9.2013 - 10 S 1116/13 - juris Rn. 31 ff.).

    Gleiches gilt, wenn er an der Ausschreibung nicht teilgenommen hat, aber dann die Sammlung aufnimmt (VGH BW, B.v. 4.3.2014 - 10 S 1127/13 - juris Rn. 47; B.v. 9.9.2011 - 10 S 1116/13 - juris Rn. 44 ff.; VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77 ff.; VG München, U.v. 10.4.2014 - M 17 K 13.2786 - juris Rn. 29).

    Die rein prophylaktische Verdrängung gewerblicher Sammler vom Markt ist von der Vorschrift des § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 KrWG nicht gedeckt (VGH BW, B.v.2013 - 10 S 1116/13 - juris Rn. 50; VG Düsseldorf, U.v. 9.5.2014 - 17 K 3013/13 - juris Rn. 167).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2014 - 10 S 1127/13

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; Unzuverlässigkeit;

    Auszug aus VG München, 16.10.2015 - M 17 K 14.2837
    Ein Modell der systematischen Unvereinbarkeit zwischen öffentlich-rechtlicher und privater Abfallentsorgung ist im Hausmüllbereich nach geltendem Recht nicht vertretbar, sondern es muss zur Sicherung der Europarechtskonformität eine Art Geringfügigkeitsschwelle beachtet werden, um eine Verhinderung der Entsorgungspflichten zu wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen bejahen zu können (vgl. VGH BW, B.v. 4.3.2014 - 10 S 1127/13 - juris Rn. 31 ff.; B.v. 9.9.2013 - 10 S 1116/13 - juris Rn. 31 ff.).

    Die Darlegungslast obliegt insoweit der Verwaltung (VGH BW, B.v. 4.3.2014 - 10 S 1127/13 - juris Rn. 31; OVG NRW, B.v. 19.7.2013 - 20 B 122/13 - juris Rn. 15).

    Gleiches gilt, wenn er an der Ausschreibung nicht teilgenommen hat, aber dann die Sammlung aufnimmt (VGH BW, B.v. 4.3.2014 - 10 S 1127/13 - juris Rn. 47; B.v. 9.9.2011 - 10 S 1116/13 - juris Rn. 44 ff.; VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77 ff.; VG München, U.v. 10.4.2014 - M 17 K 13.2786 - juris Rn. 29).

    Dies ist aber erforderlich, da die Vorschrift ansonsten einem europarechtswidrigen absoluten Konkurrentenschutz gleichkäme (vgl. VGH BW, B.v. 4.3.2014 - 10 S 1127/13 - juris Rn. 51).

  • VG Ansbach, 03.07.2013 - AN 11 K 13.00617

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

    Auszug aus VG München, 16.10.2015 - M 17 K 14.2837
    Es ist an Recht und Gesetz gebunden und untersteht exekutiver Aufsicht sowie gerichtlicher Kontrolle (BVerwG, U.v. 18.3.2009 - 9 A 39/07 - NvWZ 2010, 44 f.; VG Würzburg, B.v. 6.6.2013 - W 4 S. 13.441 - juris Rn. 29, B.v. 22.5.2013 - W 4 S. 13.327 - juris Rn. 29; VG Ansbach, U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 33; OVG NRW, B.v. 20.1.2014 - 20 B 331/13 - juris Rn. 7).

    Diese Voraussetzungen sind von der Klägerin detailliert, transparent und nachvollziehbar nachzuweisen (BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris Rn. 28; VG Ansbach, U.v. 7.8.2013 - AN 11 K 12.02212 - juris Rn. 34; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 25; VG Würzburg, B.v. 15.4.2013 - W 4 S. 13.145 - juris Rn. 33ff.; U.v. 14.5.2013 - W 4 K 12.1139 - juris Rn. 27ff.).

    Hierfür wurde vom Beklagten, den insoweit die Darlegungslast trifft (vgl. VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 76; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 28; U.v. 7.8.2012 - AN 11 K 02212 - juris Rn. 37), bislang nichts vorgetragen.

    Denn bei der Menge der betreffenden Abfallfraktion handelt es sich um einen Grundparameter für die Kalkulation, die für die Abgabe von Angeboten erforderlich ist (VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77 ff.; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 29; U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01588 - juris Rn. 89 ff.).

  • OLG Celle, 08.09.2014 - 13 Verg 7/14

    Anforderungen an die Vergabe einer Dienstleistungskonzession hinsichtlich der

    Auszug aus VG München, 16.10.2015 - M 17 K 14.2837
    Letztere liegt beispielsweise vor, wenn nicht die Verwertung und Beseitigung von Alttextilien ausgeschrieben wurde, sondern (nur) ein Sondernutzungsrecht an bestimmten Grundstücken (hier der Wertstoffsammelstellen) für das Aufstellen von Altkleidercontainern zum Zwecke der gewerblichen Alttextilsammlung (OLG Düsseldorf, B.v. 7.3.2012 - VII-Verg 78/11 - juris; OLG Celle, B.v. 8.9.2014 - 13 Verg 7/14 - juris).

    Dafür, dass es sich bei dem Vertrag um eine Dienstleistungskonzession handelt, spricht auch Art. 1 Abs. 4 RL 2004/18 EG, wonach eine solche im Gegensatz zu einem entgeltlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB dadurch gekennzeichnet ist, dass die Gegenleistung des Auftraggebers nicht in einem geldwerten Vorteil, sondern nur in dem Recht zur wirtschaftlichen Verwertung der erbrachten Leistung, ggf. zuzüglich der Zahlung eines Preises, besteht (aa.), wobei der Leistungserbringer ganz oder jedenfalls zu einem erheblichen Teil das Nutzungsrisiko übernimmt (bb.) (BGH, B.v. 8.2.2011 - X ZB 4/10 - juris Rn. 31f.; OLG Düsseldorf, B.v. 7.3.2012 - VII-Verg. 78/11 - juris Rn. 34; OLG Celle, B.v. 8.9.2014 - 13 Verg 7/14 - juris).

    Sie trägt die Gefahr eines Ausfalls ihres Vergütungsanspruchs oder der Nichtinanspruchnahme ihrer Leistung und das Risiko, den Unwägbarkeiten des Marktes ausgesetzt zu sein, das sich vor allem in dem Risiko der Konkurrenz anderer Wirtschaftsteilnehmer, dem Risiko einer nicht vollständigen Deckung der Betriebsausgaben durch die Einnahmen oder dem Risiko der Haftung für einen Schaden im Zusammenhang mit einem Fehlverhalten bei der Erbringung der Dienstleistung äußern kann (EuGH U.v. 10.11.2011 - C-348/10 - juris Rn. 37; OLG Celle, B.v. 8.9.2014 - 13 Verg 7/14 - juris).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11

    Rechtsweg für die Nachprüfung der Vergabe der Unterhaltung von

    Auszug aus VG München, 16.10.2015 - M 17 K 14.2837
    Letztere liegt beispielsweise vor, wenn nicht die Verwertung und Beseitigung von Alttextilien ausgeschrieben wurde, sondern (nur) ein Sondernutzungsrecht an bestimmten Grundstücken (hier der Wertstoffsammelstellen) für das Aufstellen von Altkleidercontainern zum Zwecke der gewerblichen Alttextilsammlung (OLG Düsseldorf, B.v. 7.3.2012 - VII-Verg 78/11 - juris; OLG Celle, B.v. 8.9.2014 - 13 Verg 7/14 - juris).

    Dafür, dass es sich bei dem Vertrag um eine Dienstleistungskonzession handelt, spricht auch Art. 1 Abs. 4 RL 2004/18 EG, wonach eine solche im Gegensatz zu einem entgeltlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB dadurch gekennzeichnet ist, dass die Gegenleistung des Auftraggebers nicht in einem geldwerten Vorteil, sondern nur in dem Recht zur wirtschaftlichen Verwertung der erbrachten Leistung, ggf. zuzüglich der Zahlung eines Preises, besteht (aa.), wobei der Leistungserbringer ganz oder jedenfalls zu einem erheblichen Teil das Nutzungsrisiko übernimmt (bb.) (BGH, B.v. 8.2.2011 - X ZB 4/10 - juris Rn. 31f.; OLG Düsseldorf, B.v. 7.3.2012 - VII-Verg. 78/11 - juris Rn. 34; OLG Celle, B.v. 8.9.2014 - 13 Verg 7/14 - juris).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass sich der von der ... an den Beigeladenen zu zahlende Betrag für die Nutzung der Stellflächen aus einer Verwertungserlösbeteiligung abzüglich der der ... entstehenden und dem Beigeladenen berechneten Sammlungs- und Transportkosten zusammensetzt, sodass eine Zahlung des Beigeladenen an die ... für seine Dienstleistung im Wege der Verrechnung in den von der ... an den Beigeladenen zu zahlenden Entgelten enthalten wäre (vgl. dazu: OLG Düsseldorf, B.v. 7.3.2012, a. a. O., juris Rn. 35).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - 20 A 2798/11

    Flächendeckende Altpapiersammlungen durch gewerbliche Unternehmen erlaubt

    Auszug aus VG München, 16.10.2015 - M 17 K 14.2837
    Eine bereits bestehende und funktionierende öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung soll davor geschützt werden, dass sich eine gewerbliche Sammlung daneben etabliert hat oder etablieren will (OVG NRW, U.v. 15.8.2013 - 20 A 2798/11 - juris Rn. 144).

    Dabei kann es nur darum gehen, ob die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers in Frage steht, weil sich eine angedachte Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflicht im Wege der Drittbeauftragung wegen vergaberechtlicher Schwierigkeiten nicht ohne Weiteres realisieren lässt oder aber eine nach Durchführung eines Vergabeverfahrens erfolgte Drittbeauftragung deshalb in ihrem vertraglichen Bestand gefährdet ist, weil sie von einem Anderen "unterlaufen" wird (OVG NRW, U.v. 15.8.2013 - 20 A 2798/11 - juris Rn. 194).

    Es ist ferner nicht ersichtlich, dass die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers in Frage stünde, weil sich eine angedachte Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflicht im Wege der Drittbeauftragung wegen vergaberechtlicher Schwierigkeiten nicht ohne Weiteres realisieren ließe oder aber eine nach Durchführung eines Vergabeverfahrens erfolgte Drittbeauftragung deshalb in ihrem vertraglichen Bestand gefährdet wäre, weil sie von einem Anderen "unterlaufen" wird (vgl. VG München, U.v. 6.11.2014 - M 17 K 13.4798; OVG NRW, U.v. 15.8.2013 - 20 A 2798/11 - juris Rn. 194).

  • VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung

    Auszug aus VG München, 16.10.2015 - M 17 K 14.2837
    Hierfür wurde vom Beklagten, den insoweit die Darlegungslast trifft (vgl. VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 76; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 28; U.v. 7.8.2012 - AN 11 K 02212 - juris Rn. 37), bislang nichts vorgetragen.

    Gleiches gilt, wenn er an der Ausschreibung nicht teilgenommen hat, aber dann die Sammlung aufnimmt (VGH BW, B.v. 4.3.2014 - 10 S 1127/13 - juris Rn. 47; B.v. 9.9.2011 - 10 S 1116/13 - juris Rn. 44 ff.; VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77 ff.; VG München, U.v. 10.4.2014 - M 17 K 13.2786 - juris Rn. 29).

    Denn bei der Menge der betreffenden Abfallfraktion handelt es sich um einen Grundparameter für die Kalkulation, die für die Abgabe von Angeboten erforderlich ist (VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77 ff.; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 29; U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01588 - juris Rn. 89 ff.).

  • VG München, 06.11.2014 - M 17 K 13.4798

    Aufhebung eines Bescheids - gewerbliche Sammlung von Alttextilen

    Auszug aus VG München, 16.10.2015 - M 17 K 14.2837
    Es ist ferner nicht ersichtlich, dass die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers in Frage stünde, weil sich eine angedachte Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflicht im Wege der Drittbeauftragung wegen vergaberechtlicher Schwierigkeiten nicht ohne Weiteres realisieren ließe oder aber eine nach Durchführung eines Vergabeverfahrens erfolgte Drittbeauftragung deshalb in ihrem vertraglichen Bestand gefährdet wäre, weil sie von einem Anderen "unterlaufen" wird (vgl. VG München, U.v. 6.11.2014 - M 17 K 13.4798; OVG NRW, U.v. 15.8.2013 - 20 A 2798/11 - juris Rn. 194).

    Im Übrigen hätte die klägerische Sammlung kurzfristig bei der Leistungsbeschreibung berücksichtigt werden können (vgl. dazu VG München, U.v. 6.11.2014 - M 17 K 13.4798).

  • VG München, 17.07.2014 - M 17 K 13.2789

    Untersagung einer gewerblichen Altkleider- und Altschuhsammlung

    Auszug aus VG München, 16.10.2015 - M 17 K 14.2837
    Dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ist es somit zwar unbenommen, anlässlich der Anzeige gewerblicher Sammlungen eine eigene Sammlung in die Wege zu leiten, schon bestehende bzw. zumindest angezeigte gewerbliche Sammlungen Privater können aber ohne eine bereits vorliegende konkrete Planung des eigenen Konzepts nicht nach § 18 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 KrWG untersagt werden (VG München, U.v. 17.7.2014 - M 17 K 13.2789 - UA S. 27 ff.; U.v. 10.4.2014 - M 17 K 13.2786 - UA S. 34 f.).

    Die im Ausschreibungsverfahren erfolgreichen Bieter konnten darüber hinaus allein wegen der Durchführung von gemeinnützigen Sammlungen nicht mit einem festen Abfallvolumen rechnen (vgl. VG München U.v. 17.7.2014 - M 17 K 13.2789).

  • VG München, 10.04.2014 - M 17 K 13.2786

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Auszug aus VG München, 16.10.2015 - M 17 K 14.2837
    Dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ist es somit zwar unbenommen, anlässlich der Anzeige gewerblicher Sammlungen eine eigene Sammlung in die Wege zu leiten, schon bestehende bzw. zumindest angezeigte gewerbliche Sammlungen Privater können aber ohne eine bereits vorliegende konkrete Planung des eigenen Konzepts nicht nach § 18 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 KrWG untersagt werden (VG München, U.v. 17.7.2014 - M 17 K 13.2789 - UA S. 27 ff.; U.v. 10.4.2014 - M 17 K 13.2786 - UA S. 34 f.).

    Gleiches gilt, wenn er an der Ausschreibung nicht teilgenommen hat, aber dann die Sammlung aufnimmt (VGH BW, B.v. 4.3.2014 - 10 S 1127/13 - juris Rn. 47; B.v. 9.9.2011 - 10 S 1116/13 - juris Rn. 44 ff.; VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77 ff.; VG München, U.v. 10.4.2014 - M 17 K 13.2786 - juris Rn. 29).

  • VG Ansbach, 07.08.2013 - AN 11 K 12.02212

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2014 - 20 B 331/13

    Durchführung einer Interessenabwägung bei der Erteilung einer Genehmigung für das

  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 20 CS 12.841

    Beschwerde; gewerbliche Sammlung von Abfällen

  • VG Gelsenkirchen, 02.06.2015 - 9 K 4775/14

    Alttextilien; Altkleider; Sammlung; Untersagung

  • VG Düsseldorf, 27.11.2014 - 17 L 2471/14

    Sammlung von Alttextilien unterliegt nicht der Überlassungspflicht

  • VG München, 16.10.2014 - M 17 K 13.377

    Gewerbliche Sammlung von Altpapier; Altpapiertonne

  • VG Oldenburg, 05.11.2014 - 5 B 2302/14

    Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung wegen konkreter eigener

  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00611

    Teilweise Klagerücknahme und Erledigung

  • VG Düsseldorf, 09.05.2014 - 17 K 3013/13

    Rechtmäßigkeit einer Befristung und eines Erweiterungsverbots (Ziffer 2.) bei der

  • VG München, 07.11.2013 - M 17 K 12.6409

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Alttextilien, Altschuhe;

  • VG Arnsberg, 26.06.2013 - 8 L 228/13

    Untersagung der gewerblichen Sammlung von Altkleidern aufgrund des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 122/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

  • VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01588

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung

  • EuGH, 10.11.2011 - C-348/10

    Norma-A und Dekom - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/17/EG - Art. 1 Abs. 3

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • VGH Bayern, 13.06.2013 - 20 ZB 13.805

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Anzeigeverfahren für Sammlungen;

  • VG Würzburg, 14.05.2013 - W 4 K 12.1139

    Untersagung einer Sammlung; gewerbliche Sammlung von Alttextilien; ordnungsgemäße

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

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