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   VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.3797   

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VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.3797 (https://dejure.org/2008,73838)
VG München, Entscheidung vom 18.09.2008 - M 22 K 07.3797 (https://dejure.org/2008,73838)
VG München, Entscheidung vom 18. September 2008 - M 22 K 07.3797 (https://dejure.org/2008,73838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung nach dem 26. März 2006; Betrieb eines "Internetcafés" zur Abgabe von Sportwetten; wiederholte Untersagungsverfügungen; Androhung von unmittelbarem Zwang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 13.02.2008 - 10 CS 07.3039

    Sportwetten; Hauptsacheerledigung; Streitwert; Zwangsvollstreckung

    Auszug aus VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.3797
    Daraufhin untersagte die Beklagte der Klägerin mit für sofort vollziehbar erklärtem Bescheid vom ... April 2007 unter Androhung eines Zwangsgelds i.H.v. 20.000 EUR die Annahme, Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten bzw. die Einrichtung (Internetanschluss) hierzu bereit zu stellen in der als Wettbüro betriebenen Betriebsstätte ... sowie allen anderen bisher nicht bekannten und zukünftigen Betriebsstätten im Bereich der Landeshauptstadt ... (vgl. hierzu VG München vom 25. Oktober 2007 Az. M 22 S 07.3855, BayVGH vom 13. Februar 2008 Az. 10 CS 07.3039/3040).

    Der zugleich gestellte Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wurde mit Beschluss des Gerichts vom 25. Oktober 2007 (Az. M 22 S 07.3799) abgelehnt, die hiergegen eingelegte Beschwerde mit Beschluss des BayVGH vom 13. Februar 2008 (Az. 10 CS 07.3039/3040) zurückgewiesen.

    Mit Schreiben vom 21. Februar und 14. März 2008 wies die Klägerin darauf hin, dass die wiederholten Untersagungsverfügungen nach Ansicht des BayVGH im Beschluss vom 13. Februar 2008 (aaO.) rechtswidrig seien, da ein jeweils mit Kosten verbundener zu vollstreckender Verwaltungsakt nicht bei jedem Verstoß erneut erlassen werden müsse, um ein neues Zwangsmittel anzudrohen, so dass der streitgegenständliche Bescheid nicht erforderlich gewesen sei und die Klage schon insoweit Erfolg habe.

  • BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04

    Spielhalleneigenschaft von Internetcafes

    Auszug aus VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.3797
    Da die Klägerin als Betreiber des sog. "Internetcafés" es kraft ihrer Sachherrschaft in der Hand hatte, die Nutzung der Terminals durch ihre Kunden zur Teilnahme an einem verbotenen Glücksspiel i.S.d. § 285 StGB zu unterbinden, kann sie sich nicht darauf berufen, die Anschlüsse seien von ihr nicht zu dem Zweck eingerichtet worden, dass Kunden auf die Internetseiten privater Sportwettanbieter gelangen könnten, sondern lediglich zur "grundsätzlichen" Nutzung des Internets (vgl. BVerwG vom 9.3.2005 NVwZ 2005, 961; NdsOVG vom 25.11.2003 GewArch 2004, 125).

    Ebenfalls ist unerheblich, ob die von der Klägerin verwendeten Internetzugänge bauartbedingt für ein Glücksspiel geeignet oder bestimmt sind, es genügt, dass sie nach dem Gesamtbild tatsächlich dafür genutzt werden können und sollen (BVerwG vom 9.3.2005 aaO. und 21.6.2006 NVwZ 2006, 1175).

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2006 - 7 ME 127/06
    Auszug aus VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.3797
    Nach den dem Gericht vorliegenden Informationen ist die Sperrung einzelner Internetseiten technisch auch jederzeit durchführbar (siehe NdsOVG vom 25.11.2003 aaO. und 14.7.2006 GewArch 2006, 434).
  • VG München, 31.07.2008 - M 22 K 07.1080

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung an in Bayern nicht

    Auszug aus VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.3797
    Da es nach der den Beteiligten bekannten Rechtsauffassung der Kammer (siehe VG München vom 31.7.2008 Az. M 22 K 07.1080 und vom 18.9.2008 Az. M 22 K 07.5177) insoweit allein auf die Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität des Erlaubnisvorbehalts, die zu bejahen ist, nicht jedoch auf die des im Sportwettbereich bestehenden Staatsmonopols (§ 10 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 GlüStV) ankommt, ist vorliegend die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten bereits aufgrund der fehlenden Erlaubnis zulässig.
  • VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.5177

    Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung mit Hilfe eines

    Auszug aus VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.3797
    Da es nach der den Beteiligten bekannten Rechtsauffassung der Kammer (siehe VG München vom 31.7.2008 Az. M 22 K 07.1080 und vom 18.9.2008 Az. M 22 K 07.5177) insoweit allein auf die Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität des Erlaubnisvorbehalts, die zu bejahen ist, nicht jedoch auf die des im Sportwettbereich bestehenden Staatsmonopols (§ 10 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 GlüStV) ankommt, ist vorliegend die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten bereits aufgrund der fehlenden Erlaubnis zulässig.
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

    Auszug aus VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.3797
    Die Klage, über die mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entschieden werden konnte (§ 101 Abs. 2 VwGO), ist zulässig, insbesondere fehlt ihr nicht das Rechtsschutzbedürfnis, da sich der angefochtene Bescheid nicht allein auf die Betriebsstätte ... bezieht, wo die Klägerin zwischenzeitlich den Betrieb dauerhaft eingestellt hat, sondern auch auf sonstige Betriebsstätten der Klägerin im Bereich der Landeshauptstadt ..., so dass er sich insoweit nicht erledigt hat (vgl. BVerwG vom 15.11.1990 NVwZ 1991, 570).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.3797
    Ebenfalls ist unerheblich, ob die von der Klägerin verwendeten Internetzugänge bauartbedingt für ein Glücksspiel geeignet oder bestimmt sind, es genügt, dass sie nach dem Gesamtbild tatsächlich dafür genutzt werden können und sollen (BVerwG vom 9.3.2005 aaO. und 21.6.2006 NVwZ 2006, 1175).
  • VG München, 31.03.2004 - M 22 S 04.1266

    Glücksspiel mit europäischer Lizenz rechtswidrig

    Auszug aus VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.3797
    Die Beklagte hat dem Geschäftsführer der Klägerin bereits mit bestandskräftigem Bescheid vom ... Januar 2004 die Annahme, Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten ohne die erforderliche Erlaubnis untersagt (vgl. hierzu VG München vom 31. März 2004 Az. M 22 S 04.1266, BayVGH vom 4. Januar 2005 Az. 24 CS 04.1146 sowie VG München vom 20. April 2005 Az. M 22 K 04.4751).
  • VG München, 11.04.2008 - M 22 S 08.1463

    Vermittlung von Sportwetten an Veranstalter im EU-Ausland; Untersagung ohne

    Auszug aus VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.3797
    Nach Mitteilung der Beklagten wurden seit Oktober 2007 in der ... durch den Geschäftsführer der Klägerin persönlich (vgl. hierzu VG München vom 18. September 2008 Az. M 22 K 07.6002) sowie seit März 2008 in der ... durch die ebenfalls vom Geschäftsführer der Klägerin gegründete B. GmbH (vgl. hierzu VG München vom 11. April 2008 Az. M 22 S 08.1463 und BayVGH vom 22. Juli 2008 Az. 10 CS 08.1154 sowie VG München vom 18. September 2008 Az. M 22 K 07.4078) erneut Sportwetten an ausländische Veranstalter ohne die erforderliche Erlaubnis vermittelt.
  • VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.3798

    Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung nach dem 26. März 2006;

    Auszug aus VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.3797
    Mit für sofort vollziehbar erklärtem Bescheid vom ... Juli 2006 untersagte die Beklagte der Klägerin unter Androhung von unmittelbarem Zwang die Annahme, Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten ohne die erforderliche Erlaubnis (vgl. hierzu VG München vom 18. September 2008 Az. M 22 K 07.3798).
  • VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.4078

    Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung nach dem 26. März 2006;

  • VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.6002
  • VGH Bayern, 15.09.2006 - 24 CS 06.1626

    Sportwetten; wiederholte Bescheide; Rechtsschutzinteresse; Androhung von

  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 10 CS 08.1154
  • VG München, 25.10.2007 - M 22 S 07.3799
  • VG München, 25.10.2007 - M 22 S 07.3855
  • VGH Bayern, 04.01.2005 - 24 CS 04.1146
  • VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.6002

    Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung nach dem 26. März 2006; Betrieb

    Dennoch wurden nach Erkenntnissen der Beklagten in beiden Betriebsstätten auch in der Folgezeit Sportwetten angenommen und an die Fa. ... vermittelt (vgl. hierzu VG München vom 25. Oktober 2007 Az. M 22 S 07.3855 und M 22 S 07.3799, BayVGH vom 13. Februar 2008 Az. 10 CS 07.3039/3040 sowie VG München vom 18. September 2008 Az. M 22 K 07.3797 und M 22 K 07.3798).
  • VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.3798
    Nachdem die Klägerin die Sportwettvermittlung in der ... erneut in Form eines sog. "Internetcafés" fortgesetzt hatte, wurde ihr mit Bescheid der Beklagten vom ... August 2007 die Annahme, Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten sowie die Bereitstellung von Einrichtungen (Internetanschluss) hierfür untersagt und das Wettbüro versiegelt (vgl. hierzu VG München vom 25. Oktober 2007 Az. M 22 S 07.3799, BayVGH vom 13. Februar 2008 Az. 10 CS 07.3039/3040 sowie VG München vom 18. September 2008 Az. M 22 K 07.3797).
  • VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.4078
    Die Beklagte hat bereits sowohl dem Geschäftsführer der Klägerin (vgl. hierzu VG München vom 31. März 2004 Az. M 22 S 04.1266, BayVGH vom 4. Januar 2005 Az. 24 CS 04.1146 sowie VG München vom 20. April 2005 Az. M 22 K 04.4751) als auch der von ihm gegründeten A. GmbH (vgl. hierzu VG München vom 25. Oktober 2007 Az. M 22 S 07.3799 und M 22 S 07.3855, BayVGH vom 13. Februar 2008 Az. 10 CS 07.3039/3040 sowie VG München vom 18. September 2008 Az. M 22 K 07.3797 und M 22 K 07.3798) mit jeweils bestandskräftigem Bescheid vom ... Januar 2004 bzw. ... Februar 2005 die Annahme, Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten ohne die erforderliche Erlaubnis untersagt.
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