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   VG München, 17.03.2016 - M 12 K 15.2933   

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VG München, 17.03.2016 - M 12 K 15.2933 (https://dejure.org/2016,13815)
VG München, Entscheidung vom 17.03.2016 - M 12 K 15.2933 (https://dejure.org/2016,13815)
VG München, Entscheidung vom 17. März 2016 - M 12 K 15.2933 (https://dejure.org/2016,13815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei Asylbewerbern aus einem sicheren Herkunftsland

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.12.1990 - 1 B 162.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus VG München, 17.03.2016 - M 12 K 15.2933
    Das ausländerbehördliche Ermessen darf entgegen der Auffassung des Klägers durch Verwaltungsvorschriften gelenkt und gebunden werden (siehe BVerwG, B.v. 27.12.1990 - 1 B 162/90 - juris Rn. 5 m. w. N.).

    Im Übrigen entspricht das Recht und die Pflicht der Behörde, bei Vorliegen atypischer Umstände vom Entscheidungsprogramm der Verwaltungsvorschrift im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung abzuweichen, dem Wesen und der Funktion der Verwaltungsvorschrift, da durch Verwaltungsvorschriften das gesetzlich eingeräumte Ermessen nur abstrakt wahrgenommen und der Ausländerbehörde eine Orientierung zur Einzelfallentscheidung gegeben wird, so dass der Behörde die Befugnis zu Ausnahmeregelungen verbleibt (BVerwG, B.v. 27.12.1990 - 1 B 162/90 - juris Rn. 6; vgl. auch Erichsen/Ehlers, Allg. VwR, 13. Auf. 2006, S. 573).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2007 - 15 A 1596/07

    Erstes Berufungsverfahren wegen Studiengebühren für das Erststudium in

    Auszug aus VG München, 17.03.2016 - M 12 K 15.2933
    dd) Auch das in Art. 6 Abs. 1 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) genannte Recht auf Arbeit wird nicht verletzt, da der Pakt im Wesentlichen nur Programmsätze enthält, ohne jedoch subjektive Rechte zu vermitteln (vgl. VGH BW, U.v. 16.2.2009 - 2 S 1855/07 - juris Rn. 39 ff.; OVG NRW U.v. 9.10.2007 - 15 A 1596/07 - juris Rn. 37 ff.; Tomuschat, in: Isensee/Kirchhof, HStR, Bd. X, 3. Aufl. 2012, § 208 Rn. 14; Murswiek, in: Isensee/Kirchhof, HStR Bd. IX, 3. Aufl. 2011, § 192 Rn. 44 f., 49).
  • VGH Bayern, 21.12.2015 - 10 CE 15.2038

    Rechtsmittelbelehrung, Gerichtskosten, Statthaftigkeit, Ausländerrecht, VGH

    Auszug aus VG München, 17.03.2016 - M 12 K 15.2933
    Gerichtskosten werden nicht erhoben, da es sich um eine asylrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 83b AsylG handelt (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2015 - 10 CE 15.2038 - juris Rn. 9).
  • VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Höchstaltersgrenze für Prüfingenieure

    Auszug aus VG München, 17.03.2016 - M 12 K 15.2933
    166 Abs. 2 BV formuliert zwar ein (sog. "Jedermann"-) Recht auf Arbeit; dieses wird jedoch ebenfalls nur als Programmsatz angesehen (BayVerfGH, E.v. 5.3.2013 - Vf. 123-VI-11 - juris Rn. 20 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 2 S 1855/07

    Rechtsmäßigkeit der Studiengebührenerhebung in Baden-Württemberg; kein

    Auszug aus VG München, 17.03.2016 - M 12 K 15.2933
    dd) Auch das in Art. 6 Abs. 1 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) genannte Recht auf Arbeit wird nicht verletzt, da der Pakt im Wesentlichen nur Programmsätze enthält, ohne jedoch subjektive Rechte zu vermitteln (vgl. VGH BW, U.v. 16.2.2009 - 2 S 1855/07 - juris Rn. 39 ff.; OVG NRW U.v. 9.10.2007 - 15 A 1596/07 - juris Rn. 37 ff.; Tomuschat, in: Isensee/Kirchhof, HStR, Bd. X, 3. Aufl. 2012, § 208 Rn. 14; Murswiek, in: Isensee/Kirchhof, HStR Bd. IX, 3. Aufl. 2011, § 192 Rn. 44 f., 49).
  • VG München, 12.01.2016 - M 4 K 15.3550

    Kein Recht auf Ausübung einer Beschäftigung für Asylbewerber aus sicherem

    Auszug aus VG München, 17.03.2016 - M 12 K 15.2933
    § 61 Abs. 2 Satz 1 AsylG verstößt nicht gegen Unionsrecht (VG München, U.v. 12.1.2016 - M 4 K 15.3550).
  • BVerwG, 23.09.1981 - 1 B 90.81

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Zulässigkeit und

    Auszug aus VG München, 17.03.2016 - M 12 K 15.2933
    Diese sachlichen Erwägungen verstoßen nicht gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG und rechtfertigen insbesondere eine Ungleichbehandlung von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten gegenüber solchen aus anderen Staaten (vgl. auch BVerwG, B.v. 23.9.1981 - 1 B 90/81 - juris Rn. 3; Neundorf in: Kluth/Heusch, Beck'scher Online-Kommentar Ausländerrecht, 9. Edition Stand: Mai 2015, § 61 Rn. 2).
  • VG München, 09.06.2016 - M 12 K 16.1743

    Unzulässige Klage wegen entgegenstehender Rechtshängigkeit

    Mit Schriftsatz seiner Bevollmächtigten vom ... Juli 2015 hat der Kläger Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben und zunächst beantragt, den Bescheid vom 30. Juni 2015 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, dem Kläger eine Erlaubnis zur Beschäftigung gemäß § 32 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4, 5 BeschV zu erteilen (Verfahren M 12 K 15.2933).

    In der mündlichen Verhandlung am 17. März 2016 hat die Klägerbevollmächtigte im Verfahren M 12 K 15.2933 daraufhin beantragt, den Bescheid des Beklagten vom 11. März 2016 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, dem Kläger eine Erlaubnis zur Beschäftigung bei der ... GmbH in ... zu erteilen.

    Mit Urteil des Gerichts vom 17. März 2016 wurde die Klage im Verfahren M 12 K 15.2933 abgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichts- und Behördenakte, auch im Verfahren M 12 K 15.2933, Bezug genommen.

    Die Streitsache ist bereits im Verfahren M 12 K 15.2933 gem. § 90 VwGO rechtshängig gemacht worden.

    Diese ist im Hinblick auf das Urteil vom 17. März 2016 im Verfahren M 12 K 15.2933 bislang nicht eingetreten, da der Kläger gegen dieses Urteil innerhalb der Rechtsmittelfrist die Zulassung der Berufung beantragt hat.

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