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   VG München, 19.01.2017 - M 12 K 16.2555   

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VG München, 19.01.2017 - M 12 K 16.2555 (https://dejure.org/2017,5205)
VG München, Entscheidung vom 19.01.2017 - M 12 K 16.2555 (https://dejure.org/2017,5205)
VG München, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - M 12 K 16.2555 (https://dejure.org/2017,5205)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 53 Abs. 1, § 54 Abs. 1; EMRK Art. 8
    Prognose der Wiederholungsgefahr bei Ausweisung wegen Straftat

  • rewis.io

    Prognose der Wiederholungsgefahr bei Ausweisung wegen Straftat

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 10 B 15.180

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG München, 19.01.2017 - M 12 K 16.2555
    In der Rechtsprechung ist auch geklärt, dass gegen die Anwendung der ab 1. Januar 2016 geltenden neuen Ausweisungsvorschriften auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige auch mit Blick auf Art. 13 ARB 1/80 (sog. Stillhalteklausel) keine Bedenken bestehen, weil sich die materiellen Anforderungen, unter denen diese Personen ausgewiesen werden dürfen, nicht zu ihren Lasten geändert haben und jedenfalls in der Gesamtschau eine Verschlechterung der Rechtspositionen eines durch Art. 13, 14 ARB 1/80 geschützten türkischen Staatsangehörigen nicht feststellbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 28; B.v. 13.5.2016 - 10 ZB 15.492 - juris Rn. 14; B.v. 11.7.2016 - 10 ZB 15.837 - juris Rn. 11 jeweils m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei einer spezialpräventiven Ausweisungsentscheidung und ihrer gerichtlichen Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 31).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (st.Rspr; vgl. z.B. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - Rn. 18; BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34 und B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris; BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 31).

    Entscheidend hierfür wird auch sein, ob der Kläger auf ausreichende Integrationsfaktoren verweisen kann; die beanstandungsfreie Führung während der Haft genügt für sich genommen nicht (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12- juris Rn. 19 f.; BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 34).

    Sind darüber hinaus noch andere Tatbestände eines besonders schwerwiegenden oder (nur) schwerwiegenden Ausweisungs- oder Bleibeinteresses erfüllt, sind diese erst bei der nachfolgenden Abwägung der einzelfallbezogenen Umstände im Rahmen des § 53 Abs. 2 AufenthG mit dem ihnen zukommenden Gewicht zu berücksichtigen; die Annahme eines "doppelt" oder sogar mehrfach (besonders oder nur) schwerwiegenden Interesses ist weder systematisch geboten noch von seinem Sinngehalt her vorstellbar (BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 -juris Rn. 40).

  • VGH Bayern, 13.05.2016 - 10 ZB 15.492

    Ausweisung eines drogenabhängigen Türken

    Auszug aus VG München, 19.01.2017 - M 12 K 16.2555
    Damit gibt die Neufassung von § 53 Abs. 3 AufenthG die Voraussetzungen wieder, die nach ständiger Rechtsprechung (z. B. EuGH, U.v. 8.12.2011 -Rs. C - 371/08 Ziebell - juris Rn. 80; BayVGH" U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris) für die Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen im Hinblick auf Art. 14 ARB 1/80 erfüllt sein mussten (vgl. auch BayVGH, B.v. 13.5.2016 - 10 ZB 15.492 - juris 13).

    In der Rechtsprechung ist auch geklärt, dass gegen die Anwendung der ab 1. Januar 2016 geltenden neuen Ausweisungsvorschriften auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige auch mit Blick auf Art. 13 ARB 1/80 (sog. Stillhalteklausel) keine Bedenken bestehen, weil sich die materiellen Anforderungen, unter denen diese Personen ausgewiesen werden dürfen, nicht zu ihren Lasten geändert haben und jedenfalls in der Gesamtschau eine Verschlechterung der Rechtspositionen eines durch Art. 13, 14 ARB 1/80 geschützten türkischen Staatsangehörigen nicht feststellbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 28; B.v. 13.5.2016 - 10 ZB 15.492 - juris Rn. 14; B.v. 11.7.2016 - 10 ZB 15.837 - juris Rn. 11 jeweils m.w.N.).

    Diese vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze (BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12- juris Rn. 32; U.v. 13.12.2012 - 1 C 14/12 - InfAuslR 2013, 141 Rn. 13 ff.; U.v. 14.5.2013 - 1 C 13/12 - NVwZ-RR 2013, 778 Rn. 32 f.) gelten auch im Rahmen der geänderten Fassung des § 11 AufenthG fort (BayVGH, B.v. 13.5.2016 - 10 ZB 15.492 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - Rn. 50).

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG München, 19.01.2017 - M 12 K 16.2555
    Damit gibt die Neufassung von § 53 Abs. 3 AufenthG die Voraussetzungen wieder, die nach ständiger Rechtsprechung (z. B. EuGH, U.v. 8.12.2011 -Rs. C - 371/08 Ziebell - juris Rn. 80; BayVGH" U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris) für die Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen im Hinblick auf Art. 14 ARB 1/80 erfüllt sein mussten (vgl. auch BayVGH, B.v. 13.5.2016 - 10 ZB 15.492 - juris 13).

    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (st.Rspr; vgl. z.B. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - Rn. 18; BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34 und B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris; BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 31).

  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

    Auszug aus VG München, 19.01.2017 - M 12 K 16.2555
    Ebenso ist nach Art. 8 EMRK bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen die familiäre Situation des Ausländers zu berücksichtigen (vgl. EGMR, U.v. 2.8.2001 - Boultif, Nr. 54273/00 - InfAuslR 2001, 476/478).

    Nach der Rechtsprechung des EGMR (U.v. 2.8.2001 - 54273/00, Boultif; U.v. 5.7.2005 - 46410/99) sind im Rahmen der gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung u.a. folgende Kriterien zu beachten: die Art und Schwere der Straftaten; das Alter des Ausländers bei der Begehung der Straftat; die Dauer seines Aufenthaltes im Bundesgebiet; die familiäre Situation des Klägers, und Dauer der Ehe; andere Faktoren, die die Wirksamkeit des Familienlebens eines Paares ausdrücken; ob der Gatte zu dem Zeitpunkt um die Straftat wusste, als eine familiäre Beziehungen aufgenommen wurde; ob Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind; die Festigkeit der sozialen, Kulturellen und familiären Bande mit dem Gastland und mit dem Heimatland und schließlich, ob der Kläger bereits als Kind, jugendlichen Alter oder erst als Erwachsener in das Bundesgebiet gekommen ist oder gar hier geboren wurde.

  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 15.1854

    Teilerfolg der Berufung hinsichtlich der Befristung der Wirkungen der Ausweisung

    Auszug aus VG München, 19.01.2017 - M 12 K 16.2555
    Doch verbleibt der Behörde mit dem vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessen ein - wenn auch geringer - Spielraum bei der Festsetzung der Dauer der Sperrfrist, die sich an den verfassungs-, unions- und völkerrechtlichen Wertentscheidungen messen lassen muss (BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 6; BayVGH, U.v. 28.5.2016 - 10 B 15.1854 - juris, Rn. 49).

    Diese vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze (BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12- juris Rn. 32; U.v. 13.12.2012 - 1 C 14/12 - InfAuslR 2013, 141 Rn. 13 ff.; U.v. 14.5.2013 - 1 C 13/12 - NVwZ-RR 2013, 778 Rn. 32 f.) gelten auch im Rahmen der geänderten Fassung des § 11 AufenthG fort (BayVGH, B.v. 13.5.2016 - 10 ZB 15.492 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - Rn. 50).

  • EGMR, 05.07.2005 - 46410/99

    Urteil in der Rechtssache Ü. gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VG München, 19.01.2017 - M 12 K 16.2555
    Nach der Rechtsprechung des EGMR (U.v. 2.8.2001 - 54273/00, Boultif; U.v. 5.7.2005 - 46410/99) sind im Rahmen der gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung u.a. folgende Kriterien zu beachten: die Art und Schwere der Straftaten; das Alter des Ausländers bei der Begehung der Straftat; die Dauer seines Aufenthaltes im Bundesgebiet; die familiäre Situation des Klägers, und Dauer der Ehe; andere Faktoren, die die Wirksamkeit des Familienlebens eines Paares ausdrücken; ob der Gatte zu dem Zeitpunkt um die Straftat wusste, als eine familiäre Beziehungen aufgenommen wurde; ob Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind; die Festigkeit der sozialen, Kulturellen und familiären Bande mit dem Gastland und mit dem Heimatland und schließlich, ob der Kläger bereits als Kind, jugendlichen Alter oder erst als Erwachsener in das Bundesgebiet gekommen ist oder gar hier geboren wurde.

    Dabei gewährleistet nach der Rechtsprechung des EGMR Art. 8 EMRK selbst einen im Gastland geborenen Ausländer jedoch kein absolutes Recht auf Nichtausweisung (EGMR, U.v. 18.10.2006 - 46410/99).

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG München, 19.01.2017 - M 12 K 16.2555
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei einer spezialpräventiven Ausweisungsentscheidung und ihrer gerichtlichen Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 31).

    Entscheidend hierfür wird auch sein, ob der Kläger auf ausreichende Integrationsfaktoren verweisen kann; die beanstandungsfreie Führung während der Haft genügt für sich genommen nicht (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12- juris Rn. 19 f.; BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 34).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12

    Antrag; Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose;

    Auszug aus VG München, 19.01.2017 - M 12 K 16.2555
    Diese vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze (BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12- juris Rn. 32; U.v. 13.12.2012 - 1 C 14/12 - InfAuslR 2013, 141 Rn. 13 ff.; U.v. 14.5.2013 - 1 C 13/12 - NVwZ-RR 2013, 778 Rn. 32 f.) gelten auch im Rahmen der geänderten Fassung des § 11 AufenthG fort (BayVGH, B.v. 13.5.2016 - 10 ZB 15.492 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - Rn. 50).
  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus VG München, 19.01.2017 - M 12 K 16.2555
    Der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie aus Art. 6 Abs. 1 GG entspricht der Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfG, B.v. 10.5.2008 - 2 BvR 588/08 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.11.2012 - 10 ZB 12.1172

    Ausweisung; zwingender Ausweisungstatbestand; besonderer Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VG München, 19.01.2017 - M 12 K 16.2555
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH" B.v. 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800 - juris; B.v. 18.7.2014 - 10 ZB 13.2440 - juris; B.v. 14.11.2012 -10 ZB 12.1172 - juris) kann von einem Fortfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden" solange der Kläger seine Therapie nicht erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende nicht glaubhaft gemacht hat.
  • VGH Bayern, 18.07.2014 - 10 ZB 13.2440

    Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils;

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • VGH Bayern, 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800

    Polytoxikomanie, Ermessensausübung, Verhältnismäßigkeit, Achtung des

  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 B 14.1854

    Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots - Bestimmung der Länge der Frist

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

  • VGH Bayern, 25.08.2015 - 10 B 13.715

    Ausweisung eines wegen Betäubungsmitteldelikten mehrfach verurteilten Nigerianers

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 10 ZB 15.837

    Rechtmäßige Ausweisung eines straffälligen türkischen Asylbewerbers

  • VG Ansbach, 28.01.2016 - AN 5 K 15.00416

    Rechtmäßige Ausweisung wegen überwiegendem Interesse der öffentlichen Sicherheit

  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 10 ZB 14.844

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • VG Karlsruhe, 09.04.2019 - 1 K 14273/17

    Ausweisung eines Heiratsschwindlers rechtmäßig

    Es darf stets nur auf das persönliche Verhalten des Betroffenen und damit nur auf spezialpräventive Gründe abgestellt werden, aus denen sich eine gegenwärtige Gefahr ergeben muss (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.2016 - 11 S 1389/15 -, juris Rn. 70; VG München, Urteil vom 19.01.2017 - M 12 K 16.2555 -, juris Rn. 36).
  • VG Magdeburg, 22.08.2017 - 7 A 540/17
    Die Klage gegen die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes in Ziffer 4 des Bescheides des Bundesamtes vom 21.06.2017 ist gemäß § 88 VwGO als Verpflich­ tungsantrag auf Verkürzung der Befristung für den Fall, dass die Abschiebungsandro­ hung in die Sozialistische Republik Vietnam rechtmäßig ist, zu verstehen (so auch im Falle einer Ausweisung: VG München, Urteil vom 19.01.2017 M 12 K 16.2555 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 14.02.2012 - 1 C 7.11 - zitiert nach juris).
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