Rechtsprechung
   VG München, 17.09.2018 - M 8 K 17.1084   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,33312
VG München, 17.09.2018 - M 8 K 17.1084 (https://dejure.org/2018,33312)
VG München, Entscheidung vom 17.09.2018 - M 8 K 17.1084 (https://dejure.org/2018,33312)
VG München, Entscheidung vom 17. September 2018 - M 8 K 17.1084 (https://dejure.org/2018,33312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,33312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 2 B 17.824

    Fragen der hinreichenden Konkretisierung eines Vorbescheidsantrags

    Auszug aus VG München, 17.09.2018 - M 8 K 17.1084
    Diesbezüglich hob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 5. Juli 2017 (2 B 17.824 - juris) die erstinstanzliche Entscheidung auf und wies die Klage ab.

    Zur Vermeidung von Wiederholung wird gemäß § 117 Abs. 3 VwGO auf die Darstellung des Sachverhalts in den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München vom 19. Januar 2015 (M 8 K 14.90) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Juli 2017 (2 B 17.824 - juris) verwiesen.

    Mit Schriftsatz der Klagepartei vom 8. Januar 2018 stellte die Klagepartei dar, dass das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Juli 2017 (2 B 17.824) einer revisionsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten werde.

    Mit Beschluss vom 18. Juni 2018 (4 B 63.17) wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Juli 2017 (2 B 17.824) zurück.

    Zur Vermeidung von Wiederholung wird entsprechend § 117 Abs. 3 und 5 VwGO auf die Ausführungen in den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Juli 2017 (2 B 17.824 - juris) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2018 (4 B 63.17 - juris) Bezug genommen.

  • VG München, 19.01.2015 - M 8 K 14.90

    Nachbarklage gegen Vorbescheid

    Auszug aus VG München, 17.09.2018 - M 8 K 17.1084
    Die Klägerin klagte gegen diesen Vorbescheid vor dem Verwaltungsgericht München (M 8 K 14.90), welches der Klage mit Urteil vom 19. Januar 2015 insbesondere hinsichtlich der Fragen 1.1 und 4.1 stattgab.

    Zur Vermeidung von Wiederholung wird gemäß § 117 Abs. 3 VwGO auf die Darstellung des Sachverhalts in den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München vom 19. Januar 2015 (M 8 K 14.90) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Juli 2017 (2 B 17.824 - juris) verwiesen.

    Zur Begründung der Klage legten die Bevollmächtigten der Klägerin im Schriftsatz vom 17. Juli 2017 zunächst die Vorgeschichte des Verfahrens, insbesondere hinsichtlich des Verfahrens M 8 K 14.90, sowie die örtlichen Gegebenheiten in der Nähe des eigenen Grundstücks dar.

    Hinsichtlich der Rechtslage hielt die Klagepartei das Urteil der 8. Kammer im Verfahren M 8 K 14.90 für inhaltlich richtig und führte dies näher aus.

  • BVerwG, 18.06.2018 - 4 B 63.17

    Beschwerde gegen die gerichtliche Auslegung eines Verwaltungsakts

    Auszug aus VG München, 17.09.2018 - M 8 K 17.1084
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde (4 B 63.17) sei beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt worden.

    Mit Schriftsatz der Klagepartei vom 8. Januar 2018 beantragte diese im Hinblick auf die von ihrer Seite eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (4 B 63.17) das Ruhen des Verfahrens.

    Mit Beschluss vom 18. Juni 2018 (4 B 63.17) wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Juli 2017 (2 B 17.824) zurück.

    Zur Vermeidung von Wiederholung wird entsprechend § 117 Abs. 3 und 5 VwGO auf die Ausführungen in den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Juli 2017 (2 B 17.824 - juris) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2018 (4 B 63.17 - juris) Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 30.04.1993 - 1 B 91.2198
    Auszug aus VG München, 17.09.2018 - M 8 K 17.1084
    Maßgeblich für die Verlängerungsentscheidung ist daher die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Verlängerung (vgl. BayVGH, U.v. 30.4.1993 - 1 B 91.2198 - NVwZ 1994, 307).
  • VG München, 26.02.2018 - M 8 K 17.5742

    Gebietsverträglichkeit eines Büro- und Geschäftshauses im Kerngebiet

    Das Verfahren, welches die Verlängerung des Vorbescheids vom 9. Dezember 2013 durch Bescheid vom 14. Februar 2017 zum Gegenstand hat, ruht (M 8 K 17.1084).

    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sachverhalt und zum Vorbringen der Beteiligten wird im Übrigen auf die vorgelegten Behördenakten sowie die Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie in den Verfahren M 8 K 16.2434, M 8 K 17.1084 und M 8 K 14.90 Bezug genommen.

  • VG München, 26.02.2018 - M 8 K 16.2434

    Bestimmtheitsgebot der Baugenehmigung und Verletzung des Rücksichtnahmegebots

    Das Verfahren, welches die Verlängerung des Vorbescheids vom 9. Dezember 2013 durch Bescheid vom 14. Februar 2017 zum Gegenstand hat, ruht (M 8 K 17.1084).

    Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sachverhalt und zum Vorbringen der Beteiligten wird im Übrigen auf die vorgelegten Behördenakten sowie die Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie in den Verfahren M 8 K 17.5742, M 8 K 17.1084 und M 8 K 14.90 Bezug genommen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht