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   VG München, 17.01.2020 - M 23 K 19.5607   

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VG München, 17.01.2020 - M 23 K 19.5607 (https://dejure.org/2020,11144)
VG München, Entscheidung vom 17.01.2020 - M 23 K 19.5607 (https://dejure.org/2020,11144)
VG München, Entscheidung vom 17. Januar 2020 - M 23 K 19.5607 (https://dejure.org/2020,11144)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVZO § 31a; StVG § 24, § 26 Abs. 3; StVO § 49; OWiG § 46 Abs. 1; StPO § 170 Abs. 2
    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung

  • rewis.io

    Verpflichtung zur sechsmonatigen Führung eines Fahrtenbuchs

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrtenbuchauflage von sechs Monaten bei Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus VG München, 17.01.2020 - M 23 K 19.5607
    § 31a StVZO verpflichtet die Ermittlungsbehörde nicht zur Anwendung bestimmter Ermittlungsmaßnahmen (vgl. BVerwG, B.v. 9.12.1993 - 11 B 113.93 - juris Rn. 4; U.v. 13.10.1978 - VII C 77.74 - juris Rn. 16).

    Art, Zeitpunkt und Umfang der angemessenen und zumutbaren Ermittlungen stehen vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der Ermittlungsbehörden (BVerwG, U.v. 13.10.1978 - VII C 77.74 - juris Rn. 16).

    Zwar genügt die Behörde ihrer Ermittlungspflicht grundsätzlich nur dann, wenn sie den Kraftfahrzeughalter unverzüglich von der mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlung in Kenntnis setzt, wobei die hierzu eingeräumte Anhörungsfrist im Regelfall zwei Wochen nicht überschreiten darf (BVerwG, B.v. 14.5.1997 - 3 B 28/97 - juris; erstmals BVerwG, U.v. 13.10.1978 - VII C 77.74 - NJW 1979, 1054).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2018 - 8 B 233/18

    Absehen von der Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches bei Angabe des

    Auszug aus VG München, 17.01.2020 - M 23 K 19.5607
    Nach ständiger Rechtsprechung reicht auch bereits grundsätzlich ein lediglich mit einem Punkt (bereits nach dem bis zum 30. April 2014 geltenden Punktekatalog) bewerteter Verkehrsverstoß für die Anordnung der Fahrtenbuchauflage aus, ohne dass es auf die Feststellung der näheren Umstände der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Gefährlichkeit des Verstoßes ankommt (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 mit Verweis auf BVerwG, B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99; OVG NRW, U.v. 29.4.1999 - 8 A 699/97 - B.v. 26.3.2018 - 8 B 233/18 - jeweils juris).

    (OVG NRW, B.v. 13.1.2016 - 8 A 1030/15 - juris Rn. 15 ff.; B.v. 26.3.2018 - 8 B 233/18 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG München, 17.01.2020 - M 23 K 19.5607
    Um dies effektiv zu erreichen, ist eine gewisse Dauer der Führung des Fahrtenbuchs erforderlich, wobei sechs Monate im "unteren Bereich einer effektiven Kontrolle" liegen (BVerwG U.v. 17.5.1995 - 11 C 12/94 - juris Rn.11).

    Die Anordnung eine Führungsdauer von lediglich sechs Monaten liegt bereits im "unteren Bereich einer effektiven Kontrolle (BVerwG U.v. 17.5.1995 - 11 C 12/94 - juris Rn.11).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG München, 17.01.2020 - M 23 K 19.5607
    Lehnt der Fahrzeughalter erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 9.12.1993 - 11 B 84.96 - juris; U.v. 17.12.1992 - 7 C 3.80 - juris Rn. 7, BayVGH B.v. 1.4.2019 - 11 CS 19.214).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass es vorliegend um die Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit geht, die nur einen Sinn hat, wenn der Täter vor Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist (§ 26 Abs. 3 StVG) und deren in Betracht kommenden Unterbrechungen so rechtzeitig bekannt ist, dass die Verkehrsordnungswidrigkeit mit Aussicht auf Erfolg geahndet werden kann und die daran anknüpfenden polizeilichen Maßnahmen eingeleitet werden können (BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3/80 - BayVBl 1983, 310; VGH BW, B.v.21.7.2014 - 10 S 156/13 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus VG München, 17.01.2020 - M 23 K 19.5607
    Dabei hängen Art und Umfang der angemessenen und zumutbaren Ermittlungen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Mitwirkungsbereitschaft des Fahrzeughalters ab (BVerwG, B.v. 23.23.1996 - 11 B 84.96 - juris Rn. 3).

    Lehnt der Fahrzeughalter erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 9.12.1993 - 11 B 84.96 - juris; U.v. 17.12.1992 - 7 C 3.80 - juris Rn. 7, BayVGH B.v. 1.4.2019 - 11 CS 19.214).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG München, 17.01.2020 - M 23 K 19.5607
    Nach ständiger Rechtsprechung reicht auch bereits grundsätzlich ein lediglich mit einem Punkt (bereits nach dem bis zum 30. April 2014 geltenden Punktekatalog) bewerteter Verkehrsverstoß für die Anordnung der Fahrtenbuchauflage aus, ohne dass es auf die Feststellung der näheren Umstände der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Gefährlichkeit des Verstoßes ankommt (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 mit Verweis auf BVerwG, B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99; OVG NRW, U.v. 29.4.1999 - 8 A 699/97 - B.v. 26.3.2018 - 8 B 233/18 - jeweils juris).

    Irrelevant ist die Zwei-Wochen-Frist insbesondere, sofern ein - wie hier - zur Identifizierung ausreichendes Lichtbild existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (st. Rspr.; vgl. OVG Lüneburg, B.v. 2.11.2004 - 12 ME 413/04 - juris Rn. 8f.; VG Oldenburg, B.v. 30.3.2009 - 7 B 1004/09 - juris Rn. 12 ff.; OVG NRW, U.v. 29.4.1999 - 8 A 699/97 - juris Rn. 14; VG München, B.v. 30.6.2014 - M 23 S 14.652 - juris Rn. 26; VG Düsseldorf, U.v. 24.5.2016 - 14 K 7101/15 - juris m.w.N.).

  • VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 CS 19.214

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus VG München, 17.01.2020 - M 23 K 19.5607
    Der Fahrzeughalter ist für sein Fahrzeug verantwortlich und daher erster Ansprechpartner für die Ermittlungsbehörden (BayVGH, B.v. 1.4.2019 - 11 CS 19.214; vgl. auch OVG NRW, B.v. 15.3.2007 - 8 B 2746/06 - juris Rn. 11 f.).

    Lehnt der Fahrzeughalter erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 9.12.1993 - 11 B 84.96 - juris; U.v. 17.12.1992 - 7 C 3.80 - juris Rn. 7, BayVGH B.v. 1.4.2019 - 11 CS 19.214).

  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung

    Auszug aus VG München, 17.01.2020 - M 23 K 19.5607
    Verlangt eine Behörde vom Halter eines Fahrzeugs die Führung eines Fahrtenbuchs nur für diese Zeitspanne, hat sie damit zum Ausdruck gebracht, dass sie sich insoweit mit der geringstmöglichen Beschwer begnügt (BayVGH, B.v.18.5.2010 - 11 CS 10.357 - NJW 2011, 326).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - 8 A 1030/15

    Erlass einer Fahrtenbuchauflage von 12 Monaten bei erstmaligem Verkehrsverstoß;

    Auszug aus VG München, 17.01.2020 - M 23 K 19.5607
    (OVG NRW, B.v. 13.1.2016 - 8 A 1030/15 - juris Rn. 15 ff.; B.v. 26.3.2018 - 8 B 233/18 - juris Rn. 10).
  • VG Oldenburg, 30.03.2009 - 7 B 1004/09

    Bildqualität; Fahrerermittlung; Fahrtenbuch; Firmenfahrzeug; Geschäftsfahrzeug;

    Auszug aus VG München, 17.01.2020 - M 23 K 19.5607
    Irrelevant ist die Zwei-Wochen-Frist insbesondere, sofern ein - wie hier - zur Identifizierung ausreichendes Lichtbild existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (st. Rspr.; vgl. OVG Lüneburg, B.v. 2.11.2004 - 12 ME 413/04 - juris Rn. 8f.; VG Oldenburg, B.v. 30.3.2009 - 7 B 1004/09 - juris Rn. 12 ff.; OVG NRW, U.v. 29.4.1999 - 8 A 699/97 - juris Rn. 14; VG München, B.v. 30.6.2014 - M 23 S 14.652 - juris Rn. 26; VG Düsseldorf, U.v. 24.5.2016 - 14 K 7101/15 - juris m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2007 - 7 B 11420/06

    Ähnlichkeit mit eineiigem Zwillingsbruder schützt nicht vor Verwaltungsgebühr

  • VG Augsburg, 19.06.2012 - Au 3 K 12.287

    Fahrtenbuchauflage; verspätete Anhörung; Obliegenheit zur Mitwirkung;

  • VG München, 30.06.2014 - M 23 S 14.652

    Fahrtenbuchauflage; Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen; Qualität des

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2004 - 12 ME 413/04

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches; Beschwerde gegen die Anordnung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - 8 B 2746/06
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 14.176

    Fahrtenbuchauflage; Ermittlung des Fahrzeugführers

  • VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 B 05.427
  • BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung

  • VG Düsseldorf, 24.05.2016 - 14 K 7101/15

    Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage aufgrund einer erheblichen

  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548

    Fahrtenbuchauflage

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