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   VG München, 19.10.2017 - M 11 K 16.833   

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https://dejure.org/2017,56638
VG München, 19.10.2017 - M 11 K 16.833 (https://dejure.org/2017,56638)
VG München, Entscheidung vom 19.10.2017 - M 11 K 16.833 (https://dejure.org/2017,56638)
VG München, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - M 11 K 16.833 (https://dejure.org/2017,56638)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Unterschutzstellung eines Silberahorns als geschützter Landschaftsbestandteil

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.07.1997 - 4 BN 5.97

    Naturschutzgebiet - Erforderlichkeit eines besonderen Schutzes von Natur und

    Auszug aus VG München, 19.10.2017 - M 11 K 16.833
    Als unzumutbare Beschränkung der Eigentümerbefugnisse erweisen sich Bestimmungen nur dann, wenn nicht genügend Raum mehr für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder für eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt oder wenn eine Nutzung, die bisher ausgeübt worden ist oder die sich nach Lage der Dinge objektiv anbietet, ohne jeglichen Ausgleich unterbunden wird (BVerwG, B.v. 17.1.2000 - 6 BN 2/99 - juris Rn. 11; B.v. 18.7.1997 - 4 BN 5/97 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.04.2014 - 4 B 12.14

    Maßgebliche Betrachtung für Art und Maß der baulichen Nutzung

    Auszug aus VG München, 19.10.2017 - M 11 K 16.833
    Ihre (absolute) Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur umgebenden Freifläche, prägen das Bild der maßgebenden Umgebung und bieten sich deshalb vorrangig als Bezugsgrößen zur Ermittlung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung an (BVerwG, B.v. 3.4.2014 - 4 B 12/14 - juris Rn. 3; BVerwG, U.v. 23.3.1994 - BVerwG 4 C 18.92 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus VG München, 19.10.2017 - M 11 K 16.833
    Ihre (absolute) Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur umgebenden Freifläche, prägen das Bild der maßgebenden Umgebung und bieten sich deshalb vorrangig als Bezugsgrößen zur Ermittlung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung an (BVerwG, B.v. 3.4.2014 - 4 B 12/14 - juris Rn. 3; BVerwG, U.v. 23.3.1994 - BVerwG 4 C 18.92 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99

    Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den

    Auszug aus VG München, 19.10.2017 - M 11 K 16.833
    Als unzumutbare Beschränkung der Eigentümerbefugnisse erweisen sich Bestimmungen nur dann, wenn nicht genügend Raum mehr für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder für eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt oder wenn eine Nutzung, die bisher ausgeübt worden ist oder die sich nach Lage der Dinge objektiv anbietet, ohne jeglichen Ausgleich unterbunden wird (BVerwG, B.v. 17.1.2000 - 6 BN 2/99 - juris Rn. 11; B.v. 18.7.1997 - 4 BN 5/97 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG München, 14.07.2020 - M 19 S 20.2244

    Naturschutzrechtliche Anordnung zur Sicherung und Erhaltung eines

    Verwiesen wird auf das Klageverfahren M 11 K 16.833, in dem das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 19. Oktober 2017 die Klage des Antragstellers auf Erteilung einer Baugenehmigung eines Neubaus (Bauantrag v. 12.4.2015) abgewiesen habe.

    Auch nach der erkannten Windwurfgefährdung besteht keine Veranlassung, von der bereits vom Verwaltungsgericht im Verfahren M 11 K 16.833 getroffenen, rechtskräftigen Einschätzung abzuweichen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen sei auf die diesbezügliche Urteilsbegründung verwiesen (VG München, U.v. 19.10.17 - M 11 K 16.833 - juris Rn. 28 - 34).

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