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   VG München, 19.04.2022 - M 23 E 21.6419   

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VG München, 19.04.2022 - M 23 E 21.6419 (https://dejure.org/2022,19813)
VG München, Entscheidung vom 19.04.2022 - M 23 E 21.6419 (https://dejure.org/2022,19813)
VG München, Entscheidung vom 19. April 2022 - M 23 E 21.6419 (https://dejure.org/2022,19813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1; StVO § 45
    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Anordnung auf verkehrsaufsichtliches Einschreiten mangels behördlicher Vorbefassung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2019 - 1 B 16.17

    Tempo 10-Zone in der Dircksenstraße in Berlin-Mitte aufgehoben

    Auszug aus VG München, 19.04.2022 - M 23 E 21.6419
    Zur Verkehrsregelung dürfen aber nur die in der StVO vorgesehenen oder bildlich dargestellten sowie die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen seiner Ermächtigung besonders zugelassenen Zeichen und Einrichtungen verwendet werden (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 20.11.2019 - OVG 1 B 16.17 - juris Rn. 22 zur Anordnung einer Tempo-10-Zone).
  • VGH Bayern, 20.11.2015 - 11 CE 15.2402

    Wiederherstellungsbegehren des Nachbarn bzgl. einer Zufahrt auf dem Grundstück

    Auszug aus VG München, 19.04.2022 - M 23 E 21.6419
    Auch wenn § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO für sich genommen nicht drittschützend ist, ist dennoch anerkannt, dass der Einzelne einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten in bestimmten Fällen haben kann, nämlich wenn die Verletzung seiner geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1986 - 7 C 76.84 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 20.11.2015 - 11 CE 15.2402 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VG München, 19.04.2022 - M 23 E 21.6419
    Auch wenn § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO für sich genommen nicht drittschützend ist, ist dennoch anerkannt, dass der Einzelne einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten in bestimmten Fällen haben kann, nämlich wenn die Verletzung seiner geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1986 - 7 C 76.84 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 20.11.2015 - 11 CE 15.2402 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 22.11.2021 - 6 VR 4.21

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag nach § 123 VwGO mangels Vorbefassung der

    Auszug aus VG München, 19.04.2022 - M 23 E 21.6419
    Dies stellt neben dem Schutz der Gerichte vor unnötiger Inanspruchnahme eine Ausprägung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) dar, demzufolge es zunächst Sache der Verwaltung ist, sich mit Ansprüchen zu befassen, die an sie gerichtet werden - es sei denn, dass das einschlägige Verwaltungsverfahrensrecht eine abweichende Regelung trifft (st.Rspr. BVerwG, B.v. 22.11.2021 - 6 VR 4/21 - juris).
  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 9 CE 10.2468

    Tabakfreies Shisha-Café darf vorerst weiter betrieben werden

    Auszug aus VG München, 19.04.2022 - M 23 E 21.6419
    Ob im Hinblick auf den Antrag, der sich ausdrücklich auf die Bauphase bezieht, der Meinung der Antragsgegnerin folgend, die Maßstäbe für vorbeugenden Rechtsschutz (vgl. Art. 20 Abs. 2 GG) anzulegen sind, d.h. ein qualifiziertes, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden (vorläufigen) Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse erforderlich ist (BayVGH, B.v. 30.11.2010 - 9 CE 10.2468 - juris Rn. 20), kann dahinstehen.
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