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   VG München, 17.02.2009 - M 16 K 08.4606   

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VG München, 17.02.2009 - M 16 K 08.4606 (https://dejure.org/2009,74601)
VG München, Entscheidung vom 17.02.2009 - M 16 K 08.4606 (https://dejure.org/2009,74601)
VG München, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - M 16 K 08.4606 (https://dejure.org/2009,74601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Terminverlegungsantrag; Rücknahme der Heilpraktikererlaubnis; Bindung an Feststellungen des Strafurteils; berufsrechtlicher "Überhang"; Berufsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 03.11.1995 - 7 CS 95.3110

    Rechtmäßigkeit einer Rücknahme der Heilpraktikererlaubnis bei Bestehen eines

    Auszug aus VG München, 17.02.2009 - M 16 K 08.4606
    Hierbei sind angesichts der Bedeutung der gefährdeten Rechtsgüter grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen (stdg. Rspr., vgl. z.B. BayVGH v. 3.11.1995 Az. 7 CS 95.3110, NVwZ-RR 1997, S. 151; BayVGH v. 28.7.2000 Az. 21 ZB 98.3498 RdNr. 9, zitiert nach juris).

    Bei rechtskräftiger Verhängung einer berufsrechtlichen Maßnahme durch das Strafgericht kann der Betroffene unter diesen Umständen grundsätzlich darauf vertrauen, dass damit dem Interesse der Allgemeinheit in vollem Umfang Genüge getan ist (vgl. z.B. BayVGH v. 3.3.1992 Az.: 21 B 91.1336, BayVBl. 1992 S. 403; BayVGH v. 3.11.1995 Az. 7 CS 95.3110, NVwZ-RR 1997, S. 151).

  • BFH, 05.06.2007 - VI B 132/06

    NZB: Terminsverlegung wegen Erkrankung

    Auszug aus VG München, 17.02.2009 - M 16 K 08.4606
    Eine kurzfristige, überraschende Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten stellt regelmäßig einen erheblichen Grund für eine Änderung des Termins dar (z.B. BFH vom 5.6.2007, BFH/NV 2007, 1701; BFH vom 23.11.2001, BFH/BV 2002, 520 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen

    Auszug aus VG München, 17.02.2009 - M 16 K 08.4606
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend BVerwGE 15, 282, BayVBl. 1963, 186; 31, 307) folgt aus dem Verbot der Doppelbestrafung, der strafrechtlichen Maxime des "ne bis in idem" des Art. 102 Abs. 3 GG, in Zusammenschau mit anderen Bestimmungen der Rechtsordnung der allgemeine Grundsatz, dass kriminelle Verfehlungen dann nicht mehr von den Verwaltungsbehörden berufs- und ordnungsrechtlich berücksichtigt werden dürfen, wenn bereits das Strafgericht diese Verfehlungen im Rahmen der Verhängung von Maßregeln der Sicherung nach § 70 Abs. 1 StGB umfassend auch aus berufs- und ordnungsrechtlicher Sicht gewürdigt hat.
  • BVerwG, 25.02.1969 - I B 26.68

    Erforderlichkeit eines zeitlich beschränkten Verbots der Berufsausübung nach § 42

    Auszug aus VG München, 17.02.2009 - M 16 K 08.4606
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend BVerwGE 15, 282, BayVBl. 1963, 186; 31, 307) folgt aus dem Verbot der Doppelbestrafung, der strafrechtlichen Maxime des "ne bis in idem" des Art. 102 Abs. 3 GG, in Zusammenschau mit anderen Bestimmungen der Rechtsordnung der allgemeine Grundsatz, dass kriminelle Verfehlungen dann nicht mehr von den Verwaltungsbehörden berufs- und ordnungsrechtlich berücksichtigt werden dürfen, wenn bereits das Strafgericht diese Verfehlungen im Rahmen der Verhängung von Maßregeln der Sicherung nach § 70 Abs. 1 StGB umfassend auch aus berufs- und ordnungsrechtlicher Sicht gewürdigt hat.
  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus VG München, 17.02.2009 - M 16 K 08.4606
    Solche individuellen Umstände, soweit sie überhaupt als individuelle gelten können, können bei einmal bejahter Unzuverlässigkeit grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden (vgl. z.B. BVerwG v. 14.04.1998 Az.: 3 B 95/97 für einen Approbationsentzug).
  • VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336

    Berufsrecht Ärzte: Widerruf der Approbation bei Verstoß gegen

    Auszug aus VG München, 17.02.2009 - M 16 K 08.4606
    Bei rechtskräftiger Verhängung einer berufsrechtlichen Maßnahme durch das Strafgericht kann der Betroffene unter diesen Umständen grundsätzlich darauf vertrauen, dass damit dem Interesse der Allgemeinheit in vollem Umfang Genüge getan ist (vgl. z.B. BayVGH v. 3.3.1992 Az.: 21 B 91.1336, BayVBl. 1992 S. 403; BayVGH v. 3.11.1995 Az. 7 CS 95.3110, NVwZ-RR 1997, S. 151).
  • VGH Bayern, 28.07.2000 - 21 ZB 98.3498
    Auszug aus VG München, 17.02.2009 - M 16 K 08.4606
    Hierbei sind angesichts der Bedeutung der gefährdeten Rechtsgüter grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen (stdg. Rspr., vgl. z.B. BayVGH v. 3.11.1995 Az. 7 CS 95.3110, NVwZ-RR 1997, S. 151; BayVGH v. 28.7.2000 Az. 21 ZB 98.3498 RdNr. 9, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 12.03.1990 - 21 B 89.01871
    Auszug aus VG München, 17.02.2009 - M 16 K 08.4606
    Die Verwaltungsbehörden und mithin auch die Verwaltungsgerichte sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte sowie der erkennenden Kammer grundsätzlich nicht gehalten, Feststellungen in rechtskräftigen strafgerichtlichen Urteilen zu hinterfragen und eigene Ermittlungen anzustellen, es sei denn, es bestehen erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn neue Tatsachen und Beweismittel, die nach § 359 Nr. 5 StPO die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens begründen, vorliegen (vgl. BayVGH v. 12.3.1990 Az.: 21 B 89.01871 m.w.N).
  • VGH Bayern, 24.07.1998 - 7 ZB 97.2700
    Auszug aus VG München, 17.02.2009 - M 16 K 08.4606
    Bei der Beurteilung der nach dem Gesagten maßgeblichen Umstände ist auf die Gegebenheiten abzustellen, wie sie im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier also im Zeitpunkt des Ergehens des Widerspruchsbescheids der Regierung von ... am ... August 2008, bestanden (z. B. BayVGH v. 24.07.1998 Az.: 7 ZB 97.2700, juris-Textziffer 34).
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