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   VG München, 19.09.2018 - M 18 K 17.30329   

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https://dejure.org/2018,33924
VG München, 19.09.2018 - M 18 K 17.30329 (https://dejure.org/2018,33924)
VG München, Entscheidung vom 19.09.2018 - M 18 K 17.30329 (https://dejure.org/2018,33924)
VG München, Entscheidung vom 19. September 2018 - M 18 K 17.30329 (https://dejure.org/2018,33924)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 92; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1; AsylVfG § 3, § 4
    Feststellung eines Abschiebungsverbots für Afghanen im Heranwachsenenalter wegen psychischer Erkrankung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Feststellung eines Abschiebungsverbots für Afghanen im Heranwachsenenalter wegen psychischer Erkrankung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

    Auszug aus VG München, 19.09.2018 - M 18 K 17.30329
    Außerdem muss die Gefahr konkret sein, was voraussetzt, dass die Verschlechterung des Gesundheitszustands alsbald nach der Rückkehr des Betroffenen in sein Herkunftsland eintreten wird, weil er auf die dort unzureichenden Möglichkeiten zur Behandlung seiner Leiden angewiesen wäre und anderswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte (vgl. BVerwG, U.v. 29.7.1999 - 9 C 2/99 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus VG München, 19.09.2018 - M 18 K 17.30329
    Für die Bestimmung der "Gefahr" gilt der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, d.h. die drohende Rechtsgutverletzung darf nicht nur im Bereich des Möglichen liegen, sondern muss mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein (BVerwG, B.v. 2.11.1995 - 9 B 710/94 - juris).
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