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   VG München, 19.05.2020 - M 16 K 18.5437   

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VG München, 19.05.2020 - M 16 K 18.5437 (https://dejure.org/2020,17686)
VG München, Entscheidung vom 19.05.2020 - M 16 K 18.5437 (https://dejure.org/2020,17686)
VG München, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - M 16 K 18.5437 (https://dejure.org/2020,17686)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RL 2005/36/EG Art. 4a, Art. 4d; BayBQFG Art. 13a; BayBergSkiV § 1, § 2, § 3
    Bescheinigung der rechtmäßigen Niederlassung als Bergführer in Deutschland als Vorstufe zur Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises

  • rewis.io

    Beantragung eines Europäischen Berufsausweises für den Beruf Bergführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus VG München, 19.05.2020 - M 16 K 18.5437
    Für den Fall der nicht fristgerechten oder unvollständigen Umsetzung einer Richtlinie durch den Mitgliedstaat hat nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH jedoch der Einzelne das Recht, sich vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auch dann, wenn nationales Recht entgegensteht, auf durch die Richtlinie auferlegte Verpflichtungen zu berufen, wenn diese klar und unbedingt sind und zu ihrer Anwendung keines Ausführungsakts mehr bedürfen (vgl. EuGH, U.v. 5.10.2004 - C-397/01 u.a., Pfeiffer - Slg. I - 8878, Rn. 103, und vom 24.1.2012 - Rs. C-282/10, Dominguez - NJW 2012, 509 Rn. 33).

    Bei einer nicht fristgerechten Umsetzung einer Richtlinie sind Behörden und Gerichte aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts gehalten, die Vorgaben der Richtlinie zu befolgen und entgegenstehendes nationales Recht unangewendet zu lassen (EuGH, U.v. 24.1.2012, a.a.O. Rn. 41; vgl. zu alledem auch BVerwG, B.v. 25.6.2013 - 1 WRB 2/11 - juris Rn. 42).

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus VG München, 19.05.2020 - M 16 K 18.5437
    Dabei ist - außer im Falle einer ausdrücklichen Umsetzungsverweigerung - davon auszugehen, dass der Gesetzgeber eine Richtlinie korrekt umsetzen wollte (BVerwG, a.a.O. Rn. 29; BGH, a.a.O. Rn. 23; EuGH, U.v. 5.10.2004 - C-397/01 u.a., Pfeiffer - Slg. I - 8878, Rn. 112).

    Für den Fall der nicht fristgerechten oder unvollständigen Umsetzung einer Richtlinie durch den Mitgliedstaat hat nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH jedoch der Einzelne das Recht, sich vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auch dann, wenn nationales Recht entgegensteht, auf durch die Richtlinie auferlegte Verpflichtungen zu berufen, wenn diese klar und unbedingt sind und zu ihrer Anwendung keines Ausführungsakts mehr bedürfen (vgl. EuGH, U.v. 5.10.2004 - C-397/01 u.a., Pfeiffer - Slg. I - 8878, Rn. 103, und vom 24.1.2012 - Rs. C-282/10, Dominguez - NJW 2012, 509 Rn. 33).

  • BVerwG, 25.06.2013 - 1 WRB 2.11

    Urlaubsanspruch; Mindesturlaub; finanzielle Abgeltung von krankheitsbedingt nicht

    Auszug aus VG München, 19.05.2020 - M 16 K 18.5437
    Bei einer nicht fristgerechten Umsetzung einer Richtlinie sind Behörden und Gerichte aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts gehalten, die Vorgaben der Richtlinie zu befolgen und entgegenstehendes nationales Recht unangewendet zu lassen (EuGH, U.v. 24.1.2012, a.a.O. Rn. 41; vgl. zu alledem auch BVerwG, B.v. 25.6.2013 - 1 WRB 2/11 - juris Rn. 42).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus VG München, 19.05.2020 - M 16 K 18.5437
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt die für eine Analogie erforderliche planwidrige Regelungslücke vor, wenn das Ziel einer richtlinienkonformen Umsetzung durch die Regelung nicht erreicht worden ist und ausgeschlossen werden kann, dass der Gesetzgeber die Regelung in gleicher Weise erlassen hätte, wenn ihm bekannt gewesen wäre, dass sie nicht richtlinienkonform ist (BVerwG, U.v. 31.1.2017 - 6 C 2.16 - juris Rn. 27 ff.; BGH, U.v. 7.5.2014 - IV ZR 76/11 - juris Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 31.01.2017 - 6 C 2.16

    Analogie; Anordnungsgrund; Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten;

    Auszug aus VG München, 19.05.2020 - M 16 K 18.5437
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt die für eine Analogie erforderliche planwidrige Regelungslücke vor, wenn das Ziel einer richtlinienkonformen Umsetzung durch die Regelung nicht erreicht worden ist und ausgeschlossen werden kann, dass der Gesetzgeber die Regelung in gleicher Weise erlassen hätte, wenn ihm bekannt gewesen wäre, dass sie nicht richtlinienkonform ist (BVerwG, U.v. 31.1.2017 - 6 C 2.16 - juris Rn. 27 ff.; BGH, U.v. 7.5.2014 - IV ZR 76/11 - juris Rn. 20 ff.).
  • BGH, 06.02.1997 - I ZR 234/94

    Selbsternannter Sachverständiger - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus VG München, 19.05.2020 - M 16 K 18.5437
    Dem Recht ist ein Nebeneinander von Personen mit staatlich besonders anerkannter Qualifikation und solchen mit einfacher Qualifikation im Übrigen nicht fremd; so kennt es z.B. den "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" nach § 36 GewO und den "einfachen" Sachverständigen, der auch auf Selbstbezeichnung zurückgehen kann (vgl. BGH, U.v. 6.2.1997 - I ZR 234/94 - juris Rn. 16).
  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus VG München, 19.05.2020 - M 16 K 18.5437
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass den Mitgliedstaaten - innerhalb der durch den Vertrag gesetzten Grenzen - ein Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Umstände, die die Berufung auf den Begriff der öffentlichen Sicherheit rechtfertigen können, zusteht (vgl. Schlag in Schwarze/Becker/Hatje/Schoo, EU-Kommentar, 4. Aufl. 2019, Art. 52 AEUV Rn. 7; EuGH, U.v. 4.12.1974 - Rs. 41/74, van Duyn - Slg. 1338 Rn. 18/19), kommt es insoweit zunächst auf die Einstufung durch den Aufnahmemitgliedstaat, hier also die Republik Österreich bzw. das Land Tirol an (so auch die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage zum Tiroler EU-Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz, abrufbar über ris.bka.gv.at, S. 6).
  • EuGH, 19.01.2006 - C-330/03

    Colegio de Ingenieros de Caminos, Canales y Puertos - Freizügigkeit der

    Auszug aus VG München, 19.05.2020 - M 16 K 18.5437
    Diese zielt im Kern auf die Gleichstellung von Qualifikationsnachweisen, die in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurden (vgl. dazu Müller-Graff in Streinz, EUV/AEUV, 3. Aufl. 2018, Art. 53 AEUV Rn. 8 ff.), und beruht im Wesentlichen darauf, dass der Aufnahmemitgliedstaat eine Qualifikation deswegen anerkennt, weil sie in dem Herkunftsmitgliedstaat den Zugang zu dem Beruf eröffnet (vgl. EuGH, U.v. 19.1.2006 - C-330/03, Colegio - Slg. I - 826 Rn. 19 zur RL 89/48 EWG, die durch die RL 2005/36/EG abgelöst wurde).
  • BVerwG, 10.07.1958 - I C 195.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG München, 19.05.2020 - M 16 K 18.5437
    Damit stellt sich die Vornahme der "vorbereitenden Schritte" als selbständiges Zwischenverfahren in einem gestuften Verfahren dar (vgl. dazu v. Alemann/Scheffczyk in Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, Stand 1.4.2020, § 35 Rn. 185; Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 170; BVerwG, U.v. 10.7. 1958 - I C 195.56 - NJW 1959, 590).
  • EuGH, 27.09.1989 - 130/88

    Van de Bijl / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus VG München, 19.05.2020 - M 16 K 18.5437
    Nach der Konzeption der Richtlinie ist diese Prüfung den Behörden des Herkunftsmitgliedstaats übertragen und der Aufnahmemitgliedstaat grundsätzlich an die Bescheinigung des Herkunftslands gebunden (vgl. Art. 4d Abs. 3, 4 RL 2005/36/EG sowie EuGH, U.v. 27.9.1989 - Rs. 130/88, van de Bijl - Slg. 3057, Rn. 20 ff.).
  • VGH Bayern, 28.01.1998 - 7 B 97.288
  • BVerwG, 01.07.1987 - 1 C 25.85

    Gewerberecht - Höhere Bildung - Unterrichtswesen

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