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   VG München, 18.01.2017 - M 24 M 16.30587   

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VG München, 18.01.2017 - M 24 M 16.30587 (https://dejure.org/2017,57835)
VG München, Entscheidung vom 18.01.2017 - M 24 M 16.30587 (https://dejure.org/2017,57835)
VG München, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - M 24 M 16.30587 (https://dejure.org/2017,57835)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Gegenstandswertfestsetzung in einem Asylverfahren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2014 - 11 B 789/14

    Erinnerungsverfahren gegen die nichtrichterliche Entscheidung des Urkundsbeamten

    Auszug aus VG München, 18.01.2017 - M 24 M 16.30587
    Denn es handelt sich bei der vorliegenden Kostenerinnerung schon "nicht um eine ´Beschwerde´ im Rechtssinn, weil § 165 Satz 2 VwGO über die Verweisung auf § 151 VwGO und die dort in Satz 1 geregelte Möglichkeit, eine Entscheidung des Gerichts zu beantragen, und die in Satz 3 der vorgenannten Norm angeordnete entsprechende Geltung der für Beschwerden maßgeblichen Bestimmungen §§ 147 bis 149 VwGO nur die analoge Anwendbarkeit einzelner Vorschriften des Beschwerderechts regelt" (OVG NRW, B.v. 16.10.2014 - 11 B 789/14.A - NVwZ-RR 2015, 359, juris Rn. 8).

    Das Erinnerungsverfahren nach § 164 VwGO ist unabhängig von der in § 83b AsylG vorgeschriebenen Gerichtskostenfreiheit (vgl. hierzu OVG NRW, B.v. 16.10.2014 - 11 B 789/14.A - NVwZ-RR 2015, 359, juris Rn. 26) gerichtsgebührenfrei (§ 1 Abs. 2 Nr. 1, § 3 Abs. 2 Gerichtskostengesetz i.V.m. Anlage 1 Kostenverzeichnis), weil dieses im Kostenverzeichnis in Teil 5 nicht aufgeführt ist.

  • VG München, 09.01.2017 - M 24 M 16.31570

    Gegenstandswert einer Klage auf Mitteilung nach § 24 Abs. 4 AsylG

    Auszug aus VG München, 18.01.2017 - M 24 M 16.30587
    Der Einzelrichter schließt sich folgenden Ausführungen im Kammerbeschluss vom 9. Januar 2017 - M 24 M 16.31570 - BA S. 7-9 an:.
  • VG Ansbach, 07.09.2015 - AN 1 K 15.30313

    Der Gegenstandswert wird gemäß § 30 Abs. 2 RVG aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus VG München, 18.01.2017 - M 24 M 16.30587
    Insbesondere ist weder der gesetzlichen Regelung, noch ihrer Begründung zu entnehmen, dass letztlich dennoch eine Differenzierung der Höhe des Gegenstandswerts bei Verpflichtungsklagen danach zu erfolgen hätte, ob die Klage zulässigerweise - wegen der Berücksichtigung des gerichtlichen Durchentscheidens über materiell-rechtliche Rechtspositionen - als Verpflichtungsklage geführt werden kann (so VG Ansbach, B.v. 7.9.2015 - AN 1 K 15.30313 - juris Rn. 7 ff.).
  • BVerwG, 14.02.1996 - 11 VR 40.95

    Kirchenrecht: Gerichtsgebührenfreiheit für Kirchen keine negative Staatsleistung

    Auszug aus VG München, 18.01.2017 - M 24 M 16.30587
    Funktionell zuständig für die in § 165 Satz 2, § 151 Satz 1 VwGO vorgesehene Entscheidung über die Kostenerinnerung gegen einen (gemäß §§ 164, 173 VwGO i.V.m. §§ 103 ff. ZPO ergehenden) Kostenfestsetzungsbeschluss ist, wer die zugrundeliegende Kostengrundentscheidung getroffen hat (BVerwG, B.v. 14.2.1996 - 11 VR 40/95 - NVwZ 1996, 786, juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 03.12.2003 - 1 N 01.1845 - NVwZ-RR 2004, 309, juris Rn. 9-12).
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