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   VG München, 19.01.2023 - M 19B DA 22.5834   

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VG München, 19.01.2023 - M 19B DA 22.5834 (https://dejure.org/2023,1009)
VG München, Entscheidung vom 19.01.2023 - M 19B DA 22.5834 (https://dejure.org/2023,1009)
VG München, Entscheidung vom 19. Januar 2023 - M 19B DA 22.5834 (https://dejure.org/2023,1009)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BDG § 38; BDG § 63; BDG i.V.m. § 5 Abs. 3 S. 2; BBG § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Disziplinarische Ahndung von Betäubungsmittelvergehen eines Polizeibeamten

  • rewis.io

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG München, 19.01.2023 - M 19B DA 22.5834
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 12; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9/14 - juris Rn. 25; BayVGH, U.v. 5.10.2016 - 16a D 14.2285 - juris Rn. 55).

    Für die disziplinarrechtliche Ahndung von außergerichtlichen Straftaten mit einem Strafrahmen von bis zu 2 Jahren, die - wie hier bei einem Polizeibeamten - hinreichenden Bezug zum Amt aufweisen, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 05.10.2016 - 16a D 14.2285

    Entfernung aus Beamtenverhältnis wegen schwerer Dienstvergehen - Verwahrungsbruch

    Auszug aus VG München, 19.01.2023 - M 19B DA 22.5834
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 12; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9/14 - juris Rn. 25; BayVGH, U.v. 5.10.2016 - 16a D 14.2285 - juris Rn. 55).
  • VGH Bayern, 25.10.2016 - 16b D 14.2351

    Zurückstufung eines Polizeiobermeisters wegen Ebay-Betrugs anstatt seiner

    Auszug aus VG München, 19.01.2023 - M 19B DA 22.5834
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte, insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 16b D 14.2351 - juris Rn. 73).
  • BVerwG, 18.06.2014 - 2 B 55.13

    Maßstab der Disziplinarwürdigkeit des außerdienstlichen Verhaltens eines Beamten;

    Auszug aus VG München, 19.01.2023 - M 19B DA 22.5834
    Das außerdienstliche Fehlverhalten hat nach § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG disziplinarrechtliche Bedeutung, das die Rechtsprechung bei einem Strafrahmen von mindestens 2 Jahren als gegeben ansieht (BVerwG, B.v. 18.6.2014 - 2 B 55.13 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VG München, 19.01.2023 - M 19B DA 22.5834
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 - juris Rn. 12; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9/14 - juris Rn. 25; BayVGH, U.v. 5.10.2016 - 16a D 14.2285 - juris Rn. 55).
  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 16b D 13.993

    Disziplinarverfahren wegen Diebstahls im Amt - Zurückstufung

    Auszug aus VG München, 19.01.2023 - M 19B DA 22.5834
    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BayVGH, U.v. 29.6.2016 - 16b D 13.993 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

    Auszug aus VG München, 19.01.2023 - M 19B DA 22.5834
    Dieses berufserforderliche Vertrauen wird in besonderem Maße beeinträchtigt, wenn Polizeibeamte selbst erhebliche Vorsatzstraftaten begehen (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 35 f.).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG München, 19.01.2023 - M 19B DA 22.5834
    Zur konkreten Bestimmung der disziplinaren Maßnahmebemessung bei einem außerdienstlichen Dienstvergehen ist in einer ersten Stufe auf den Strafrahmen zurückzugreifen, weil der Gesetzgeber mit der Strafandrohung seine Einschätzung zum Unwert des Verhaltens verbindlich zum Ausdruck gebracht hat (BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 28.10.2019 - 16a DS 19.1720

    Vorläufige Suspendierung des Regensburger Oberbürgermeisters ist rechtmäßig

    Auszug aus VG München, 19.01.2023 - M 19B DA 22.5834
    Eine ausreichende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Dienstvergehens ergibt sich regelmäßig aus der Erhebung der öffentlichen Klage (§ 170 Abs. 1 StPO) bzw. aus der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO), die einen hinreichenden Tatverdacht voraussetzen (vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2019 - 16a DS 19.1720 - juris Rn. 8).
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