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   VG München, 17.09.2018 - M 21 S 18.33494   

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VG München, 17.09.2018 - M 21 S 18.33494 (https://dejure.org/2018,29744)
VG München, Entscheidung vom 17.09.2018 - M 21 S 18.33494 (https://dejure.org/2018,29744)
VG München, Entscheidung vom 17. September 2018 - M 21 S 18.33494 (https://dejure.org/2018,29744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2, § 31 Abs. 3, § 36 Abs. 4; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1, § 60a Abs. 2c; VO (EG) Nr. 604/2013 Art. 18 Abs. 1 Buchst. b; VwGO § 80 Abs. 5
    Gewährung internationalen Schutzes in Italien - erfolgloser Eilantrag

  • rewis.io

    Gewährung internationalen Schutzes in Italien - erfolgloser Eilantrag

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Saarland, 25.10.2016 - 2 A 95/16

    Asylverfahren; Drittstaatenbescheid; richtige Klageart; Reichweite der

    Auszug aus VG München, 17.09.2018 - M 21 S 18.33494
    Ausländer werden danach insbesondere nicht mit der Behauptung gehört, in ihrem Fall werde der sichere Drittstaat, hier also Italien, den ihnen zustehenden und im Falle des Antragstellers förmlich zuerkannten Schutz letztlich faktisch "verweigern" (vgl. OVG SL, U.v. 25.10.2016 - 2 A 95/16 - juris Rn. 27 m.w.N.).

    Nicht umfasst vom Konzept normativer Vergewisserung über einen Schutz für Flüchtlinge durch den sicheren Drittstaat sind danach unter anderem Ausnahmesituationen, in denen der Drittstaat selbst gegen den Schutzsuchenden zu Maßnahmen politischer Verfolgung oder unmenschlicher Behandlung (Art. 3 EMRK) greift und dadurch selbst zum "Verfolgerstaat" wird (vgl. OVG SL, U.v. 25.10.2016 - 2 A 95/16 - juris Rn. 28 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 39.16

    Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen

    Auszug aus VG München, 17.09.2018 - M 21 S 18.33494
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar durch Urteil vom 21. November 2017 (- 1 C 39.16 - Leitsatz) unter Hinweis auf verschiedene, zur Sachverhaltsermittlung in Betracht kommende Wege entschieden, dass die Verwaltungsgerichte den Sachverhalt aufklären müssen, wenn in einem Asylverfahren zweifelhaft ist, ob dem Schutzsuchenden bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union internationaler Schutz gewährt worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18

    Anerkannte Schutzberechtigte; Aufnahmebedingungen; Flüchtlinge; Italien;

    Auszug aus VG München, 17.09.2018 - M 21 S 18.33494
    Das Gericht schließt sich zu diesen allgemeinen Verhältnissen in Italien vollumfänglich den tatsächlichen Feststellungen des Urteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. April 2018 (10 LB 109/18 - juris) an.
  • VGH Bayern, 20.10.2016 - 20 B 14.30320

    Anfechtungsklage gegen die Entscheidung des Bundesamtes, keine sachliche Prüfung

    Auszug aus VG München, 17.09.2018 - M 21 S 18.33494
    Mit dem vom Bundesamt grundsätzlich zu nutzenden, sogenannten Info-Request nach Art. 21 Dublin-II-VO bzw. Art. 34 Dublin-III-VO ist unter den Mitgliedstaaten ein beschleunigtes Informationsaustauschsystem eingeführt worden, dessen Möglichkeiten zur Informationsgewinnung den Verwaltungsgerichten nicht offen stehen (vgl. nur BayVGH, U.v. 20.10.2016 - 20 B 14.30320 - juris Rn. 29, 41 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.2017 - 1 C 26.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen klären

    Auszug aus VG München, 17.09.2018 - M 21 S 18.33494
    Zum anderen ergibt sich selbst im Fall der Bejahung eines über Art. 4 GRC bzw. Art. 3 EMRK hinausgehenden Schutzbedarfs nicht die Notwendigkeit eines weiteren Asylverfahrens, weil sich als Alternative hierzu eine aufenthaltsrechtliche Lösung bietet (vgl. zu all dem BVerwG, B.v. 27.6.2017 - 1 C 26/16 - juris Rn. 32 ff.).
  • VGH Bayern, 03.12.2015 - 13a B 15.50069

    Erfolgloser Abschluss eines Asylverfahrens in einem Dritt- oder Vertragsstaat;

    Auszug aus VG München, 17.09.2018 - M 21 S 18.33494
    Denn diese haben in aller Regel den Verfahrensablauf nicht durchschaut und können dazu deshalb auch keine verlässlichen Angaben machen (vgl. nur BayVGH, U.v. 3.12.2015 - 13a B 15.50069 u.a. - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG München, 17.09.2018 - M 21 S 18.33494
    Bei der Anwendung der Regelungen über die sicheren Drittstaaten (Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG, § 26a AsylG) gilt nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nur ausnahmsweise etwas anderes in den fünf in seiner Entscheidung (vgl. BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93 u.a. - juris Rn. 188 und 189) näher bezeichneten Fallkonstellationen aufgrund von besonderen Umständen, die vom Verfassungsbeziehungsweise Gesetzgeber nicht vorweg im Rahmen des Konzepts normativer Vergewisserung berücksichtigt werden konnten beziehungsweise die von vornherein außerhalb der "Blickfeldes" des deutschen Verfassungsgesetzgebers gelegen sind und die der Durchführung eines solchen Konzepts von daher gewissermaßen aus sich heraus verfassungsrechtliche Grenzen setzen.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG München, 17.09.2018 - M 21 S 18.33494
    Solche "ernstlichen Zweifel" liegen dann vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - juris Rn. 99).
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