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VG München, 17.09.2014 - M 2 S 14.3820 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Eilantrag; Straßenrecht; Rückschnitt einer Thujenhecke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 04.04.1995 - 3 ObOWi 30/95
Auszug aus VG München, 17.09.2014 - M 2 S 14.3820
So hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, dass ein Grundstückseigentümer, der eine Anpflanzung derart in den Lichtraum einer Straße hineinwachsen lässt, dass hierdurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt werden kann, eine "Anpflanzung anlegt" im Sinne von Art. 29 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG, selbst wenn er die (frühere) Anpflanzung nicht selbst vorgenommen hat (Beschluss vom 04.04.1995, Az.: 3 ObOWi 30/95, BayVBl 1995, 541).
- VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.239
Verpflichtung zum Rückschnitt von Pflanzen
Das öffentliche Interesse an der gefahrlosen und ungehinderten Benutzung von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen hat Vorrang vor dem Interesse der Klägerin, diese Flächen weiterhin unter Überschreitung ihres Grundstückseigentums rechtswidrig zur Begrünung in Anspruch zu nehmen (so auch VG München, B.v. 17.9.2014 - M 2 S 14.3820 - juris Rn. 18).