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VG München, 19.07.2011 - M 1 K 10.5801 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vorkaufsrecht; Sanierungssatzung; Ausschluss des Vorkaufsrecht; Abwendungsbefugnis; Fristbeginn für die Ausübung des Vorkaufsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 19.07.2011 - M 1 K 10.5801
- VGH Bayern, 02.10.2013 - 1 BV 11.1944
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 03.04.2018 - 15 ZB 17.318
Nichtöffentliche Beratung der Ausübung eines Vorkaufsrechts
Genau hierauf wird auch von der von den Klägern in Bezug genommenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts München (VG München, U.v. 19.7.2011 - M 1 K 10.5801 - juris Rn. 42) abgestellt.Die von den Klägern in Bezug genommene Passage des Urteils des VG München vom 19. Juli 2011 (M 1 K 10.5801, insofern Rn. 43) betrifft ein gänzlich anderes Rechtsproblem, nämlich die (dort verneinte) Frage, ob eine Gemeinde, wenn sie sich ihres Anspruchs auf Mitteilung des Inhalts des Kaufvertrages nach § 28 Abs. 1 Satz 1 BauGB begeben hat, sich noch auf eine Verfristung der Abwendungsbefugnis (§ 27 Abs. 1 BauGB) berufen kann.
- VG München, 31.07.2013 - M 9 K 13.868
Vorkaufsrecht der Gemeinde; festgesetztes Sanierungsgebiet; Wohl der …
Würde man für den Fristbeginn bereits die Anfrage über das Bestehen eines Vorkaufsrechts als ausreichend erachten, ginge der Zeitverlust, der bis zur Vorlage des kompletten Kaufvertrages - insbesondere der für die Entscheidungsfindung der Gemeinde oft wesentlichen Frage der Höhe des Kaufpreises - einträte, zulasten ihrer Entscheidungsfrist, wenn sie aus nachvollziehbaren Gründen der Ansicht wäre, dass sie für ihre Entscheidung den kompletten Kaufvertrag und nicht nur die Daten zur Lage des Grundstücks benötigt (VG München, U. v. 19.7.2011 - M 1 K 10.5801 - juris Rn. 42 a. E.).Wäre der entscheidende Zeitpunkt für den Fristlauf nach § 28 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Tatsache des Abschlusses eines Kaufvertrages gewesen, so hätte der Gesetzgeber dies entsprechend deutlich gemacht (VG München, U. v. 19.7.2011, a. a. O.).
- VG Regensburg, 13.12.2016 - RN 6 K 16.53
Gemeindliches Vorkaufsrecht bei im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für …
Dies erfordert zum einen die Notwendigkeit, der Gemeinde eine ausreichende Entscheidungsfrist einzuräumen, die nicht durch eine etwaige verzögerte Übermittlung des gesamten Kaufvertrags durch den Verkäufer verkürzt werden soll, und ergibt sich aus dem Wortlaut des § 28 Abs. 1 Satz 1 BauGB ("Inhalt des Kaufvertrags unverzüglich mitzuteilen"), auf den § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB durch Verwendung des Begriffs "Mitteilung des Kaufvertrags" Bezug nimmt (VG München, U. v. 19.7.2011 - M 1 K 10.5801 - juris).