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   VG München, 19.05.2016 - M 12 K 14.4513   

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VG München, 19.05.2016 - M 12 K 14.4513 (https://dejure.org/2016,21714)
VG München, Entscheidung vom 19.05.2016 - M 12 K 14.4513 (https://dejure.org/2016,21714)
VG München, Entscheidung vom 19. Mai 2016 - M 12 K 14.4513 (https://dejure.org/2016,21714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Kein Anspruch eines nigerianischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sowie eines Passersatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus VG München, 19.05.2016 - M 12 K 14.4513
    Angesichts der Unschärfen des Krankheitsbildes sowie seiner vielfältigen Symptomatik gehört zur Substantiierung des Vorbringens einer Erkrankung an PTBS nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG v. 11.9. 2007 - 10 C 17/07 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2ff AufenthG Nr. 31) regelmäßig die Vorlage eines, gewissen Mindestanforderungen genügenden, fachärztlichen Attestes.

    Wird das Vorliegen der PTBS auf traumatische Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Krankheit nicht früher geltend gemacht worden ist (BVerwG v.11.9. 2007, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 07.12.2015 - 10 C 15.1129

    Prozesskostenhilfe, Niederlassungserlaubnis, Antrag, Verlängerung, Humanitäres

    Auszug aus VG München, 19.05.2016 - M 12 K 14.4513
    Im Übrigen wurde die Beschwerde zurückgewiesen (Az.: 10 C 15.1129).

    Die Übergangsregelung findet jedoch nur dann Anwendung, wenn sich an die bis zum 1. Januar 2005 andauernden Duldungszeiten nahtlos die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis angeschlossen hat oder sie jedenfalls nach nur einer "unbedeutenden Unterbrechung von weniger als einem Jahr" erteilt wurde (BayVGH, B.v. 7.12.2015 - 10 C 15.1129 -juris; HessVGH, B.v. 17.5.2010 - 3 D 433/10 - juris).

  • VGH Bayern, 14.04.2014 - 10 C 12.498

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; Reiseausweis für Ausländer;

    Auszug aus VG München, 19.05.2016 - M 12 K 14.4513
    Dabei ist im Hinblick auf den mit der Ausstellung eines Passersatzes an fremde Staatsangehörige regelmäßig verbundenen Eingriff in die Hoheitsbefugnisse eines anderen Staates grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde einen Ausländer zunächst auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Passes durch seinen Heimatstaat verweist und die Möglichkeit der Erteilung eines Reiseausweises erst dann in Betracht zieht, wenn diese Bemühungen nachweislich ohne Erfolg geblieben sind (BayVGH, B. v. 14.4.2014 - 10 C 12.498 - juris).

    Eine Unzumutbarkeit, sich zunächst um die Ausstellung eines Nationalpasses des Heimatstaates zu bemühen, kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht (BayVGH, B. v. 14.4.2014, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 14.10.2011 - 19 C 11.1664

    Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Ausstellung eines Reiseausweises für

    Auszug aus VG München, 19.05.2016 - M 12 K 14.4513
    Darüber hinaus beurteilt sich die Frage, ob ein Ausländer in zumutbarer Weise einen Pass erlangen kann, nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BayVGH, B. v. 14.10.2011 -19 C 11.1664 - juris; OVG Hamburg, B. v. 28.2. 2012 - 4 Bf 207/11.2 -juris).

    Der Ausländer muss dabei alle Möglichkeiten wahrnehmen, an der Erlangung eines Passes mitzuwirken, die ihm bei objektiver Betrachtungsweise bekannt sein können, entweder weil die Ausländerbehörde sie zulässigerweise von ihm verlangt hat oder weil sie ihm sonst bekannt sein können oder bekannt sind (BayVGH, B. v. 14.10.2011, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 03.06.2014 - 10 B 13.2426

    Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Ausreichende Kenntnisse der

    Auszug aus VG München, 19.05.2016 - M 12 K 14.4513
    Eine Härte im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 4 AufenthG kann grundsätzlich dann vorliegen, wenn ein Ausländer trotz verstärkter Bemühungen die Anforderungen nicht erfüllen kann, weil es sich z. B. um einen bildungsfernen Menschen handelt, der in einer anderen Sprache sozialisiert worden ist, er bei der Einreise über 50 Jahre alt war oder wenn wegen Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen der Besuch eines Integrationskurses auf Dauer unmöglich ist (Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, § 9 Rn.49; BayVGH, U.v. 3.6.2014 - 10 B 13.2426 - juris).

    Voraussetzung für diese Begünstigung ist allerdings der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder ein Anspruch auf rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Stichtag (BayVGH, U.v. 3.6.2014, a. a. O.).

  • VG München, 27.08.2008 - M 21 K 06.50810

    Asylfolgeantrag; Gefährlichkeit einer Erkrankung; Hämorrhoiden

    Auszug aus VG München, 19.05.2016 - M 12 K 14.4513
    Gegen die Ablehnung wurde am ... Juli 2006 beim Bayer. Verwaltungsgericht München Klage erhoben (M 21 K 06.50810; Bl. 227 d. BA).

    Mit Beschluss des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 2009 wurde der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom 27. August 2008 betreffend ein Asylverfahren des Klägers (M 21 K 06.50810) abgelehnt (Bl. 440 d. BA).

  • VGH Hessen, 17.05.2010 - 3 D 433/10

    Anrechnung von Aufenthaltszeiten für den Erwerb einer Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus VG München, 19.05.2016 - M 12 K 14.4513
    Die Übergangsregelung findet jedoch nur dann Anwendung, wenn sich an die bis zum 1. Januar 2005 andauernden Duldungszeiten nahtlos die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis angeschlossen hat oder sie jedenfalls nach nur einer "unbedeutenden Unterbrechung von weniger als einem Jahr" erteilt wurde (BayVGH, B.v. 7.12.2015 - 10 C 15.1129 -juris; HessVGH, B.v. 17.5.2010 - 3 D 433/10 - juris).
  • BVerwG, 09.04.2010 - 1 B 26.09

    Anrechenbarkeit der Zeiten des Besitzes einer Grenzübertrittsbescheinigung auf

    Auszug aus VG München, 19.05.2016 - M 12 K 14.4513
    Denn nicht anrechenbar sind Zeiten, in denen der Ausländer keine Aufenthaltserlaubnis besessen hat, ungeachtet dessen, ob er einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hatte (BVerwG v. 9.4. 2010 - 1 B 26/09; Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, § 26 Rn.18).
  • VGH Bayern, 15.07.2015 - 10 C 14.796

    Prozesskostenhilfe; keine offenen Erfolgsaussichten der Klage; keine

    Auszug aus VG München, 19.05.2016 - M 12 K 14.4513
    Solche Anhaltspunkte lassen sich den ärztlichen Attesten über den Kläger aber nicht hinreichend konkret entnehmen (BayVGH, B.v. 15.7.2015 - 10 C 14.796 - juris).
  • OVG Hamburg, 28.02.2012 - 4 Bf 207/11

    Ausländer; Unzumutbarkeit der Pass- oder Passersatzerlangung

    Auszug aus VG München, 19.05.2016 - M 12 K 14.4513
    Darüber hinaus beurteilt sich die Frage, ob ein Ausländer in zumutbarer Weise einen Pass erlangen kann, nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BayVGH, B. v. 14.10.2011 -19 C 11.1664 - juris; OVG Hamburg, B. v. 28.2. 2012 - 4 Bf 207/11.2 -juris).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf

  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 9 ZB 10.30376

    Asylrecht Sierra-Leone; Abschiebungsverbot (verneint); posttraumatische

  • VGH Bayern, 19.03.2008 - 19 ZB 08.159

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Sicherung des

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2012 - 8 PA 65/12

    Zumutbarkeit von Bemühungen um die Ausstellung eines Passes durch einen Ausländer

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1995 - 13 S 628/95

    Anrechnung der Dauer der Aufenthaltszeit eines vorangegangenen

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