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   VG München, 20.02.2003 - M 15 K 01.6158   

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VG München, 20.02.2003 - M 15 K 01.6158 (https://dejure.org/2003,66491)
VG München, Entscheidung vom 20.02.2003 - M 15 K 01.6158 (https://dejure.org/2003,66491)
VG München, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - M 15 K 01.6158 (https://dejure.org/2003,66491)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Ansbach, 19.06.2008 - AN 14 K 07.03482

    Regelungslücke durch die Neufassung des § 113 SGB X für

    Diese Auffassung vertrete auch das Verwaltungsgericht München in seiner Entscheidung vom 20. Februar 2003 (Az.: M 15 K 01.6158), der Deutsche Verein in seinem am 23. Oktober 2001 verabschiedeten Vorschlag zur Neuregelung der Verjährung, Helmut Zeitler in seinem Beitrag im NDV 4/2003, Seite 138 ff. und wohl auch Bernd-Günter Schwabe in der Zeitschrift für das Fürsorgewesen 4/2001, Seite 81 ff. und der Kommentar zum SGB X Hauck, RdZiff.

    Eine entsprechende Anwendung zivilrechtlicher Verjährungsvorschriften, wie sie auch das Verwaltungsgericht München in seiner Entscheidung vom 20. Februar 2003 (M 15 K 01.6158) favorisiert - hier Anwendung des Art. 71 AGBGB - begegnet rechtlichen Bedenken.

  • VG Ansbach, 19.06.2008 - AN 14 K 06.4146

    Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern

    Dies würde auch dann gelten, wenn man der Auffassung des Verwaltungsgerichts München (Urteil der 15. Kammer vom 20.2.2003 - M 15 K 01.6158) folgen würde, wonach der Erlöschenstatbestand des Art. 71 AGBGB Anwendung finden muss.
  • VG Ansbach, 19.06.2008 - AN 14 K 06.04146

    Länge der Verjährungsfrist bei Kostenerstattungsstreitigkeiten; Beginn der

    Dies würde auch dann gelten, wenn man der Auffassung des Verwaltungsgerichts München (Urteil der 15. Kammer vom 20.2.2003 - M 15 K 01.6158) folgen würde, wonach der Erlöschenstatbestand des Art. 71 AGBGB Anwendung finden muss.
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