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VG München, 20.10.2020 - M 24 K 20.1853 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 48 Abs. 3 S. 1, § 50 Abs. 1, § 59 Abs. 2 S. 2, § 61 Abs. 2c S. 2; AsylG § 71 Abs. 5, § 75 Abs. 1
Räumliche Beschränkung des Aufenthalts eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers - rewis.io
Räumliche Beschränkung des Aufenthalts eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Saarland, 01.04.2010 - 2 A 486/09
(Mitwirkungspflicht bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen
Auszug aus VG München, 20.10.2020 - M 24 K 20.1853
Deshalb hat ein ausreisepflichtiger Ausländer alle zur Erfüllung seiner Ausreisepflicht erforderlichen Maßnahmen, und damit auch die zur Klärung seiner Identität und zur Beschaffung eines gültigen Passes oder Passersatzpapiers, grundsätzlich ohne besondere Aufforderung durch die Ausländerbehörde unverzüglich einzuleiten (vgl. BeckOK AuslR/Hörich, 21. Ed. 1.11.2017, AufenthG § 48 Rn. 36 mit Verweis auf OVG Saarl BeckRS 2010, 48090; zur Reichweite dieser Verpflichtung VG Aachen BeckRS 2013, 57294). - VG Stuttgart, 20.08.2019 - 2 K 8316/18
Räumliche Beschränkung des Aufenthalts
Auszug aus VG München, 20.10.2020 - M 24 K 20.1853
Vielmehr bleibt der Betroffene im Fall mehrfacher Hindernisse gehalten, solche, die er durch seine Mitwirkung beseitigen kann, auch zu beseitigen (VG Stuttgart, U.v. 20.8.2019 - 2 K 8316/18 - juris Rn. 34). - BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09
Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr; …
Auszug aus VG München, 20.10.2020 - M 24 K 20.1853
Nicht ausreichend hierfür sind bloße Stellungnahmen von Beteiligten im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens (BVerwG, U.v. 24.6.2010 - 3 C 14/09, NVwZ 2011, 115). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2011 - 19 E 1143/10
Prozesskostenhilfe für ein Verfahren auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum …
Auszug aus VG München, 20.10.2020 - M 24 K 20.1853
Deshalb hat ein ausreisepflichtiger Ausländer alle zur Erfüllung seiner Ausreisepflicht erforderlichen Maßnahmen, und damit auch die zur Klärung seiner Identität und zur Beschaffung eines gültigen Passes oder Passersatzpapiers, grundsätzlich ohne besondere Aufforderung durch die Ausländerbehörde unverzüglich einzuleiten (…vgl. BeckOK AuslR/Hörich, 21. Ed. 1.11.2017, AufenthG § 48 Rn. 36 mit Verweis auf OVG Saarl BeckRS 2010, 48090; zur Reichweite dieser Verpflichtung VG Aachen BeckRS 2013, 57294). - OVG Niedersachsen, 15.05.2018 - 8 ME 23/18
Erforderlichkeit einer Beschäftigungserlaubnis für die Tätigkeit eines geduldeten …
Auszug aus VG München, 20.10.2020 - M 24 K 20.1853
Zudem verdeutlicht die Verwendung des Plurals "Ausreisehindernisse", dass - anders etwa als bei § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG (vgl. hierzu etwa OVG Nieders., B.v. 15.5.2018 - 8 ME 23/18 - juris) - keine Kausalität der mangelnden Mitwirkung für alle etwa bestehenden Ausreisehindernisse gefordert wird.