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   VG München, 21.02.2022 - M 28 S 21.6108   

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VG München, 21.02.2022 - M 28 S 21.6108 (https://dejure.org/2022,13008)
VG München, Entscheidung vom 21.02.2022 - M 28 S 21.6108 (https://dejure.org/2022,13008)
VG München, Entscheidung vom 21. Februar 2022 - M 28 S 21.6108 (https://dejure.org/2022,13008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; GG Art. 12; GG Art. 13; GG Art. 20a; VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 80a; BEMFV § 3, 5; 26. BImSchV; FuAG § 36
    Standortbescheinigung, Einstweiliger Rechtsschutz (Nachbarin), Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk, Überprüfung der Eignung aktueller Grenzwerte, Uneinheitlicher wissenschaftlicher Erkenntnisstand, Evidenzschwelle, Vorsorgegrundsatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Bayern, 08.12.2021 - 22 CS 21.2284

    Erfolgloser Nachbar-Eilantrag gegen eine Standortbescheinigung für eine ortsfeste

    Auszug aus VG München, 21.02.2022 - M 28 S 21.6108
    Hinzu kommt, dass eine Standortbescheinigung weder tatbestandlich noch in ihrer Regelungswirkung den Klimaschutz zum Gegenstand hat (vgl. BayVGH, B.v. 8. Dezember 2021 - 22 CS 21.2284 - juris, Rn. 29).

    Bei Berücksichtigung dieser eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten der Gerichte ist es nur folgerichtig, einmal als tauglich befundene Grenzwerte unangetastet zu lassen, solange nicht evident ist, dass sie auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor elektromagnetischen Feldern gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich und so verfassungsrechtlich untragbar geworden sind (vgl. BayVGH, B.v. 8. Dezember 2021 - 22 CS 21.2284 - juris, Rn 43).

    Ohnehin kann ihnen nur insoweit Aussagekraft zukommen, als sie sich konkret mit dem Streitgegenstand, also einer Mobilfunkanlage im bescheinigten Frequenzbereich und deren Auswirkungen auf in Relation weit entfernte Grundstücke befassen; sonstige Ergebnisse - sei es etwa zu anderen Frequenzbereichen, sei es zu Auswirkungen von 5G-Mobilfelefonen am Körper - sind für den vorliegenden Fall ohne Relevanz, weil die Standortbescheinigung die Antragstellerin insoweit schon nicht in eigenen Rechten verletzen kann (vgl. 1.b.ff. und BayVGH, B.v. 8. Dezember 2021 - 22 CS 21.2284 - juris Rn. 45).

    Auch wenn sich möglicherweise aus einigen von der Antragstellerin zitieren Studien Anhaltspunkte ergeben würden, dass über den derzeit geltenden Sicherheitsabstand hinaus konkrete Gefahren für die menschliche Gesundheit durch den vorliegend streitgegenständlichen Anlagentyp bestehen könnten, reicht dies aber eben noch nicht aus, um schon von einer evidenten Missachtung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse durch die Antragsgegnerin zu sprechen (BayVGH, B.v. 8. Dezember 2021 - 22 CS 21.2284 - juris, Rn. 45).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (B.v. 8. Dezember 2021 - 22 CS 21.2284 - juris, Rn. 48) hat in einem Fall, in dem das Grundstück der Antragsteller 152 m von der Mobilfunkanlage entfernt lag und der standortbezogene Sicherheitsabstand in Hauptstrahlrichtung mit ca. 22 m bemessen war, unter detaillierter und schlüssiger Angabe der Berechnung der Strahlungsintensität dargelegt, dass auch bei Annahme zu hoch festgelegter Grenzwerte in § 2 der 26. BImSchV selbst eine vergleichsweise geringe oder entfernte Möglichkeit von Gesundheitsverletzungen/Schäden ausgeschlossen erscheine.

  • VGH Bayern, 30.03.2004 - 21 CS 03.1053
    Auszug aus VG München, 21.02.2022 - M 28 S 21.6108
    Bei einer nach Maßgabe von § 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) vom 20.08.2002 (BGBl. I S. 3366, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 27.06.2017, BGBl. I S. 1947) erteilten Standortbescheinigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (vgl. hierzu ausführlich BayVGH, B.v. 30. März 2004 - 21 CS 03.1053, BeckRS 2004, 14579, beckonline).

    Nach der Konzeption des Verordnungsgebers dient die Standortbescheinigung insbesondere dazu, die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte der 26. BImSchV im Einwirkungsbereich der Funkanlage zu gewährleisten (vgl. BayVGH, B.v. 30. März 2004 - 21 CS 03.1053 - BayVBl. 2004, 660/662; VG Göttingen, B.v. 6. Juni 2019 - 4 A 345/17 - juris Rn. 28; VG Kassel, B.v. 28. Januar 2021 - 7 L 2464/20.KS - juris).

    Den der Erteilung zugrundeliegenden Normen kommt grundsätzlich nachbarschützende Wirkung zu (vgl. nur BayVGH, B.v. 30.3.2004 - 21 CS 03.1053 - BeckRS 2004, 14579; VG Göttingen, U.v. 6.7.2019 - 4 A 345/17- juris Rn. 28; VG Minden, B.v. 28.1.2010 - 10 L 516/09 - juris Rn. 23).

    Im Hinblick auf den begrenzten Prüfungs- und Regelungsumfang einer Standortbescheinigung besteht nur für solche Personen die Möglichkeit einer Rechtsverletzung, die mit Erfolg geltend machen können, dass durch die Standortbescheinigung möglicherweise der zur Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 BEMFV erforderliche standortbezogene Sicherheitsabstand zu ihrem Nachteil fehlerhaft ermittelt worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 30. März 2004 - 21 CS 03.1053 - BayVBl. 2004, 660/662).

  • VG Kassel, 28.01.2021 - 7 L 2464/20

    5G-Technologie

    Auszug aus VG München, 21.02.2022 - M 28 S 21.6108
    Laut § 36 Abs. 1 FuAG, welcher auch auf Entscheidungen im Standortbescheinigungsverfahren anwendbar ist (VG Kassel, B.v. 28. Januar 2021 - 7 L 2464/20.KS, BeckRS 2021, 4375, beckonline; VG Stuttgart, B.v. 29. Juni 2021 - 11 K 1585/21 - juris), haben Widerspruch und Klage gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur keine aufschiebende Wirkung.

    Nach der Konzeption des Verordnungsgebers dient die Standortbescheinigung insbesondere dazu, die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte der 26. BImSchV im Einwirkungsbereich der Funkanlage zu gewährleisten (vgl. BayVGH, B.v. 30. März 2004 - 21 CS 03.1053 - BayVBl. 2004, 660/662; VG Göttingen, B.v. 6. Juni 2019 - 4 A 345/17 - juris Rn. 28; VG Kassel, B.v. 28. Januar 2021 - 7 L 2464/20.KS - juris).

    Dienen die festgelegten Grenzwerte und die ihre Einhaltung bestätigende Standortbescheinigung der Sicherheit aller im Einwirkungsbereich der Funkanlage sich regelmäßig aufhaltenden Personen, weil ein solcher Aufenthalt in gesundheitsunschädlicher Weise nur außerhalb des Grenzwertbereichs möglich ist, besteht auch für den gesamten Personenkreis die Möglichkeit einer Rechtsverletzung durch die Standortbescheinigung, falls die Funkanlage die festgesetzten Grenzwerte nicht einhält oder gar fehlerhafte Grenzwerte festgesetzt sein sollten, weil insoweit eine weitere Betroffenheit dieser Personen nicht ausgeschlossen ist (vgl. VG Kassel, B.v. 28.1.2021 - 7 L 2464/20.KS, Rn. 24).

  • VG München, 30.08.2021 - M 1 SN 21.2740

    Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung

    Auszug aus VG München, 21.02.2022 - M 28 S 21.6108
    Diesen Antrag mit dem Aktenzeichen M 1 SN 21.2740 hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 30. August 2021 abgelehnt.

    Ferner enthält die Antragsbegründung Vertiefungen der Klagebegründung, welche kongruent erscheinen zur Begründung der Beschwerde gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 30. August 2021 im Verfahren M 1 SN 21.2740.

    Die gesicherte Erkenntnislage in der Wissenschaft stellt sich gegenüber der bei Festlegung und Bestätigung - zunächst durch die Verordnungsgeberin und sodann durch die Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 21. September 2010 - 7 A 7/10 - juris Rn. 17f.; B.v. 26.9.2013 - 4 VR 1/13 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 3. Juli 2014 - OVG 6 S 26.14 - juris Rn. 7f.; BayVGH, B.v. 14. Juni 2013 - 15 ZB 13.612 - Rn. 9, zuletzt VG München, B.v. 30. August 2021 - M 1 SN 21.2740, BeckRS 2021, 25814) - der geltenden Grenzwerte als weitgehend unverändert dar.

  • VG Göttingen, 06.06.2019 - 4 A 345/17

    Eigentumrecht; kontrollierbarer Bereich; Mobilfunkanlage; Sicherheitsabstand;

    Auszug aus VG München, 21.02.2022 - M 28 S 21.6108
    Nach der Konzeption des Verordnungsgebers dient die Standortbescheinigung insbesondere dazu, die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte der 26. BImSchV im Einwirkungsbereich der Funkanlage zu gewährleisten (vgl. BayVGH, B.v. 30. März 2004 - 21 CS 03.1053 - BayVBl. 2004, 660/662; VG Göttingen, B.v. 6. Juni 2019 - 4 A 345/17 - juris Rn. 28; VG Kassel, B.v. 28. Januar 2021 - 7 L 2464/20.KS - juris).

    Den der Erteilung zugrundeliegenden Normen kommt grundsätzlich nachbarschützende Wirkung zu (vgl. nur BayVGH, B.v. 30.3.2004 - 21 CS 03.1053 - BeckRS 2004, 14579; VG Göttingen, U.v. 6.7.2019 - 4 A 345/17- juris Rn. 28; VG Minden, B.v. 28.1.2010 - 10 L 516/09 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 12.11.2020 - 4 A 13.18

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Herdecke erfolglos

    Auszug aus VG München, 21.02.2022 - M 28 S 21.6108
    Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2020 (4 A 13/18) sei die tumorfördernde Wirkung von Mobilfunkstrahlen und deren Feldausbreitung bei Kindern fehlerhaft nicht berücksichtigt, da die Reviews der Schweizer Regierung und des Europaparlaments im Entscheidungszeitpunkt noch nicht veröffentlicht und das in der Klagebegründung in Bezug genommene Urteil eines US-Gerichts noch nicht ergangen gewesen seien.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner letzten die Grenzwerte der 26. BImSchV als verfassungsgemäß bestätigenden Entscheidung - welche eine Hochspannungsfreileitung zum Gegenstand hatte - ausgeführt, dass ein vorhandenes wissenschaftliches Klärungsinteresse nicht zeigt, dass die Grenzwerte in verfassungswidriger Weise festgelegt worden sein könnten (BVerwG, Urt. v. 12.11.2020 - 4 A 13.18 - BeckRS 2020, 42599, Rn. 44).

  • VG Stuttgart, 29.06.2021 - 11 K 1585/21

    Standortbescheinigung; fehlende Antragsbefugnis eines Grundstückseigentümers;

    Auszug aus VG München, 21.02.2022 - M 28 S 21.6108
    Laut § 36 Abs. 1 FuAG, welcher auch auf Entscheidungen im Standortbescheinigungsverfahren anwendbar ist (VG Kassel, B.v. 28. Januar 2021 - 7 L 2464/20.KS, BeckRS 2021, 4375, beckonline; VG Stuttgart, B.v. 29. Juni 2021 - 11 K 1585/21 - juris), haben Widerspruch und Klage gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur keine aufschiebende Wirkung.

    Namentlich scheidet eine Verletzung des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, welcher in Übereinstimmung mit dem BayVGH (vgl. B.v. 16.12.2021 - 1 CS 21.2410 - BeckRS 2021, 41387; a.A. z.B. VG Stuttgart B.v. 29. Juni 2021 - 11 K 1585/21 BeckRS 2021, 20737 m.w.N.) im Standortbescheinigungsverfahren zu prüfen ist, aus, da die Literatur in der 26. BImSchV für elektromagnetische Felder im Rahmen ihres Anwendungsbereichs eine ausreichende Konkretisierung der Anforderungen des § 22 BImSchG erkennt (Jarass in: Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 22 Rn. 61).

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus VG München, 21.02.2022 - M 28 S 21.6108
    Der von der Antragsgegnerin im Widerspruchsverfahren in Bezug genommene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2002 (Az. 1 BvR 1676/01) zur Gültigkeit der 26. BImSchV sei nach fast 20 Jahren intensiver Forschung über die gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlen auf den Menschen nicht länger aktuell.

    Davon kann so lange keine Rede sein, als sich die Eignung und Erforderlichkeit geringerer Grenzwerte mangels verlässlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse noch gar nicht abschätzen lässt (BVerfG, B.v. 28. Februar 2002 - 1 BvR 1676/01, NJW 2002, 1638 /1639, beckonline).

  • VGH Bayern, 16.07.2012 - 1 CS 12.830

    Zurückstellung bei konkreter planerischer Vorstellung

    Auszug aus VG München, 21.02.2022 - M 28 S 21.6108
    (7) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin so bezeichneten "Vorsorgerechtsprechung" von BayVGH (B.v. 16. Juli 2012 - 1 CS 12.830, juris) und BVerwG (U.v. 30. August 2012 - 4 C 1.11 - juris).
  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus VG München, 21.02.2022 - M 28 S 21.6108
    Dies gilt auch angesichts der von der Antragstellerin proklamierten globalen Notlage und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz des Bundes vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18 - BVerfGE 157, 30-177, juris).
  • VGH Bayern, 27.07.2010 - 15 CS 10.37

    Nachbarklage; Mobilfunkmast (Betonschleudermast); Außenbereich; standortbezogener

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

  • VGH Bayern, 14.06.2013 - 15 ZB 13.612

    Nachbarklage gegen Mobilfunkmast (Betonschleudermast); Abstandsflächen; (keine)

  • VG Minden, 28.01.2010 - 10 L 516/09

    Konkludente Aufhebung eines Bescheides durch den Erlass eines einen ersten

  • BVerwG, 21.09.2010 - 7 A 7.10

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

  • EGMR, 03.07.2007 - 32015/02

    H. G. gegen Deutschland

  • BVerwG, 31.01.1997 - 1 C 20.95

    Gewerberecht - Herstellung einer Sichtverbindung aus einem Arbeitsraum nach außen

  • BVerwG, 26.09.2013 - 4 VR 1.13

    Kein Baustopp für Teilstrecke der Höchstspannungsleitung Hamburg/Nord - Dollern

  • VGH Bayern, 16.12.2021 - 1 CS 21.2410

    Nachbareilantrag gegen die Baugenehmigung für einen Mobilfunksendemast

  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 6 S 26.14

    Einstweiliger Rechtsschutz; Beschwerde; Prozesskostenhilfe; hinreichende

  • VG München, 03.11.2005 - M 9 E 05.3590
  • BVerwG, 17.01.2001 - 6 CN 3.00

    Veränderung des Charakters eines Grundstücks - Begründung einer Rechtsverletzung

  • VGH Bayern, 18.01.2022 - 1 CS 21.2386

    Keine Antragsbefugnis für einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden

  • VG Würzburg, 27.06.2023 - W 4 K 22.1832

    Drittanfechtungsklage gegen Standortbescheinigung für ortsfeste Funkanlage

    Daher sind insoweit die Grundsätze maßgebend, die im Immissionsschutzrecht den Nachbarbegriff und den Umfang nachbarschützender Regelungen bestimmen (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2004 - 21 CS 03.1053 - BayVBl. 2004, 660-664; VG München, B.v. 21.2.2022 - M 28 S 21.6108 - juris Rn. 77).
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