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   VG München, 17.08.2015 - M 19 DK 15.1048   

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VG München, 17.08.2015 - M 19 DK 15.1048 (https://dejure.org/2015,74027)
VG München, Entscheidung vom 17.08.2015 - M 19 DK 15.1048 (https://dejure.org/2015,74027)
VG München, Entscheidung vom 17. August 2015 - M 19 DK 15.1048 (https://dejure.org/2015,74027)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen E-Mails an Schülerin mit pornografischem Inhalt

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VG München, 17.08.2015 - M 19 DK 15.1048
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung, zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Betrieb und für Dritte (BVerwG, Urt.v. 29.5.2008, Az.: 2 C 59/07 , BayVGH, Urt.v. 23.9.2009, Az.: 16a D 07.2355 ).

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (vgl. BVerwG, Urt.v. 29.5.2008, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 16a D 13.1568

    Disziplinarrecht; Oberstudienrat (BesGr. A 14) für Latein/Katholische

    Auszug aus VG München, 17.08.2015 - M 19 DK 15.1048
    Auch fehlt ihm die persönliche Autorität, die für seinen Beruf unabdingbar ist (vgl. BayVGH, Urt.v. 5.11.2014, Az.: 16a D 13.1568 ).
  • VGH Bayern, 12.07.2006 - 16a D 05.981
    Auszug aus VG München, 17.08.2015 - M 19 DK 15.1048
    Diese Umstände stellen das normale Verhalten zur Erfüllung der Dienstpflichten dar und sind nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens derart abzumildern, dass bei einem Beamten, der das in ihn gesetzte Vertrauen von Grund auf erschüttert hat, von einer Entfernung aus dem Be amtenverhältnis abgesehen werden könnte (BayVGH, Urt.v. 12.7.2006, Az.: 16a D 05.981 ).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VG München, 17.08.2015 - M 19 DK 15.1048
    Die Übermittlung einer E-Mail mit pornografischem Inhalt ist mit diesem Bildungsauftrag unvereinbar und offenbart erhebliche Persönlichkeitsmängel, die das Vertrauen, das der Dienstherr in die Selbstbeherrschung, Zuverlässigkeit und moralische Integrität der Lehrkraft setzt, von Grund auf erschüttern (vgl. BVerwG, Urt.v. 19.8.2010, Az.: 2 C 5/10 ).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 1 D 6.06

    Technischer Fernmeldeobersekretär (Außendienstmitarbeiter); im Rahmen unerlaubter

    Auszug aus VG München, 17.08.2015 - M 19 DK 15.1048
    Entscheidend für die rechtliche Einordnung eines Verhaltens als innerdienstliche Pflichtverletzung ist dessen kausale und logische Einbindung in ein Amt und die damit verbundene dienstliche Tätigkeit (BVerwG, B.v. 24.10.2006, Az.: 1 D 6/06 ).
  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

    Auszug aus VG München, 17.08.2015 - M 19 DK 15.1048
    Das aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip folgende Verhältnismäßigkeitsgebot beansprucht auch bei der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen Geltung (BVerfG, B.v. 18.1.2008, Az.: 2 BvR 313/07 ).
  • VGH Bayern, 23.09.2009 - 16a D 07.2355

    22 Kollegendiebstähle innerhalb eines Jahres; 1.055,-- EUR Gesamtbeute;

    Auszug aus VG München, 17.08.2015 - M 19 DK 15.1048
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung, zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Betrieb und für Dritte (BVerwG, Urt.v. 29.5.2008, Az.: 2 C 59/07 , BayVGH, Urt.v. 23.9.2009, Az.: 16a D 07.2355 ).
  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug

    Auszug aus VG München, 17.08.2015 - M 19 DK 15.1048
    Sie ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urt.v. 8.3.2005, Az.: 1 D 15/04 ).
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