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   VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.599   

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VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.599 (https://dejure.org/2009,21335)
VG München, Entscheidung vom 17.06.2009 - M 17 K 05.599 (https://dejure.org/2009,21335)
VG München, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - M 17 K 05.599 (https://dejure.org/2009,21335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 113 VwGO; § 5 JMStV

  • openjur.de

    Fernsehformat "I want a famous face"; Sendezeitbeschränkung; Beurteilungsspielraum; Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen; Eignung der Entwicklungsbeeinträchtigung; Zeigen von Schönheitsoperationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Zusammenfassung)

    "MTV - I want a Famous Face" ist entwicklungsbeeinträchigend für Jugendliche

  • beck.de (Kurzinformation)

    Auffassung der BLM zu "MTV I want a famous face" bestätigt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.599
    Zu der danach vom Gesetzgeber in ihren wesentlichen Leitlinien zu regelnden Materie zählt die Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens, in welchem die Grenzen der konkurrierenden Freiheitsrechte abgesteckt werden sollen (BVerfG v. 27.11.1990, BVerfGE 83, 130/150).

    Die Annahme eines wie auch immer gearteten Beurteilungsspielraums der Bundesprüfstelle hat es im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG für unvereinbar angesehen, das davon ausgeht, dass sich Bundesprüfstelle und Fachgerichte auf Seiten des Kinder- und Jugendschutzes im Rahmen des verfahrensrechtlich Möglichen Gewissheit darüber zu verschaffen hätten, welchen schädigenden Einfluss die konkrete Schrift ausüben könne (BVerfG v. 27.11.1990, BVerfGE 83, 130/147).

    Die dem Gesetzgeber insoweit zustehende Einschätzungsprärogative wäre nur überschritten, wenn eine Gefährdung bzw. Beeinträchtigung nach dem Stand der Wissenschaft vernünftigerweise auszuschließen und die von ihm getroffene Wertung widerlegt wäre, was im Bereich des Jugendmedienschutzes nicht der Fall ist (Ukrow, a.a.O. RdNr. 86 f.; BVerfG v. 27.11.1990 BVerfGE 83, 130 ff.).

  • VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07

    Verstoß gegen die JMStV-Bestimmungen durch Ausstrahlung einer Folge der

    Auszug aus VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.599
    Die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen von § 5 Abs. 1 JMStV setzt eine Bewertung des jeweiligen Angebots auf eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen und damit einen spezifischen Sachverstand voraus (VG Berlin v. 28.1.2009, MMR 2009, 496 ff. - Juris).

    Der Schluss, der KJM und der Beklagten müsse ebenfalls ein Beurteilungsspielraum zustehen, verkennt bereits, dass der in § 20 Abs. 3 JMStV verwendete Begriff lediglich den Entscheidungsfreiraum der Freiwilligen Selbstkontrolle, die die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags eigenverantwortlich überwachen sollen, gegenüber der öffentlich-rechtlichen Medienaufsicht sichern soll (VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.).

    Vielmehr müssen die der Entscheidung der KJM zugrunde liegenden Erwägungen, die hier in die Bescheidsbegründung eingeflossen sind, als sachverständige Aussagen begriffen werden, die im Verwaltungsprozess wirksam in Frage zu stellen denselben Aufwand erfordert, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachterlicher Äußerungen zu erschüttern (BVerwG v. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/216 zur BPjM; zur KJM: ebenso VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.599
    Ob das Gesetz eine solche Beurteilungsermächtigung enthält, ist durch Auslegung des jeweiligen Gesetzes zu ermitteln (BVerwG v. 16.5.2007, NJW 2007, 2790; BVerwGE 72, 195, 199).

    Gesetzen kann u.a. dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen werden, wenn der zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das weisungsfrei, mit besonderer fachlicher Legitimation und in einem besonderen Verfahren entscheidet; dies zumal dann, wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die zu treffende Entscheidung damit zugleich versachlicht (BVerwG v. 16.5.2007, a.a.O. m.w.N.; BVerwGE 72, 195, 201).

    Auch ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beurteilungsspielraum einer Weinprüfungskommission (BVerwG v. 16.5.2007, NJW 2007, 2790) auf die Prüftätigkeit der KJM nicht übertragbar.

  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 20.92

    Opus pistorum - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Kunstfreiheit, § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2,

    Auszug aus VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.599
    Diese Auffassung hat das BVerwG inzwischen aufgegeben und hat die der Entscheidung der Bundesprüfstelle, soweit es um die wertende Einschätzung des Kunstwerks und um die Beurteilung des von ihm ausgehenden schädigenden Einflusses für Jugendliche geht, als sachverständige Aussagen begriffen, die im Verwaltungsprozess in Frage zu stellen denselben Aufwand erfordern, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachterlicher Äußerungen zu erschüttern (BVerwG v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/215).

    Die Zusammensetzung allein rechtfertigt nicht einen gerichtlich nicht überprüfbaren Beurteilungsspielraum, denn sie gewährleistet nicht, dass die Entscheidungen der KJM möglichst in einer gewissen Staatsferne und aufgrund einer pluralistischen Meinungsbildung ergehen (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerwGE 91, 211/217).

    Vielmehr müssen die der Entscheidung der KJM zugrunde liegenden Erwägungen, die hier in die Bescheidsbegründung eingeflossen sind, als sachverständige Aussagen begriffen werden, die im Verwaltungsprozess wirksam in Frage zu stellen denselben Aufwand erfordert, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachterlicher Äußerungen zu erschüttern (BVerwG v. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/216 zur BPjM; zur KJM: ebenso VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351).

  • VG Augsburg, 31.07.2008 - Au 7 S 08.659

    Beurteilungsspielraum der KJM / Anforderungen an Posendarstellungen

    Auszug aus VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.599
    Die Beklagte bezweifelte mit Schreiben vom 14. August 2008 die Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung der Sachverständigen und verwies auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 31. Juli 2008 Au 7 S 08.659, in dem der KJM ein Beurteilungsspielraum zuerkannt worden ist.

    Das VG Augsburg (B. v. 31.07.2008 Au 7 S 08.659) habe den strukturellen Unterschied zwischen der KEK und der KJM hinsichtlich des Kriteriums der Staatsferne verkannt.

    Vielmehr müssen die der Entscheidung der KJM zugrunde liegenden Erwägungen, die hier in die Bescheidsbegründung eingeflossen sind, als sachverständige Aussagen begriffen werden, die im Verwaltungsprozess wirksam in Frage zu stellen denselben Aufwand erfordert, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachterlicher Äußerungen zu erschüttern (BVerwG v. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/216 zur BPjM; zur KJM: ebenso VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351).

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.599
    Einen Beurteilungsspielraum der Verwaltung hat die Rechtsprechung u.a. ursprünglich bei Wertungen anerkannt, die das Gesetz sachverständigen oder pluralistisch zusammengesetzten Gremien anvertraut (BVerwG v. 3.3.1987, BVerwGE 77, 75/78 und v. 16.12.1971, BVerwGE 39, 197/203 f. für die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien).

    Der Nachweis ist als erbracht anzusehen, wenn anzunehmen ist, dass eine Gefährdung bzw. Beeinträchtigung durch das Angebot mutmaßlich eintreten wird; es reicht also die einfache Wahrscheinlichkeit aus (BVerwG v. 16.12.1971 BVerwGE 39, 197; Ukrow, a.a.O. RdNr. 268).

  • BVerwG, 07.11.1985 - 5 C 29.82

    Voraussetzungen für die Zulassung zum Besuch der Börse mit dem Recht zur

    Auszug aus VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.599
    Ob das Gesetz eine solche Beurteilungsermächtigung enthält, ist durch Auslegung des jeweiligen Gesetzes zu ermitteln (BVerwG v. 16.5.2007, NJW 2007, 2790; BVerwGE 72, 195, 199).

    Gesetzen kann u.a. dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen werden, wenn der zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das weisungsfrei, mit besonderer fachlicher Legitimation und in einem besonderen Verfahren entscheidet; dies zumal dann, wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die zu treffende Entscheidung damit zugleich versachlicht (BVerwG v. 16.5.2007, a.a.O. m.w.N.; BVerwGE 72, 195, 201).

  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen -

    Auszug aus VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.599
    Die behördliche Befugnis, einen angefochtenen Verwaltungsakt - einschließlich seiner Begründung - noch während des anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens zu ändern, wird durch Art. 45 Abs. 2 i.V. mit Abs. 1 BayVwVfG nicht eingeschränkt (BVerwGE 85, 163/165 f m.w.N.).

    Der Klägerin stand es frei, nach der Änderung des Bescheids in dem bereits anhängigen Verfahren die Rechtmäßigkeit des geänderten Verwaltungsakts gerichtlich überprüfen zu lassen (BVerwGE 85, 163/166).

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.599
    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass eine im Verfahren vorläufig geäußerte Rechtsmeinung nicht zur Befangenheit der zuständigen Kammermitglieder führt, sondern grundsätzlich den Prozessbeteiligten Gelegenheit geben soll, ihre eigene von der des Richters abweichende Ansicht näher zu erläutern und dabei zusätzliche Gesichtspunkte vorzutragen oder bereits angeführte Gesichtspunkte stärker hervorzuheben, um den oder die Richter von der Richtigkeit ihrer Meinung zu überzeugen (BFH v. 4.7.1985, Az: V B 3/85 - Juris).

    Die Beteiligten sollen nicht vor etwaigen Irrtümern geschützt werden, sondern allein davor, dass ihnen Richter bzw. Amtsträger mit Voreingenommenheit begegnen (vgl. VGH Mannheim v. 26.4.2000, NVwZ-RR 2000, 549; BFH v. 4.7.1985 Az. V B 3/85 - Juris).

  • VG München, 08.11.2007 - M 17 K 06.2675

    Zulässigkeit einer hilfsweise erhobenen Fortsetzungsfeststellungsklage nach

    Auszug aus VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.599
    Soweit das erkennende Gericht einen Beurteilungsspielraum der KEK bejaht hat (VG München v. 8.11.2007 M 17 K 06.2675), ist dieses Gremium in seiner damaligen Zusammensetzung nicht mit der der KJM vergleichbar.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 16.86

    Beurteilungsspielraum der Bundesprüfstelle und Kunstvorbehalt

  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

  • VGH Bayern, 02.02.2009 - 7 CS 08.2310

    Darstellung eines Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

  • VG Berlin, 06.07.2006 - 27 A 236.04

    Rechtswidrige Aussagen der KJM in Bezug auf die FSF

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2000 - A 13 S 2896/97

    Richterablehnung wegen Befangenheit

  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 388/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

  • BFH, 17.04.1996 - I B 134/95

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • VG Berlin, 10.04.1984 - 16 A 225.83
  • VG Düsseldorf, 11.11.2014 - 27 K 1801/11

    KJM; Begründung; Heilung; Abstimmung; Stichentscheid; Stimmengleichheit;

    So auch VG München, Urteil vom 17. Juni 2009 - M 17 K 05.599 -, Juris, Rn. 89; vgl. auch zum nachfolgenden Berufungsverfahren BayVGH, Urteil vom 23. März 2011 - 7 BV 09.2512, 7 BV 09.2513 -, Juris, Rn. 27 (frei von Verfahrensfehlern); von einer Heilungsmöglichkeit ausgehend wohl auch VG Hannover, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 A 5630/08 -, Juris, Rn. 28 betreffend die ZAK; Schuler-Harms, in: Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Auflage 2012, § 35 RStV, Rn. 83 betreffend die KEK.

    vgl. VG München, Urteil vom 17. Juni 2009 - M 17 K 05.599 -, Juris, Rn. 89.

    Für eine Möglichkeit der Heilung eines Verfahrens- oder Formfehlers der KJM spricht schließlich auch die Regelung in § 45 Abs. 1 Nr. 4 VwVfG NRW, wonach der Beschluss eines Ausschusses, dessen Mitwirkung für den Erlass eines Verwaltungsaktes erforderlich ist - wie hier der notwendigerweise der Aufsichtsmaßnahme der Beklagten vorangehende Beschluss der KJM -, vgl. zur Einordnung der KJM als Ausschuss im Sinne des § 88 VwVfG NRW: VG München, Urteil vom 17. Juni 2009 - M 17 K 05.599 -, Juris, Rn. 81, innerhalb der von Absatz 2 der Vorschrift gezogenen zeitlichen Grenze noch nachträglich gefasst werden kann.

    vgl. zur Einordnung der KJM als Ausschuss im Sinne des § 88 VwVfG NRW: VG München, Urteil vom 17. Juni 2009 - M 17 K 05.599 -, Juris, Rn. 81.

  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2512

    Jugendmedienschutz bei medialer Darstellung von Schönheitsoperationen

    Mit Urteilen vom 4. Juni 2009 (M 17 K 05.5329: Folge 4) und vom 17. Juni 2009 (M 17 K 05.599: Folge 3) hat das Verwaltungsgericht nach Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zur Frage, ob die Sendungen geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, den Klagen jeweils teilweise stattgegeben und die streitgegenständlichen Bescheide insoweit aufgehoben, als diese einen Verstoß der Sendungen gegen § 5 Abs. 4 Satz 1 JMStV festgestellt und deshalb eine Sendezeitbeschränkung (auch) für die Zeit von 22 Uhr bis 23 Uhr angeordnet haben.
  • VG München, 18.06.2009 - M 17 K 07.5215

    Fernsehformat "I want a famous face", Folge 5; Anfechtung einer

    2.2 Der Beklagten und der KJM kommt bei der Entscheidung über die Frage, ob eine Sendung geeignet ist, i.S.v. § 5 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 2 JMStV die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, kein Beurteilungsspielraum zu, sondern diese ist vom Gericht uneingeschränkt überprüfbar (vgl. hierzu ausführlich VG München vom 4.6.2009 M 17 K 05.5329 und vom 17.6.2009 M 17 K 05.599; so auch BVerwG v. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/216 zur BPjM; zur KJM: ebenso VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351) Verneint man einen Beurteilungsspielraum der KJM und sieht deren Stellungnahme, die in den angefochtenen Bescheid übernommen worden ist, als sachverständige Äußerung an, so hat die vom Gericht durchgeführte Beweisaufnahme ergeben, dass für die streitgegenständliche Folge 5 der Auffassung der KJM zumindest im Ergebnis zu folgen ist.
  • VG München, 17.06.2009 - M 17 K 05.5848

    Fernsehformat "I want a famous face", Folge 5; Anfechtung einer

    2.2 Der Beklagten und der KJM kommt bei der Entscheidung über die Frage, ob eine Sendung geeignet ist, i.S.v. § 5 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 2 JMStV die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, kein Beurteilungsspielraum zu, sondern diese ist vom Gericht uneingeschränkt überprüfbar (vgl. hierzu ausführlich VG München vom 4.6.2009 M 17 K 05.5329 und vom 17.6.2009 M 17 K 05.599; so auch BVerwG v. v. 26.11.1992, BVerwGE 91, 211/216 zur BPjM; zur KJM: ebenso VG Berlin v. 28.1.2009, a.a.O.; a.A. VG Augsburg v. 31.7.2008 Au 7 S 08.659, ZUM 2008, 884; offengelassen im Beschluss des BayVGH v. 2.2.2009 7 Cs 08.2310 RdNr. 22, MMR 2009, 351) Verneint man einen Beurteilungsspielraum der KJM und sieht deren Stellungnahme, die in den angefochtenen Bescheid übernommen worden ist, als sachverständige Äußerung an, so hat die vom Gericht durchgeführte Beweisaufnahme ergeben, dass für die streitgegenständliche Folge 6 der Auffassung der KJM zumindest im Ergebnis zu folgen ist.
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