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   VG München, 17.08.2018 - M 16 E 18.1461   

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VG München, 17.08.2018 - M 16 E 18.1461 (https://dejure.org/2018,27068)
VG München, Entscheidung vom 17.08.2018 - M 16 E 18.1461 (https://dejure.org/2018,27068)
VG München, Entscheidung vom 17. August 2018 - M 16 E 18.1461 (https://dejure.org/2018,27068)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Mangelnde Eignung zum öffentlich bestellten Sachverständigen

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wesentliche Mängel im Gutachten: Sachverständiger ungeeignet!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 22 ZB 14.1728

    Die hinter der regulären Bestellungsdauer zurückbleibende Befristung der

    Auszug aus VG München, 17.08.2018 - M 16 E 18.1461
    Das gilt insbesondere für die Gutachtenserstattung, die nach § 36 Abs. 1 Satz 2 GewO einen wesentlichen und charakteristischen Bestandteil der Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 14.7.2015 - 22 ZB 14.1728 - juris Rn. 36).

    Ausgehend von einem Streitwert von 15.000 EUR der auf die öffentliche Bestellung als Sachverständiger gerichteten Klage (vgl. BayVGH, B.v. 14.7.2015 - 22 ZB 14.1728 - juris Rn. 64) war der Streitwert im Eilverfahren hier nach der Empfehlung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Ziffer 1.5) auf 7.500,00 EUR zu reduzieren.

  • BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 13.89

    Zuverlässigkeit als Eignungsvoraussetzung für die Anerkennung als

    Auszug aus VG München, 17.08.2018 - M 16 E 18.1461
    Die Eignung verlangt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 4.9.1990 - 1 C 13/89 - juris Rn. 12) neben der besonderen praktischen Erfahrung auch die Kenntnis und Einhaltung der maßgeblichen Vorgaben.

    Erforderlich ist unter anderem, dass der Sachverständige alle einschlägigen Vorgaben für die Gutachtenserstellung einhält (vgl. BVerwG, U.v. 4.9.1990 - 1 C 13/89 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 38).

  • VGH Bayern, 12.04.2018 - 21 CE 18.136

    Anordnung der Verlängerung einer erteilten Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung

    Auszug aus VG München, 17.08.2018 - M 16 E 18.1461
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dann grundsätzlich nur in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. BayVGH, B. v. 12.4.2018 - 21 CE 18.136 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 22 CE 15.1140 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2017 - 4 B 799/16

    Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für die Bewertung von

    Auszug aus VG München, 17.08.2018 - M 16 E 18.1461
    Ist der Antrag - wie hier (vgl. OVG NRW, B.v. 6.4.2017 - 4 B 799/16 - juris Rn. 6) - auf eine (zeitweise) Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet, sind an Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund erhöhte Anforderungen zu stellen.
  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 22 CE 15.1140

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Unterbindung einer

    Auszug aus VG München, 17.08.2018 - M 16 E 18.1461
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dann grundsätzlich nur in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. BayVGH, B. v. 12.4.2018 - 21 CE 18.136 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 22 CE 15.1140 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673

    Eine vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - AGG - und der

    Auszug aus VG München, 17.08.2018 - M 16 E 18.1461
    Der ... geborene Antragsteller, der bis heute hauptberuflich eine Kanzlei für Wirtschaftsprüfung betreibt, war zunächst von 1991 bis zum Erreichen der ehedem festgelegten Altershöchstgrenze (vgl. dazu BayVGH, B.v. 26.1.2015 - 22 ZB 14.1673 - juris Rn. 9) im Dezember 2004 (mit Auslauffrist bis 31. Mai 2005) von der Antragsgegnerin als Sachverständiger für das Sachgebiet "Bewertung der Lagerstätten von Steinen und Erden" öffentlich bestellt und vereidigt.
  • VGH Bayern, 05.08.2014 - 3 CE 14.771

    Heranziehung dienstlicher Beurteilungen bei Stellenbesetzung - Vollziehung einer

    Auszug aus VG München, 17.08.2018 - M 16 E 18.1461
    Der Antragsteller hat zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. dazu BayVGH, B.v. 5.8.2014 - 3 CE 14.771 - juris Rn. 1) weder einen hohen Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg seiner Klage im Hauptsacheverfahren glaubhaft gemacht - wobei einiges dafür spricht, dass das Gesuch zumindest im Hauptantrag als Klage auf Verpflichtung zur erneuten Bestellung als Sachverständiger nach § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO zu verstehen ist - noch unzumutbare Nachteile durch ein Zuwarten bis zur Entscheidung in der Hauptsache.
  • VGH Bayern, 16.09.2013 - 22 AS 13.1672

    öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

    Auszug aus VG München, 17.08.2018 - M 16 E 18.1461
    Erforderlich ist unter anderem, dass der Sachverständige alle einschlägigen Vorgaben für die Gutachtenserstellung einhält (vgl. BVerwG, U.v. 4.9.1990 - 1 C 13/89 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 38).
  • BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11

    Schutz eines Beamten vor ansehensschädigender Presseberichterstattung -

    Auszug aus VG München, 17.08.2018 - M 16 E 18.1461
    Dabei ist dem jeweils betroffenen Grundrecht und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, B.v. 10.2.2001 - 7 VR 6/11 - juris Rn. 6; BVerfG, B.v. 12.9.2011 - 2 BvR 1206/11 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 10.02.2011 - 7 VR 6.11

    Einsicht in Behördenunterlagen; NS-Belastung ehemaliger Mitarbeiter des

    Auszug aus VG München, 17.08.2018 - M 16 E 18.1461
    Dabei ist dem jeweils betroffenen Grundrecht und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, B.v. 10.2.2001 - 7 VR 6/11 - juris Rn. 6; BVerfG, B.v. 12.9.2011 - 2 BvR 1206/11 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97

    Anspruch auf Gewährung von Unfallausgleich - Minderung der Erwerbsfähigkeit auf

  • VG Düsseldorf, 13.02.2006 - 20 L 120/06

    Widerruf der Bestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

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