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   VG München, 19.05.2015 - M 16 K 15.826   

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VG München, 19.05.2015 - M 16 K 15.826 (https://dejure.org/2015,20595)
VG München, Entscheidung vom 19.05.2015 - M 16 K 15.826 (https://dejure.org/2015,20595)
VG München, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - M 16 K 15.826 (https://dejure.org/2015,20595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Verurteilung zu Freiheitsstrafe wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 28.07.2000 - 21 ZB 98.3498
    Auszug aus VG München, 19.05.2015 - M 16 K 15.826
    Denn in berufsrechtlichen Streitigkeiten ist wegen des prognostischen Elements der Zuverlässigkeitsprüfung immer die letzte Behördenentscheidung maßgeblich (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.7.2000 - 21 ZB 98.3498 - juris Rn. 8).

    Angesichts der Bedeutung der gefährdeten Rechtsgüter sind hierbei grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.7.2000 - 21 ZB 98.3498 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Kriminelle Verfehlungen dürften dann nicht mehr von den Verwaltungsbehörden berufs- und ordnungsrechtlich zusätzlich berücksichtigt werden, wenn bereits das Strafgericht diese Verfehlungen im Rahmen der Verhängung von Maßregeln der Sicherung nach § 70 Abs. 1 StGB umfassend auch aus berufs- und ordnungsrechtlicher Sicht gewürdigt hätte (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2000 - 21 ZB 98.3498 - juris Rn. 12 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 14.2.1963 - I C 98.62 - juris).

  • BVerwG, 14.03.1961 - I C 36.59

    Fortgeltung des Heilpraktikergesetzes (HPG) in Bremen - Anspruch auf Erteilung

    Auszug aus VG München, 19.05.2015 - M 16 K 15.826
    Danach kann eine Anhörung zur beruflichen Zuverlässigkeit entfallen, wenn die der Antrag stellenden Person anhaftenden sittlichen Mängel so schwerwiegend sind, dass die Erteilung der Erlaubnis von vornherein ausgeschlossen erscheint, wobei diesbezüglich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 1961 (I C 36/59 - GewArch 1962, 183) Bezug genommen wird.

    Unabhängig davon, ob das Landratsamt im Fall des Klägers von einer Anhörung des Gutachterausschusses absehen durfte, kann er aus der Tatsache, dass die Anhörung unterblieben ist, jedenfalls kein Recht auf Aufhebung des Bescheids herleiten (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.1961 - I C 36/59 - a.a.O. S. 184).

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10

    Zuverlässigkeit eines Heilpraktikers bei negativer Prognose für die Zukunft und

    Auszug aus VG München, 19.05.2015 - M 16 K 15.826
    Entscheidend sind diesbezüglich jeweils die Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG, B.v. 4.8.1993 - 3 B 5/93 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 - juris Rn. 20; ).

    Die Jahresfrist des Art. 49 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG i.V.m. Art. 48 Abs. 4 BayVwVfG ist hier nicht anwendbar (vgl. VGH BW, B.v. 24.11.1992 - 9 S 2154/90 - juris; nachgehend BVerwG, B.v. 4.8.1993 - 3 B 7/93 - juris; NdsOVG, B.v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 7.93

    Heilpraktikererlaubnis - Widerruf - Zeitlicher Rahmen

    Auszug aus VG München, 19.05.2015 - M 16 K 15.826
    Die Jahresfrist des Art. 49 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG i.V.m. Art. 48 Abs. 4 BayVwVfG ist hier nicht anwendbar (vgl. VGH BW, B.v. 24.11.1992 - 9 S 2154/90 - juris; nachgehend BVerwG, B.v. 4.8.1993 - 3 B 7/93 - juris; NdsOVG, B.v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 - juris Rn. 27).

    Unter welchen Voraussetzungen eine Heilpraktikererlaubnis nicht mehr widerrufen werden darf, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab, zu denen zwar auch, aber nicht nur der zeitliche Ablauf gehört (vgl. BVerwG, B.v. 4.8.1993 a.a.O. Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 9 S 2154/90

    Rücknahme einer Heilpraktikererlaubnis: maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus VG München, 19.05.2015 - M 16 K 15.826
    Die Jahresfrist des Art. 49 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG i.V.m. Art. 48 Abs. 4 BayVwVfG ist hier nicht anwendbar (vgl. VGH BW, B.v. 24.11.1992 - 9 S 2154/90 - juris; nachgehend BVerwG, B.v. 4.8.1993 - 3 B 7/93 - juris; NdsOVG, B.v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 - juris Rn. 27).

    Eine längere Untätigkeit allein reicht nicht aus, die Verwirkung tritt vielmehr erst ein, wenn der Betroffene aufgrund eines (positiven) Verhaltens der Behörde schließen durfte, sie werde von ihrer Befugnis keinen Gebrauch machen (VGH BW, B.v. 24.11.1992 a.a.O Rn. 9).

  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen

    Auszug aus VG München, 19.05.2015 - M 16 K 15.826
    Kriminelle Verfehlungen dürften dann nicht mehr von den Verwaltungsbehörden berufs- und ordnungsrechtlich zusätzlich berücksichtigt werden, wenn bereits das Strafgericht diese Verfehlungen im Rahmen der Verhängung von Maßregeln der Sicherung nach § 70 Abs. 1 StGB umfassend auch aus berufs- und ordnungsrechtlicher Sicht gewürdigt hätte (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2000 - 21 ZB 98.3498 - juris Rn. 12 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 14.2.1963 - I C 98.62 - juris).
  • VGH Bayern, 24.07.1998 - 7 ZB 97.2700
    Auszug aus VG München, 19.05.2015 - M 16 K 15.826
    Ein Wohlverhalten während des Laufs der Bewährungsfrist sowie unter dem Druck eines behördlichen Verfahrens reicht allein nicht aus, um hieraus eine für den Kläger günstige Zukunftsprognose herleiten zu können (vgl. auch BayVGH, B.v. 24.7.1998 - 7 ZB 97.2700 - juris Rn. 34; NdsOVG, B.v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93

    Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift,

    Auszug aus VG München, 19.05.2015 - M 16 K 15.826
    Entscheidend sind diesbezüglich jeweils die Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG, B.v. 4.8.1993 - 3 B 5/93 - juris Rn. 3; NdsOVG, B.v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 - juris Rn. 20; ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1980 - XI 2495/77

    Rücknahme der Erlaubnis zur Ausübung des Heilpraktikerberufes

    Auszug aus VG München, 19.05.2015 - M 16 K 15.826
    Eine Bindungswirkung könnte nur dann eintreten, wenn das Strafgericht solche Maßregeln ausdrücklich angeordnet oder auf sie ausdrücklich verzichtet hätte (vgl. VGH BW, U.v. 24.4.1980 - XI 2495/77 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus VG München, 19.05.2015 - M 16 K 15.826
    Solche individuellen Umstände können bei einmal bejahter Unzuverlässigkeit grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 14.4.1998 - 3 B 95/97 - juris Rn. 11; VG München U.v. 17.2.2009 - M 16 K 08.4604 - juris Rn. 53).
  • OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13

    Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen

  • VG Würzburg, 26.06.2020 - W 10 K 19.839

    Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis wegen Steuerhinterziehung

    Dieser Zeitpunkt ist auch für die gerichtliche Entscheidung maßgeblich (BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 - juris Rn. 28; BayVGH, B.v. 17.6.2020 - 21 ZB 18.1807 - juris Rn. 15, 16; B.v. 27.5.2020 - 21 CS 20.433 - juris Rn. 15; VG München, U.v. 19.5.2015 - M 16 K 15.826 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Im Übrigen wäre ein etwaiger Verstoß gegen Verfahrensregeln vorliegend nach Art. 46 BayVwVfG unbeachtlich, da es sich bei dem Widerruf um eine gebundene Verwaltungsentscheidung handelt (BayVGH, B.v. 18.3.2020 - 21 CS 19.2278 - juris Rn. 11 ff.; VG München, U.v. 19.5.2015 - M 16 K 15.826 - juris Rn. 24 m.V.a. BVerwG, U.v. 14.3.1961 - I C 36.59; VG Gelsenkirchen, B.v. 9.5.2018 - 7 L 261/18 - juris Rn. 4; VG Braunschweig, U.v. 5.12.2016 - 1 A 38/16 - juris Rn. 16).

    Die danach erforderliche Prognose ist anhand der Umstände des Einzelfalles, der Lebensumstände des Heilpraktikers sowie seiner Persönlichkeit, insbesondere seines durch die Art, die Schwere und die Zahl der Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordenen Charakters zu treffen (BayVGH, B.v. 27.5.2020 - 21 CS 20.433 - juris Rn. 15 m.w.N.; VG München, U.v. 19.5.2015 - M 16 K 15.826 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Darin kommt zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber bereits eine abstrakte Abwägung zwischen den Grundrechten des betroffenen Heilberufsangehörigen und den zu schützenden besonders wichtigen Gemeinwohlgütern vorgenommen und das Berufsverbot als die verhältnismäßige Rechtsfolge vorgesehen hat (BVerwG, U.v. - 3 B 95.97 - juris; BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 21 ZB 12.2581 - juris; VG München, U.v. 19.5.2015 - M 16 K 15.826 - juris).

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