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VG München, 19.12.2017 - M 7 S 17.4280 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5; WaffG § 21a, § 45 Abs. 2 S. 1
Widerruf einer Stellvertretererlaubnis zum Waffenhandel wegen Unzuverlässigkeit des Stellvertreters - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ...
- VG München, 28.01.2020 - M 7 S 18.6125
Widerruf von Waffenhandelserlaubnis und Waffenbesitzkarte wegen wiederholten …
Eilanträge der Antragstellerin und ihres Ehemanns auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der gegen die Bescheide vom 8. August 2017 von ihnen erhobenen Klagen (Az. M 7 K 17.4279 bzgl. des Widerrufsbescheids und Az. M 7 K 17.4277 bzgl. des Verbotsbescheids) lehnte das Gericht jeweils mit Beschluss vom 19. Dezember 2017 ab (Az. M 7 S 17.4280 und Az. M 7 S. 4278).Sie verweist im Wesentlichen auf die Begründung des angefochtenen Bescheides und ergänzt, dass die Antragstellerin die dem Verfahren Az. M 7 S 17.4280 zugrundeliegende Stellvertretererlaubnis erst zurückgegeben habe, als Zwangsgelder über 500,- bzw. 1.000,- EUR für fällig erklärt worden seien.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren und in den Verfahren Az. M 7 K 18.6124, M 7 K 17.4277, M 7 S. 17, 4278, M 7 K 17.4279 und M 7 S 17.4280 sowie die vorgelegten Behördenakten ergänzend Bezug genommen.