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   VG München, 18.09.2013 - M 18 K 13.2256   

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VG München, 18.09.2013 - M 18 K 13.2256 (https://dejure.org/2013,24795)
VG München, Entscheidung vom 18.09.2013 - M 18 K 13.2256 (https://dejure.org/2013,24795)
VG München, Entscheidung vom 18. September 2013 - M 18 K 13.2256 (https://dejure.org/2013,24795)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage auf Zuweisung eines Platzes in Kindertageseinrichtung abgewiesen

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 20.09.2013)

    Kinderbetreuung: Der Preis des Lebensmodells Familie

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 19.09.2013)

    Kitas: Gericht hält halbe Stunde Fahrt für zumutbar

  • rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de (Kurzinformation)

    Durchsetzung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Klage auf Zuweisung eines Kitaplatzes abgewiesen - Halbe Stunde Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur angebotenen Einrichtung ist zumutbar

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Klage auf Zuweisung eines Platzes in Kindertageseinrichtung abgewiesen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Fahrt zur Kita darf eine halbe Stunde dauern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entfernung von einer halben Stunde von Wohnung und Arbeitsplatz zur Kindertageseinrichtung für Eltern zumutbar - Klage auf Zuweisung eines Platzes in Kindertageseinrichtung abgewiesen

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2013 - 12 B 793/13

    Im Rahmen der U3-Betreuung können Eltern auf die Inanspruchnahme einer

    Auszug aus VG München, 18.09.2013 - M 18 K 13.2256
    Daher kann auch dahinstehen, ob § 24 Abs. 2 SGB VIII - anders als Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GO - einen Anspruch auf (zumindest vorübergehende) Erweiterung der Kapazität vorhandener (öffentlicher) Einrichtungen umfasst (dafür: VG Köln, B.v. 18.07.2013 - 19 L 877/13 - juris Rn. 13; vgl. OVG Lüneburg, B.v. 24.1.2013 - 4 ME 596/02 - juris Rn. 13 zum Förderanspruch ab dem vollendeten dritten Lebensjahr; dagegen: OVG Münster, B.v. 14.8.2013 - 12 B 793/13 - juris Rn. 10 ff.; vgl. VG Halle, B.v. 27.9.2010 - 7 B 238/10 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 2.12.2003 - 7 CE 03.2722 - Rn 19 jeweils zum Förderanspruch ab dem vollendeten dritten Lebensjahr).

    Hierfür lassen sich keine starren räumlichen oder zeitlichen Grenzen festlegen (OVG Münster, B.v. 14.8.2013 - 12 B 793/13 - juris Rn.17; a.A. VG Köln, B.v. 18.7.2013 - 19 L 877/13 - juris Rn. 8 ff.: Wegstreckenentfernung von mehr als 5 km unzumutbar; VG Schleswig, B.v. 12.1.2000 - 15 B 62/99 - juris Orientierungssatz 3 und Frankfurter Kommentar, SGB VIII, 7. Aufl. 2013, § 24 Rn. 21: kombinierter Fuß- und Busweg von 30min für vierjähriges Kind nicht zumutbar; OVG des Saarlandes, B.v. 16.12.1997 - 8 W 6/97 - juris Rn. 10: Fahrzeit von 20 Minuten mit dem Pkw für ein dreijähriges Kind unzumutbar).

    Vielmehr ist eine Prüfung der Zumutbarkeit in jedem konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten örtlichen (vgl. Richter, NJW 2013, 2650 (2651); Hinweise zur Auslegung des Rechtsanspruchs für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr mit Wirkung ab 1. August 2013, erarbeitet unter Mitwirkung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, des Bayerischen Gemeindetags, des Bayerischen Städtetags, des Bayerischen Landkreistags, des Bayerischen Landesjugendamtes, bayerischer Jugendbehörden und des Staatsinstituts für Frühpädagogik vom 2.7.2013, S. 6), aber auch kind- und elternbezogenen Umstände erforderlich (vgl. OVG Münster, B.v. 14.8.2013 - 12 B 793/13 - juris Rn. 17/19).

    Insofern kann nach den Umständen des konkreten Einzelfalls auch ein Krippenplatz, der nicht im sozialen Umfeld der Wohnung des Kindes bzw. seiner Eltern, dafür aber nahe dem Arbeitsplatz eines Elternteils bzw. der Eltern liegt, bedarfsgerecht und zumutbar sein (vgl. OVG Münster, B.v. 14.8.2013 - 12 B 793/13 - juris Rn. 22).

  • VG Köln, 18.07.2013 - 19 L 877/13

    Anspruch auf wohnortnahen Kinderbetreuungsplatz (U 3) besteht

    Auszug aus VG München, 18.09.2013 - M 18 K 13.2256
    Er beinhaltet jedoch jedenfalls keinen Anspruch auf einen bestimmten Kinderkrippenplatz oder eine bestimmte Kinderkrippe (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.2002 - 5 C 18/01 - juris Rn. 17 zum Anspruch auf Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr; VG Köln, B.v. 18.07.2013 - 19 L 877/13 - juris Rn. 5).

    Daher kann auch dahinstehen, ob § 24 Abs. 2 SGB VIII - anders als Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GO - einen Anspruch auf (zumindest vorübergehende) Erweiterung der Kapazität vorhandener (öffentlicher) Einrichtungen umfasst (dafür: VG Köln, B.v. 18.07.2013 - 19 L 877/13 - juris Rn. 13; vgl. OVG Lüneburg, B.v. 24.1.2013 - 4 ME 596/02 - juris Rn. 13 zum Förderanspruch ab dem vollendeten dritten Lebensjahr; dagegen: OVG Münster, B.v. 14.8.2013 - 12 B 793/13 - juris Rn. 10 ff.; vgl. VG Halle, B.v. 27.9.2010 - 7 B 238/10 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 2.12.2003 - 7 CE 03.2722 - Rn 19 jeweils zum Förderanspruch ab dem vollendeten dritten Lebensjahr).

    Hierfür lassen sich keine starren räumlichen oder zeitlichen Grenzen festlegen (OVG Münster, B.v. 14.8.2013 - 12 B 793/13 - juris Rn.17; a.A. VG Köln, B.v. 18.7.2013 - 19 L 877/13 - juris Rn. 8 ff.: Wegstreckenentfernung von mehr als 5 km unzumutbar; VG Schleswig, B.v. 12.1.2000 - 15 B 62/99 - juris Orientierungssatz 3 und Frankfurter Kommentar, SGB VIII, 7. Aufl. 2013, § 24 Rn. 21: kombinierter Fuß- und Busweg von 30min für vierjähriges Kind nicht zumutbar; OVG des Saarlandes, B.v. 16.12.1997 - 8 W 6/97 - juris Rn. 10: Fahrzeit von 20 Minuten mit dem Pkw für ein dreijähriges Kind unzumutbar).

  • VG Halle, 27.09.2010 - 7 B 238/10

    Anspruch auf Betreuung in der gewünschten Kindertageseinrichtung

    Auszug aus VG München, 18.09.2013 - M 18 K 13.2256
    Der Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII steht auch dem jeweiligen Kind selbst und damit dem Kläger zu (vgl. VG Halle, B.v. 27.9.2010 - 7 B 238/10 - juris Rn. 4).

    Daher kann auch dahinstehen, ob § 24 Abs. 2 SGB VIII - anders als Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GO - einen Anspruch auf (zumindest vorübergehende) Erweiterung der Kapazität vorhandener (öffentlicher) Einrichtungen umfasst (dafür: VG Köln, B.v. 18.07.2013 - 19 L 877/13 - juris Rn. 13; vgl. OVG Lüneburg, B.v. 24.1.2013 - 4 ME 596/02 - juris Rn. 13 zum Förderanspruch ab dem vollendeten dritten Lebensjahr; dagegen: OVG Münster, B.v. 14.8.2013 - 12 B 793/13 - juris Rn. 10 ff.; vgl. VG Halle, B.v. 27.9.2010 - 7 B 238/10 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 2.12.2003 - 7 CE 03.2722 - Rn 19 jeweils zum Förderanspruch ab dem vollendeten dritten Lebensjahr).

    Der Anspruch auf Förderung nach dem individuellen (Betreuungs-)bedarf gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2, Abs. 1 Satz 3 SGB VIII bezieht sich nicht nur auf den zeitlichen Umfang und die zeitliche Lage der Betreuung in der Tageseinrichtung, sondern ein bedarfsgerechter Betreuungsplatz muss für das Kind und seine Eltern auch in zumutbarer Zeit erreichbar sein (vgl. VG Halle, B.v. 27.9.2010 - 7 B 238/10 - juris Rn. 8; VG Freiburg, B.v. 2.9.2002 - 8 K 1512/02 - juris Rn. 27).

  • VG Schleswig, 12.01.2000 - 15 B 62/99
    Auszug aus VG München, 18.09.2013 - M 18 K 13.2256
    Hierfür lassen sich keine starren räumlichen oder zeitlichen Grenzen festlegen (OVG Münster, B.v. 14.8.2013 - 12 B 793/13 - juris Rn.17; a.A. VG Köln, B.v. 18.7.2013 - 19 L 877/13 - juris Rn. 8 ff.: Wegstreckenentfernung von mehr als 5 km unzumutbar; VG Schleswig, B.v. 12.1.2000 - 15 B 62/99 - juris Orientierungssatz 3 und Frankfurter Kommentar, SGB VIII, 7. Aufl. 2013, § 24 Rn. 21: kombinierter Fuß- und Busweg von 30min für vierjähriges Kind nicht zumutbar; OVG des Saarlandes, B.v. 16.12.1997 - 8 W 6/97 - juris Rn. 10: Fahrzeit von 20 Minuten mit dem Pkw für ein dreijähriges Kind unzumutbar).
  • VG Berlin, 07.08.2013 - 18 L 393.13

    Kein Aufnahmeanspruch für Brandenburger Kinder für Tageseinrichtungen in Berlin

    Auszug aus VG München, 18.09.2013 - M 18 K 13.2256
    Dieser richtet sich auch gegen die Beklagte als sachlich und örtlich zuständigen Träger der Jugendhilfe, §§ 69, 85 SGB VIII i.V.m. Art. 15 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG), § 86 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII (vgl. VG Hannover, B.v. 17.7.2013 - 3 B 4548/13 - JAmt 2013, 467 (468); VG Berlin, B.v. 7.8.2013 - VG 18 L 393.13 - JAmt 2013, 472 (472)).
  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13

    Urteil im Dresdner Schleuser-Prozess rechtskräftig

    Auszug aus VG München, 18.09.2013 - M 18 K 13.2256
    Gegen eine solche Interpretation sprechen die von § 3 Abs. 1 SGB VIII geforderte Vielfalt der Träger und damit die Pluralität des Betreuungsangebots (vgl. Rixen, NJW 2013, 2839 (2840); Frankfurter Kommentar, SGB VIII, 7. Aufl. 2013, § 24 Rn. 23) sowie die Subsidiarität von Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft gemäß § 4 Abs. 2 SGB VIII. Der Bundesgesetzgeber hat mit § 26 SGB VIII die nähere Ausgestaltung von Inhalt und Umfang des Förderanspruchs nach § 24 Abs. 2 SGB VIII ohne weitere Einschränkungen dem jeweiligen Landesrecht überlassen.
  • VG Hannover, 17.07.2013 - 3 B 4548/13

    Aufnahmealter; Gleichbehandlung; Kindergarten; Kindergartenplatz;

    Auszug aus VG München, 18.09.2013 - M 18 K 13.2256
    Dieser richtet sich auch gegen die Beklagte als sachlich und örtlich zuständigen Träger der Jugendhilfe, §§ 69, 85 SGB VIII i.V.m. Art. 15 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG), § 86 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII (vgl. VG Hannover, B.v. 17.7.2013 - 3 B 4548/13 - JAmt 2013, 467 (468); VG Berlin, B.v. 7.8.2013 - VG 18 L 393.13 - JAmt 2013, 472 (472)).
  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01

    Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien

    Auszug aus VG München, 18.09.2013 - M 18 K 13.2256
    Er beinhaltet jedoch jedenfalls keinen Anspruch auf einen bestimmten Kinderkrippenplatz oder eine bestimmte Kinderkrippe (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.2002 - 5 C 18/01 - juris Rn. 17 zum Anspruch auf Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr; VG Köln, B.v. 18.07.2013 - 19 L 877/13 - juris Rn. 5).
  • OVG Saarland, 16.12.1997 - 8 W 6/97

    Anspruch auf einen Kindergartenplatz; Gewährleistungspflicht; Träger der

    Auszug aus VG München, 18.09.2013 - M 18 K 13.2256
    Hierfür lassen sich keine starren räumlichen oder zeitlichen Grenzen festlegen (OVG Münster, B.v. 14.8.2013 - 12 B 793/13 - juris Rn.17; a.A. VG Köln, B.v. 18.7.2013 - 19 L 877/13 - juris Rn. 8 ff.: Wegstreckenentfernung von mehr als 5 km unzumutbar; VG Schleswig, B.v. 12.1.2000 - 15 B 62/99 - juris Orientierungssatz 3 und Frankfurter Kommentar, SGB VIII, 7. Aufl. 2013, § 24 Rn. 21: kombinierter Fuß- und Busweg von 30min für vierjähriges Kind nicht zumutbar; OVG des Saarlandes, B.v. 16.12.1997 - 8 W 6/97 - juris Rn. 10: Fahrzeit von 20 Minuten mit dem Pkw für ein dreijähriges Kind unzumutbar).
  • BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88

    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung; Umfang der drittschützenden

    Auszug aus VG München, 18.09.2013 - M 18 K 13.2256
    Trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO wären nur dann weitere Aufklärungsmaßnahmen des Gerichts hinsichtlich der Kapazitätsausschöpfung in den städtischen Kindertagesstätten der Beklagten in der ..., ..., ..., ..., ... und in der ... veranlasst gewesen, wenn sich diese nach den Umständen des Einzelfalls aufgedrängt hätten (vgl. BVerwG, B.v. 22.2.1988 - 7 B 28/88 - juris Rn. 4f.), was mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte für von Aussagen der Beklagten abweichende tatsächliche Belegungssituationen in ihren Kindertagesstätten nicht der Fall war.
  • VGH Bayern, 13.06.2008 - 4 CE 08.726

    Keine Überlassung des Hegelsaals in der Bamberger Konzert- und Kongresshalle für

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2003 - 4 ME 596/02

    Anspruch auf einen Kindergartenplatz in einer Vormittagsgruppe; Verpflichtung zur

  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

  • VGH Bayern, 10.10.2012 - 12 CE 12.2170

    Kindertageseinrichtung; Benutzungsverhältnis

  • VG Freiburg, 02.09.2002 - 8 K 1512/02

    Anspruch auf Zuteilung eines wohnortnahen Kindergartenplatzes

  • VG Frankfurt/Main, 23.08.2013 - 7 L 2889/13

    Kinder und Jugendhilfe sowie Jugendförderungsrecht

  • VGH Bayern, 02.12.2003 - 7 CE 03.2722

    Kindergartenplatz, beschränkte Kapazität, Vergabekriterien, kein Anspruch auf

  • VG München, 14.03.2022 - M 18 E 21.5055

    Einstweilige Anordnung, Nachweis eines Betreuungsplatzes, Zumutbare Entfernung

    Die Rechtsprechung hat für den Großraum München sogar ein Zeitaufwand von insgesamt 60 Minuten für die Strecke Wohnort - Tageseinrichtung - Arbeitsstätte, bei der sich die Eltern beim Bringen und Holen des Kindes jeweils abwechseln konnten, als zumutbar erachtet (vgl. VG München, U.v. 18.9.2013 - M 18 K 13.2256 - juris Rn. 69).

    Sie bleiben für die Betreuung ihrer Kinder verantwortlich und müssen dafür auch bei ihrer Berufsausübung Rücksicht nehmen (vgl. VG München, B.v. 21.9.2017 - 18 E 17.3843 - BeckRS 2017, 138291, Rn. 35 f.; VG München, U.v. 18.9.2013 - M 18 K 13.2256 - juris Rn. 69).

  • VG München, 27.11.2013 - M 18 K 13.4188

    Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

    Damit wurde ein Anspruch gegen den Träger der Jugendhilfe geschaffen, der allerdings keinen Anspruch auf einen bestimmten Kinderkrippenplatz oder eine bestimmte Kinderkrippe gibt (vgl. U. der Kammer v. 18.9.2013 - M 18 K 13.2256 m.w.N.).

    Von der Kammer ist bisher noch nicht entschieden, ob § 24 Abs. 2 SGB VIII einen Anspruch auf eine kostenmäßig durch die Höhe der Gebühren für Tageseinrichtungen in öffentlicher/freigemeinnütziger Trägerschaft gedeckelte Förderung in einer Tageseinrichtung gewährt bzw. ob zur Erfüllung des Anspruchs aus § 24 Abs. 2 SGB VIII auch auf sehr hochpreisige Einrichtungen verwiesen werden kann und nur nach Maßgabe des § 90 SGB VIII eine (Teil-)Übenahme der Gebühren je nach Einkommensverhältnissen in Betracht kommt (vgl. zum Ganzen U. der Kammer v. 18.9.2013 - M 18 K 13.2256).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2022 - 12 S 1770/22

    Gerichtskostenfreiheit eines Verfahrens auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes in

    Nichts anders gilt, wenn der Anspruch auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung kumulativ oder - wie hier - allein auf § 10 Abs. 2 GemO gestützt und gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird (vgl. in diesem Sinne zum jeweiligen Landesrecht auch VG Potsdam, Beschlüsse vom 13.06.2018 - 7 L 423/18 -, juris Rn. 28, 33, und vom 27.04.2018 - VG 7 L 296/18 -, juris Rn. 18 ff., 29; VG München, Urteil vom 18.09.2013 - M 18 K 13.2256 -, juris Rn. 51, 71; a.A. VG Ansbach, Beschluss vom 17.02.2017 - AN 15 E 17.00226 -, juris Rn. 46; jeweils ohne Begründung).
  • VG Cottbus, 06.10.2021 - 8 L 290/21
    Ein im Sinne dieser Vorschriften bedarfsgerechter Betreuungsplatz bezieht sich nicht nur auf die Betreuungsform, den Umfang und die Lage der Betreuungszeiten, sondern er muss auch in zumutbarer Zeit erreichbar sein (vgl. Verwaltungsgericht München, Urteil vom 18. September 2013 - M 18 K 13.2256 -, juris Rn. 63, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Juli 2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 46; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 5 C 19.16 -, juris Rn. 41).

    Insofern kann nach den Umständen des konkreten Einzelfalls auch ein Betreuungsplatz, der nicht in Wohnortnähe, dafür aber auf dem Weg zur Arbeitsstätte der Eltern bzw. eines Elternteils liegt, zumutbar und damit bedarfsgerecht sein (vgl. Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 14. August 2013 - 12 B 793/13 -, juris Rn. 17 u. 19; Verwaltungsgericht München, Urteil vom 18. September 2013 - M 18 K 13.2256 -, juris Rn. 64 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Juli 2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 47 ff.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. Februar 2021 - 6 S 58/20 -, juris Rn. 4).

  • VG München, 13.07.2016 - M 18 K 14.3284

    Umfang des Aufwendungsersatzanspruches bei Unterbringung des Kindes in einer

    Nach dem im Urteil der Kammer vom 18. September 2013 (M 18 K 13.2256) entwickelten Maßstab ist eine halbe Stunde einfache Fahrzeit zur Krippe bzw. von dieser zurück zur Wohnung mit nur einmaligem Umsteigen dem Kind und seinen Eltern in der Großstadt zumutbar.
  • VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 14.01691

    Anspruch auf Kinderbetreuungsplatz; Erstattung der Aufwendungen für die

    Auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 18. September 2013 (M 18 K 13.2256) werde verwiesen, ebenso auf ein Gutachten des Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner vom 20. Februar 2014.
  • VG München, 08.12.2020 - M 18 E 20.4847

    Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtung

    Als zumutbar befunden wurde in der Rechtsprechung regelmäßig eine Dauer von 30 Minuten für die einfache Wegstrecke von Wohnort zur Tageseinrichtung (VG Köln, Beschluss vom 15. April 2020 - 19 L 215/20 - juris Rn. 19 (Autofahrt); VG Mainz, B. v. 21. Januar 2020 - 1 L 10/20.MZ - juris Rn. 13 (Fußweg)) und sogar ein Zeitaufwand von insgesamt 60 Minuten für die Strecke Wohnort - Tageseinrichtung - Arbeitsstätte im Großraum München, bei der sich die Eltern beim Bringen und Holen jeweils abwechseln konnten (VG München, U.v. 18.09.2013 - M 18 K 13.2256 - juris Rn. 69).
  • VG München, 08.01.2014 - M 18 E 13.4877

    Anordnungsgrund; Herantragen des Bedarfs

    Von der Kammer bisher noch nicht entschieden ist, ob § 24 Abs. 2 SGB VIII einen Anspruch auf eine kostenmäßig durch die Höhe der Gebühren für Tageseinrichtungen in öffentlicher/freigemeinnütziger Trägerschaft gedeckelte Förderung in einer Tageseinrichtung gewährt bzw. ob zur Erfüllung des Anspruchs aus § 24 Abs. 2 SGB VIII auch auf sehr hochpreisige Einrichtungen verwiesen werden kann und nur nach Maßgabe des § 90 SGB VIII eine (Teil-)Übernahme der Gebühren je nach Einkommensverhältnissen in Betracht kommt (vgl. zum Ganzen Urteil des VGM v. 18.9.2013, M 18 K 13.2256 m.w.N.).
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