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   VG München, 19.02.2018 - M 16 SN 17.5512, M 16 SN 17.5509   

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https://dejure.org/2018,4420
VG München, 19.02.2018 - M 16 SN 17.5512, M 16 SN 17.5509 (https://dejure.org/2018,4420)
VG München, Entscheidung vom 19.02.2018 - M 16 SN 17.5512, M 16 SN 17.5509 (https://dejure.org/2018,4420)
VG München, Entscheidung vom 19. Februar 2018 - M 16 SN 17.5512, M 16 SN 17.5509 (https://dejure.org/2018,4420)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    GastG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 3; BayBO Art. 60; VwGO § 80 Abs. 5
    Sofortige Vollziehung gaststättenrechtlicher Erlaubnis für den Betrieb einer Schankwirtschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Sofortige Vollziehung gaststättenrechtlicher Erlaubnis für den Betrieb einer Schankwirtschaft

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - 4 B 652/15

    Erteilung einer Gaststättenerlaubnis zum Betrieb der Außengastronomie auf einer

    Auszug aus VG München, 19.02.2018 - M 16 SN 17.5512
    Die Rechtmäßigkeit einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis ist im Falle ihrer Anfechtung durch einen Dritten nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beurteilen (vgl. BVerwG, B.v. 18.3.1998 - BVerwG 1 B 33.98 - juris, Rn.11; OVG NRW, B.v. 3.11.2015 - 4 B 652/15 - juris Rn. 16).

    Die §§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG haben insoweit einen nachbarschützenden Charakter (vgl. OVG NRW, B.v. 3.11.2015 - 4 B 652/15 - juris Rn. 25 bis 28).

    (vgl. OVG NRW, B.v. 3.11.2015 - 4 B 652/15 -, juris Rn. 29 f., 35 f., 50 f.).

    Sofern sich der Bevollmächtigte der Antragstellerin in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, B.v. 3.11.2015 - 4 B 652/15 - juris Rn. 32 ff.) beruft, ist diese nicht einschlägig, da es dort um den Nachbarschutz im Rahmen einer Außengastronomie ging, für die besondere Maßstäbe gelten.

  • VGH Bayern, 16.11.2012 - 22 ZB 12.34

    Versagung einer Gaststättenerlaubnis für bestimmte Betriebszeiten

    Auszug aus VG München, 19.02.2018 - M 16 SN 17.5512
    Im Rahmen dieser Prognose können auch Erfahrungen mit der Lärmbelastung durch einen Vorgängerbetrieb zu berücksichtigen sein (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2012 - 22 ZB 12.34 - juris Rn. 12 und 14).

    Wenn die von der Behörde anzustellende Prognose ergibt, dass sich zu bestimmten Stunden auch bei pflichtgemäßen Verhalten des Betriebsinhabers und individuellen immissionsrelevanten Nebenbestimmungen der gesetzlich gebotene Nachbarschutz voraussichtlich nicht gewährleisten lässt, ist eine volle Betriebszeit mit den in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GastG geschützten Belangen nicht vereinbar und es muss die Betriebszeit einer Gaststätte verkürzt werden (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2012 - 22 ZB 12.34 - juris Rn. 9).

    Aus den vom Bevollmächtigten zitierten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, B.v. 22.12.2015 - 4 A 1852/14 - juris Rn. 13) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 16.11.2012 - 22 ZB 12.34 - juris Rn. 10) geht jeweils hervor, dass die jeweiligen Gäste der (Vorgänger-)Gaststätten für die Nachbarschaft unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen hervorgerufen haben, indem es zu lautstarkem An- und Abfahrverkehr sowie lauteren Unterhaltungen der rauchenden Gäste vor der Gaststätte gekommen sei.

  • VGH Bayern, 12.10.2017 - 22 CS 17.1664

    Beschränkung der Betriebszeiten der Freischankfläche einer Gaststätte

    Auszug aus VG München, 19.02.2018 - M 16 SN 17.5512
    Eine Abweichung von der immissionsschutzfachliche Stellungnahme wäre nur begründungsbedürftig, wenn sie substantiierte und überzeugende Ausführungen enthielte (vgl. etwa BayVGH, B.v. 12.10.2017 - 22 CS 17.1664 - juris Rn. 37 ff.), was hier jedoch nicht der Fall ist.
  • VG Cottbus, 13.03.2008 - 1 L 312/06

    Nachbarantrag auf Untersagung des Gaststättenbetriebes in Form einer Diskothek;

    Auszug aus VG München, 19.02.2018 - M 16 SN 17.5512
    Nach der Rechtsprechung ist es grundsätzlich möglich, dass in einer Speise- und Schankwirtschaft an einigen wenigen Tagen im Jahr ein diskothekenähnlicher Betrieb stattfindet (vgl. VG Cottbus, B.v. 13.3.2008 - 1 L 312/06 - juris Rn. 18 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2015 - 4 A 1852/14

    Zulässigkeit der Erteilung einer Gaststättenerlaubnis unter Berücksichtigung der

    Auszug aus VG München, 19.02.2018 - M 16 SN 17.5512
    Aus den vom Bevollmächtigten zitierten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, B.v. 22.12.2015 - 4 A 1852/14 - juris Rn. 13) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 16.11.2012 - 22 ZB 12.34 - juris Rn. 10) geht jeweils hervor, dass die jeweiligen Gäste der (Vorgänger-)Gaststätten für die Nachbarschaft unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen hervorgerufen haben, indem es zu lautstarkem An- und Abfahrverkehr sowie lauteren Unterhaltungen der rauchenden Gäste vor der Gaststätte gekommen sei.
  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98

    Gewerberecht - Gaststätten - Gaststättenerlaubnis und Nachbarschutz

    Auszug aus VG München, 19.02.2018 - M 16 SN 17.5512
    Die Rechtmäßigkeit einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis ist im Falle ihrer Anfechtung durch einen Dritten nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beurteilen (vgl. BVerwG, B.v. 18.3.1998 - BVerwG 1 B 33.98 - juris, Rn.11; OVG NRW, B.v. 3.11.2015 - 4 B 652/15 - juris Rn. 16).
  • VG Würzburg, 17.01.2020 - W 6 S 19.1686

    Eilrechtsschutz gegen Gaststättenerlaubnis - Anordnung eines Schallschutzvorhangs

    Gleiches muss für einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gelten, da im Rahmen der anzustellenden Interessenabwägung die Rechtmäßigkeit des streitgegenständlichen Bescheids zunächst eine tragende Rolle spielt (VG München, B.v. 19.02.2018 - M 16 SN 17.5512 - juris Rn. 24).

    Im Rahmen dieser Prognose können auch Erfahrungen mit der Lärmbelastung durch einen Vorgängerbetrieb zu berücksichtigen sein (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2012 - 22 ZB 12.34 - juris Rn. 12 und 14; VG München, B.v. 19.02.2018 - M 16 SN 17.5512 - juris Rn. 26).

  • VG Cottbus, 31.07.2019 - 3 K 261/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Es ist zu erwarten, dass die von der Schankwirtschaft ausgehenden Belastungen hierdurch auf ein für die Nachbarschaft zumutbares bzw. zulässiges Maß beschränkt werden, zumal sich der Schutz der Nachbarschaft gegebenenfalls auch mittels Verwaltungszwang durchsetzen lässt (vgl. VG München, Beschluss vom 19. Februar 2018 - M 16 SN 17.5512 - juris Rn. 40).
  • VG Ansbach, 14.10.2020 - AN 9 K 19.00890

    Nachbarklage gegen Erweiterung eines Bremsenprüfstandes

    Gerichtlich sei bestätigt, dass der verwendete Begriff "lärmintensive Arbeiten" ausreichend bestimmbar und bestimmt sei (u.a. BayVGH, B. v. 15.2.2017 - 9 ZB 15.2092; VG Würzburg, B.v. 12.12.2016 - W 4 S 16.1201; VG Regensburg, B.v. 17.10.2016 - RN 12 S 16.1494; VG München, B.v. 19.02.2018 - M 16 SN 17.5512 - alle juris).
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