Rechtsprechung
VG München, 18.04.2006 - M 10 S 06.900 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG München, 18.08.2010 - M 10 K 09.5708
Unbestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung; gesamtschuldnerische Androhung eines …
Die Vollstreckungsbehörde muss nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, gegen welchen der Handlungsverpflichteten sie Zwangsmittel anwenden will, und diejenige Person angeben, gegen die sich die Vollstreckungsmaßnahme richtet (BayVGH v. 12.5.1997, Az. 23 CS 96.2922 = BayVBl 1997, 570; VG München v. 18.4.2006, Az. M 10 S 06.900).