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   VG München, 19.05.2015 - M 16 K 14.477   

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VG München, 19.05.2015 - M 16 K 14.477 (https://dejure.org/2015,20200)
VG München, Entscheidung vom 19.05.2015 - M 16 K 14.477 (https://dejure.org/2015,20200)
VG München, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - M 16 K 14.477 (https://dejure.org/2015,20200)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Schleswig, 15.02.2018 - 12 A 173/16

    (Vorläufige) Festsetzung des IHK-Mitgliedbeitrags; Verbot der Vermögensbildung

    Auch bei der Vermögensverwaltung mit ihren durchaus komplexen buchhalterischen Abwägungen reicht eine bloße Vermutung ebenso wenig aus wie bloße Hinweise auf die einzelnen Buchungswerte (vgl. VG München, Urteil vom 19. Mai 2015 - M 16 K 14.477 - juris Rn. 29).
  • VG Hamburg, 13.11.2018 - 17 K 1035/18

    Festsetzung der Kammerbeiträge durch die Ärztekammer für das Jahr 2017

    Vor dem Hintergrund dieses somit unsubstantiierten Vortrags der Klägerin besteht kein Anlass, daran zu zweifeln, dass die Beklagte den Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nicht überschreitet und wirtschaftlich arbeitet (vgl. zum Erfordernis der Substantiierung auch BVerwG, Urt. v. 02.11.2007, 3 Bs 58/07, juris, Rn. 6; VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 15.02.2018, 12 A 173/16, juris, Rn. 29; VG München, Urt. v. 19.05.2015, M 16 K 14.477, juris, Rn. 29; VG Augsburg, Urt. v. 29.03.2018, Au 2 K 16.371, juris, Rn. 55).
  • VG München, 15.12.2015 - M 16 K 14.4765

    Beitrag für die Steuerberaterkammer für ruhende GmbH

    Auch im Hinblick auf die gleichzeitige Mitgliedschaft des Geschäftsführers der Klägerin bzw. der Gesellschafter bei der Steuerberaterkammer bestehen in Bezug auf die Mitgliedschaft der Klägerin und der damit verbundenen Beitragspflicht keine rechtlichen Bedenken (vgl. VG München, U. v. 19.5.2015 - M 16 K 14.477 - juris Rn. 19).

    Ferner liegen keine Anhaltspunkte vor, aus denen sich Zweifel an der Wirksamkeit der Haushalts- und Beitragsordnung ergeben könnten (vgl. VG München, U. v. 19.5.2015 a. a. O. Rn. 14).

  • VG Würzburg, 25.04.2018 - W 6 K 17.376

    Verwaltungsgerichtlicher Kontrollumfang - haushaltsrechtlicher

    Auch bei der Vermögensverwaltung mit ihren durchaus komplexen buchhalterischen Abwägungen reicht eine bloße Vermutung ebensowenig aus wie bloße Hinweise auf die einzelnen Buchungswerte (vgl. VG München, Urteil vom 19. Mai 2015 - M 16 K 14.477 - juris Rn. 29).
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