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   VG München, 21.02.2017 - M 16 K 16.2083   

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https://dejure.org/2017,6074
VG München, 21.02.2017 - M 16 K 16.2083 (https://dejure.org/2017,6074)
VG München, Entscheidung vom 21.02.2017 - M 16 K 16.2083 (https://dejure.org/2017,6074)
VG München, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - M 16 K 16.2083 (https://dejure.org/2017,6074)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    HwO § 7 Abs. 1a, Abs. 2, § 8 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, § 9 Abs. 1, § 13 Abs. 1, Abs. 3, § 50b; VwGO § 75 S. 2, § 113 Abs. 5 S. 1
    Löschung aus der Handwerksrolle und Anspruch auf beschränkte Ausnahmebewilligung

  • rewis.io

    Löschung aus der Handwerksrolle und Anspruch auf beschränkte Ausnahmebewilligung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 29.08.2001 - 6 C 4.01

    Ausnahmefall; Bäckerhandwerk; großer Befähigungsnachweis; Handwerkskammer;

    Auszug aus VG München, 21.02.2017 - M 16 K 16.2083
    Unzumutbar erscheint diese Belastung nur dann, wenn bei Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (sog. personenbezogene Betrachtung, BVerfG, B.v. 17.7.1961 - 1 BvL 44/55 - juris; BVerfG, B.v. 4.4.1990 - 1 BvR 185/89 - juris; BVerwG, U.v. 29.8.2001 - 6 C 4/01 - juris Rn. 13 ff.) ihre Folgen den Antragsteller besonders schwer treffen.

    Ein Ausnahmefall ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Antragsteller im Vergleich zum idealtypischen Durchschnittsmeisterprüfling in einer besonderen Situation befindet, aufgrund deren das Verfahren der Meisterprüfung für den Antragsteller im Vergleich zum idealtypischen Durchschnittsmeisterprüfling eine signifikant höhere Belastung bedeutet; anderenfalls würde die Ausnahmebewilligung als gleichwertige Alternative zum Meisterbrief denaturiert, was sie aber nach wie vor nicht ist (vgl. BVerwG, U.v. 29.8.2001 - 6 C 4/01 - juris Rn. 13 ff.).

    (BVerwG, U.v. 29.8.2001 - 6 C 4/01 - juris Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 14 S 275/03

    Meisterprüfung: Ausnahmebewilligung - Nachweis von notwendigen Kenntnissen und

    Auszug aus VG München, 21.02.2017 - M 16 K 16.2083
    Letztlich wird bei der erforderlichen Gesamtschau aber beispielsweise zu berücksichtigen sein, inwieweit die vom Bewerber ausgeübte Tätigkeit in ihrer konkreten Form geeignet war, ihm die notwendige Befähigung zu vermitteln (VGH BW, U.v. 7.11.2003 - 14 S 275/03 - juris Rn. 29 f.).

    Bestätigungen von Kunden, die als Beweis für die Qualität der Arbeiten des Klägers angeboten wurden, reichen insofern als Nachweis auch nicht aus, da die Kunden zwar bestätigen können, dass sie mit der Arbeit des Klägers zufrieden sind, jedoch nicht dessen handwerklichen Qualifikationen beurteilen können (vgl. auch VGH BW, U.v. 7.11.2003 - 14 S 275/03 - juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1986 - 14 S 3285/84

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die

    Auszug aus VG München, 21.02.2017 - M 16 K 16.2083
    Eine langjährige selbstständige Handwerksausübung kann bei der Feststellung der Befähigung eines Bewerbers berücksichtigt werden (vgl. VGH BW, U.v. 7.2.1986 - 14 S 3285/84 - juris Leitsatz 2).

    Diese Vermutung ist im Einzelfall aber durchaus widerlegbar (VGH BW, U.v. 7.2.1986 - 14 S 3285/84 - juris Leitsatz 2; vgl. auch VGH BW, U.v. 21.1.1993 - 14 S 600/92 - juris Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1978 - VI 1423/78
    Auszug aus VG München, 21.02.2017 - M 16 K 16.2083
    Die Gefahr des Erliegens eines bisher unzulässigen Handwerksbetriebs infolge der Inanspruchnahme des Inhabers durch die Prüfungsvorbereitungen oder die Prüfung selbst kann ebenfalls nicht als unzumutbare Belastung im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 2 HwO angesehen werden, anderenfalls würde der Zweck der §§ 1, 7 HwO weitgehend vereitelt (VGH BW, B.v. 18.12.1978 - VI 1423/78 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 05.05.1959 - VII C 66.59
    Auszug aus VG München, 21.02.2017 - M 16 K 16.2083
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass das Gesetz mit den für eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO vorausgesetzten Kenntnissen und Fertigkeiten etwa die gleiche Befähigung fordert, wie sie in der Meisterprüfung nachgewiesen werden muss (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.1959 - VII C 66.59 - juris Leitsatz 3).
  • VGH Bayern, 10.10.2002 - 22 ZB 02.2300
    Auszug aus VG München, 21.02.2017 - M 16 K 16.2083
    Die Handwerkskammer hat nicht darüber zu entscheiden, ob materiell die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung erfüllt sind oder ob der Gewerbetreibende etwa einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gestellt hat oder ob ein solcher Antrag begründet wäre (BayVGH, B.v. 10.10.2002 - 22 ZB 02.2300 - juris Rn. 2).
  • OVG Brandenburg, 29.01.1999 - 3 B 173/98

    Erteilung einer befristeten Ausnahmebewilligung nach § 8 Abs. 1 S. 1

    Auszug aus VG München, 21.02.2017 - M 16 K 16.2083
    Tritt ein Antragsteller zu einer Meisterprüfung an, gibt er grundsätzlich zu erkennen, dass ihm eine Meisterprüfung zumutbar gewesen ist, eine Ausnahmesituation in seiner Person also gerade nicht vorliegt (OVG Berlin-Bbg, B.v. 29.1.1999 - 3 B 173/98 - juris Leitsatz 2); das betrifft auch den Fall, dass bereits einzelne Teile der Meisterprüfung bestanden wurden (VGH BW, U.v. 20.1.1998 - 14 S 2698/97, NVwZ-RR 1998, 646).
  • BVerwG, 19.10.1971 - I C 16.70

    Erteilung einer Ausnahmebewilligung - Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübung

    Auszug aus VG München, 21.02.2017 - M 16 K 16.2083
    Die Unzumutbarkeit darf dabei nicht mit der Erwägung begründet werden, dass nur die Ausübung eines Teilbereichs beabsichtigt wird und der Nachweis der Befähigung für das gesamte Handwerk eine zu weitgehende und deshalb nicht zumutbare Forderung bedeutet (BVerwG, U.v. 19.10.1971 - I C 16.70 - juris Rn. 35; BVerwG, B.v. 15.10.1992 - 1 B 177/92 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 26.01.1962 - VII C 68.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG München, 21.02.2017 - M 16 K 16.2083
    Die Überprüfung eines Bewerbers um eine Ausnahmebewilligung muss in einer jeweils dem Einzelfalle angepassten angemessenen Art und Weise vorgenommen und dabei stets sein bisheriger beruflicher Werdegang in sachlicher Weise berücksichtigt werden (BVerwG, U.v. 26.1.1962 - VII C 68.59 - juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 14 S 2698/97

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Befähigungsnachweises für das Handwerk

    Auszug aus VG München, 21.02.2017 - M 16 K 16.2083
    Tritt ein Antragsteller zu einer Meisterprüfung an, gibt er grundsätzlich zu erkennen, dass ihm eine Meisterprüfung zumutbar gewesen ist, eine Ausnahmesituation in seiner Person also gerade nicht vorliegt (OVG Berlin-Bbg, B.v. 29.1.1999 - 3 B 173/98 - juris Leitsatz 2); das betrifft auch den Fall, dass bereits einzelne Teile der Meisterprüfung bestanden wurden (VGH BW, U.v. 20.1.1998 - 14 S 2698/97, NVwZ-RR 1998, 646).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BVerwG, 15.10.1992 - 1 B 177.92

    Eintragung in die Handwerksrolle, eingeschränkte Ausnahmebewilligung,

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1993 - 14 S 600/92

    Zur Ausnahmebewilligung für die Eintragung in die Handwerksrolle nach HwO § 9

  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 185/89
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