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VG München, 19.07.2011 - M 12 K 11.30454 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Im Bundesgebiet geborener minderjähriger äthiopischer Staatsangehöriger;Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis, dass minderjähriger Kläger nicht alleine abgeschoben wird Verzicht auf Durchführung des Asylverfahrens; (keine) Abschiebungsverbote; Ausreisefrist bei Verzicht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99
Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten
Auszug aus VG München, 19.07.2011 - M 12 K 11.30454
Insoweit liegt kein zielstaats-, sondern ein inlandsbezogenes Vollzugshindernis vor, das nicht in die Prüfungskompetenz des Bundesamtes, sondern in die der zuständigen Ausländerbehörde fällt (vgl. BVerwG vom 21.9.1999 BVerwGE 109, 305; BayVGH vom 18.8.2010 Az. 2 ZB 08.30031 m.w.N.). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01
Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …
Auszug aus VG München, 19.07.2011 - M 12 K 11.30454
Dies wäre nur dann der Fall, wenn er bei seiner Rückkehr einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wäre, dass er im Falle der Abschiebung dorthin gleichsam "sehenden Auges" dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würde (vgl. BVerwG vom 12.7.2001,InfAuslR 2002, 52/55). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2006 - 1 A 1437/06
Verfahrensrecht, Asylantrag, Antragsfiktion, Kinder, in Deutschland geborene …
Auszug aus VG München, 19.07.2011 - M 12 K 11.30454
Hinsichtlich der im Fall des Verzichts gem. § 14a Abs. 3 AsylVfG festzusetzenden Ausreisefrist gehen Rechtsprechung und Literatur inzwischen überwiegend von der Monatsfrist des § 38 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG aus (u.a.OVG Münster, Urteil v. 11.8.2006 - 1 A 1437/06.A ; BVerwG v.17.8.2010, 10 C 18/9 ). - VGH Bayern, 18.08.2010 - 2 ZB 08.30031
Herkunftsland: Aserbeidschan
Auszug aus VG München, 19.07.2011 - M 12 K 11.30454
Insoweit liegt kein zielstaats-, sondern ein inlandsbezogenes Vollzugshindernis vor, das nicht in die Prüfungskompetenz des Bundesamtes, sondern in die der zuständigen Ausländerbehörde fällt (vgl. BVerwG vom 21.9.1999 BVerwGE 109, 305; BayVGH vom 18.8.2010 Az. 2 ZB 08.30031 m.w.N.).