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   VG München, 17.08.2018 - M 7 S 18.1851   

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VG München, 17.08.2018 - M 7 S 18.1851 (https://dejure.org/2018,27662)
VG München, Entscheidung vom 17.08.2018 - M 7 S 18.1851 (https://dejure.org/2018,27662)
VG München, Entscheidung vom 17. August 2018 - M 7 S 18.1851 (https://dejure.org/2018,27662)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 19.03.2010 - 21 CS 10.59

    Waffenverbot; erlaubnisfreie Waffen; Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG München, 17.08.2018 - M 7 S 18.1851
    Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen einen weniger strengen Maßstab hinsichtlich der erforderlichen Zuverlässigkeit anzulegen als bei erlaubnispflichtigen Waffen (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2007 - 21 CS 07.1446 - juris Rn. 10; vgl. auch B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 7 ff.).

    Gerade auch im Hinblick auf den Zweck des Waffengesetzes, den Umgang mit Schusswaffen und Munition zu begrenzen und den zuverlässigen und sachkundigen Umgang mit Waffen zu gewährleisten, um die naturgemäß aus dem Besitz und Gebrauch von Waffen resultierenden erheblichen Gefahren einzugrenzen und überwachen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 14), erscheint die Verhängung des Verbots vorliegend als geboten, um die andernfalls von einem im Besitz von Waffen befindlichen Kläger drohende Gefahr für die Sicherheit abzuwenden.

    Gerade im Hinblick auf den Zweck des Waffengesetzes, den Umgang mit Schusswaffen und Munition zu begrenzen und den zuverlässigen und sachkundigen Umgang mit Waffen zu gewährleisten, um die naturgemäß aus dem Besitz und Gebrauch von Waffen resultierenden erheblichen Gefahren einzugrenzen und überwachen zu können (BayVGH, B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 14), ist das strafbewehrte Besitz- und Erwerbsverbot (vgl. § 52 Abs. 3 Nr. 8 WaffG) ein geeignetes Mittel der Gefahrenabwehr.

  • VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471

    Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer

    Auszug aus VG München, 17.08.2018 - M 7 S 18.1851
    Denn es besteht ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran, das mit dem Waffenbesitz verbundene erhebliche Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeglicher Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 21).

    Ist dieses Vertrauen nicht mehr gerechtfertigt, überwiegt grundsätzlich das öffentliche Interesse, die Gefahr eines vorschriftswidrigen Umgangs mit Schusswaffen mit sofort wirksamen Mitteln zu unterbinden, das private Interesse des Betroffenen, von den Wirkungen des waffenbehördlichen Verfügung bis zur Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 21 m.w.N.; VG München, B.v. 6.7.2015 - M 7 S 15.1147 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 18.08.2008 - 21 BV 06.3271

    Waffenbesitzkarten und sprengstoffrechtliche Erlaubnis; Widerruf; fehlende

    Auszug aus VG München, 17.08.2018 - M 7 S 18.1851
    Vielmehr ist im Fall des Fehlens der erforderlichen waffenrechtlichen Zuverlässigkeit im Sinn des § 5 WaffG bei der Anordnung von Waffenbesitzverboten nach § 41 Abs. 1 und 2 WaffG anders als nach § 40 WaffG a.F. keine zusätzliche Prüfung, etwa objektbezogener Art, erforderlich, welche die Annahme einer missbräuchlichen Waffenverwendung rechtfertigt (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2008 - 21 BV 06.3271 - juris Rn. 27 m.w.N.).
  • VG München, 06.07.2015 - M 7 S 15.1147

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

    Auszug aus VG München, 17.08.2018 - M 7 S 18.1851
    Ist dieses Vertrauen nicht mehr gerechtfertigt, überwiegt grundsätzlich das öffentliche Interesse, die Gefahr eines vorschriftswidrigen Umgangs mit Schusswaffen mit sofort wirksamen Mitteln zu unterbinden, das private Interesse des Betroffenen, von den Wirkungen des waffenbehördlichen Verfügung bis zur Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 21 m.w.N.; VG München, B.v. 6.7.2015 - M 7 S 15.1147 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Auszug aus VG München, 17.08.2018 - M 7 S 18.1851
    Ebenso wenig kommt es auf einen Bezug zum Umgang mit Waffen an (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12.08 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG München, 17.08.2018 - M 7 S 18.1851
    Die Vermutungsregelung setzt zudem nicht voraus, dass außer der Verurteilung weitere nachteilige Umstände über den Waffenbesitzer bekannt geworden sind (vgl. BVerwG, B.v. 19.9.1991 - 1 CB 24/91 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 10.08.2006 - 21 ZB 06.428
    Auszug aus VG München, 17.08.2018 - M 7 S 18.1851
    In diesen Fällen ist ein Waffenverbot für den Einzelfall zulässig, wenn eine auf Tatsachen gestützte Annahme fehlender Eignung oder Zuverlässigkeit besteht (...)." Mit der Neufassung dieser Vorschrift wollte der Gesetzgeber keine zusätzliche Prüfung verlangen, die zur Annahme einer missbräuchlichen Waffenverwendung berechtigt, wie dies in § 40 WaffG a.F. noch gefordert worden war (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2006 - 21 ZB 06.428 - juris Rn. 5 ff.).
  • VGH Bayern, 10.08.2007 - 21 CS 07.1446
    Auszug aus VG München, 17.08.2018 - M 7 S 18.1851
    Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen einen weniger strengen Maßstab hinsichtlich der erforderlichen Zuverlässigkeit anzulegen als bei erlaubnispflichtigen Waffen (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2007 - 21 CS 07.1446 - juris Rn. 10; vgl. auch B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 7 ff.).
  • VGH Bayern, 08.02.2007 - 21 ZB 06.2540
    Auszug aus VG München, 17.08.2018 - M 7 S 18.1851
    Vielmehr kann bei einer rechtskräftigen Verurteilung von der Richtigkeit der Verurteilung ausgegangen und sich auf die Prüfung beschränkt werden, ob die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ausgeräumt ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2007 - 21 ZB 06.2540 - Rn. 5 mit Verweis auf BVerwG, B.v. 22.4.1992 - 1 B 61/92 - zum früheren § 5 Abs. 2 Satz 1 WaffG 1976).
  • VGH Bayern, 03.12.2014 - 21 CS 14.2330

    Regelvermutung, Sofortvollzug, Vollziehung, Waffenbesitzkarte, Zwangsgeld,

    Auszug aus VG München, 17.08.2018 - M 7 S 18.1851
    Die Regelvermutung kann grundsätzlich nicht schon dann entkräftet sein, wenn der Betroffene ansonsten strafrechtlich nicht in Erscheinung ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.12.2014 - 21 CS 14.2330 - juris Rn. 9).
  • VG Sigmaringen, 20.07.2022 - 6 K 965/21

    Besitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen

    Vielmehr wird die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit nicht nach der Art der begangenen Straftat bestimmt, sondern es wird allgemein auf die Rechtsfolgenseite, nämlich auf die Höhe der verhängten Strafe, abgestellt (VG München, Beschluss vom 17. August 2018 - M 7 S 18.1851 -, juris Rdnr. 25 m. w. N.).
  • VG Regensburg, 02.02.2021 - RN 4 K 19.1980

    Waffenverbot wegen erheblicher strafrechtlicher Verurteilungen

    Durch § 41 WaffG hat der Gesetzgeber außerdem ganz bewusst eine Erweiterung der Befugnis zum Erlass eines Waffenbesitzverbotes gegenüber der bisherigen Regelung in § 40 WaffG a. F., die eine zusätzliche Prüfung einer missbräuchlichen Waffenverwendung vorsah, vorgenommen (BT-Drs. 14/7758, Seite 76; BayVGH, Beschluss vom 22.01.2014 a. a. O., Rn.14; VG München, Beschluss vom 17.08.2018 - M 7 S 18.1851 = BeckRS 2018, 20955 Rn.20).
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