Rechtsprechung
VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5005 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer wegen Gewerbesteuern
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5005
- VGH Bayern, 16.07.2018 - 4 ZB 16.1972
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (18)
- BFH, 26.04.1984 - V R 128/79
GmbH - Haftung - Geschäftsführung
Auszug aus VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5005
Die Pflicht des Geschäftsführers, dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den von ihm verwalteten Mitteln entrichtet werden, besteht dabei nicht erst bei Fälligkeit der Steuerschuld (vgl. BFH, U. v. 26.4.1984 - V R 128/79 - juris LS 2).In diesem Fall haftet der Geschäftsführer insoweit, als der Steuergläubiger bei pflichtgemäßen Verhalten im Fälligkeitszeitpunkt befriedigt worden wäre (…vgl. BVerwG, U. v. 9.12.1988 - 8 C 13/87 - juris Rn. 20, 23; BFH, U. v. 26.4.1984 - V R 128/79 - juris Rn. 23; vgl. auch etwa BFH, U. v. 21.12.2004 - I B 128/04 - juris).
Denn Anknüpfungspunkt der Haftung ist hier, wie oben ausführlich dargestellt, gerade der Vorwurf gegenüber dem Kläger, dass er sich als gesetzlicher Vertreter der ... GmbH grobfahrlässig außer Stande gesetzt hat, eine bereits entstandene, aber erst künftig fällig werdende Steuerforderung im Zeitpunkt der Fälligkeit zu tilgen; demzufolge haftet er insoweit, als der Steuergläubiger bei pflichtgemäßem Verhalten im Fälligkeitszeitpunkt befriedigt worden wäre (vgl. BFH, U. v. 26.4.1984 - V R 128/79 - juris Rn. 23).
- VG Köln, 16.10.2013 - 24 K 5185/11
Gewerbesteuer; Haftungsbescheid; GbR; Verjährung; Bekanntgabe; Bestimmtheit
Auszug aus VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5005
Im Übrigen besteht eine Personengesellschaft wie die KG so lange als Unternehmer fort, bis alle gemeinschaftlichen Rechtsbeziehungen, zu denen auch das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und der Beklagten gehört, unter den Gesellschaftern beseitigt sind (…vgl. BFH, B. v. 21.9.2006 - V B 102/05 - juris Rn. 5 m. w. N.; VG Köln, U. v. 16.10.2013 - 24 K 5185/11 - juris Rn. 90 und 122 ff.).Eine Personengesellschaft wie die KG besteht so lange als Unternehmer fort, bis alle gemeinschaftlichen Rechtsbeziehungen, zu denen auch das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und der Beklagten gehört, unter den Gesellschaftern beseitigt sind (…vgl. BFH, B. v. 21.9.2006 - V B 102/05 - juris Rn. 5 m. w. N.; VG Köln, U. v. 16.10.2013 - 24 K 5185/11 - juris Rn. 90 und 122 ff.).
- VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5124
Haftung für Gewerbesteuer; (keine) Amtsniederlegung des Geschäftsführers; …
Auszug aus VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5005
Mit Beweisbeschluss vom 21. April 2016 wurde der in der mündlichen Verhandlung gestellte Beweisantrag der Klägerbevollmächtigten, zum Nachweis der Tatsache, dass die Klägerin im Verfahren M 10 K 15.5124 Kenntnis von der Verteilung des Guthabens der KG auf die beiden Kommanditisten hatte, den Kläger selbst als Zeugen zu vernehmen, mit der Begründung abgelehnt, dass es auf die unter Beweis gestellte Tatsache nicht entscheidungserheblich ankomme.Daher besteht die ... GmbH auch zum jetzigen Zeitpunkt noch fort, so dass der Kläger als Liquidator in Anspruch genommen werden konnte und die Beklagte nicht auf einen früheren Geschäftsführer zurückgreifen muss, der überdies im Ausland lebt (vgl. vom Klägerbevollmächtigten im Verfahren M 10 K 15.5124 in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag).
- BFH, 21.09.2006 - V B 102/05
Früherer Gesellschafter - Löschung einer GmbH & Co. KG - Handlesregister - …
Auszug aus VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5005
Im Übrigen besteht eine Personengesellschaft wie die KG so lange als Unternehmer fort, bis alle gemeinschaftlichen Rechtsbeziehungen, zu denen auch das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und der Beklagten gehört, unter den Gesellschaftern beseitigt sind (vgl. BFH, B. v. 21.9.2006 - V B 102/05 - juris Rn. 5 m. w. N.;… VG Köln, U. v. 16.10.2013 - 24 K 5185/11 - juris Rn. 90 und 122 ff.).Eine Personengesellschaft wie die KG besteht so lange als Unternehmer fort, bis alle gemeinschaftlichen Rechtsbeziehungen, zu denen auch das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und der Beklagten gehört, unter den Gesellschaftern beseitigt sind (vgl. BFH, B. v. 21.9.2006 - V B 102/05 - juris Rn. 5 m. w. N.;… VG Köln, U. v. 16.10.2013 - 24 K 5185/11 - juris Rn. 90 und 122 ff.).
- BFH, 06.05.1977 - III R 19/75
Anfechtbarkeit von Lohnsteuerzahlungen in der Insolvenz
Auszug aus VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5005
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Kapitalgesellschaft auch nach ihrer Löschung im Handelsregister und ihrer Abwicklung solange als fortbestehend anzusehen, wie sie steuerliche Pflichten zu erfüllen hat oder gegen sie ergangene Steuerbescheide angreift (…vgl. Brandis in Tipke/Kruse, FGO, Stand: Mai 2016, § 57 FGO, Rn. 3-5 m. w. N.; BFH, U. v. 6.5.1977 - III R 19/75 - juris Rn. 12).Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist - wie oben bereits dargelegt - eine Kapitalgesellschaft auch nach ihrer Löschung im Handelsregister und ihrer Abwicklung solange als fortbestehend anzusehen, wie sie steuerliche Pflichten zu erfüllen hat oder gegen sie ergangene Steuerbescheide angreift (…vgl. Brandis in Tipke/Kruse, FGO, Stand: Mai 2016, § 57 FGO, Rn. 3-5 m. w. N.; BFH, U. v. 6.5.1977 - III R 19/75 - juris Rn. 12).
- VG Stade, 02.04.2014 - 3 A 1404/12
Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG als Haftungsschuldner …
Auszug aus VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5005
Er hat sich außerstande gesetzt, die seinerzeit im Jahre 2007 bereits entstandene, aber noch nicht fällig gewordene Gewerbesteuerforderung zu erfüllen (vgl. VG Stade, U. v. 2.4.2014 - 3 A 1404/12 - juris Rn. 35).Dadurch, dass er diese nahe liegende Möglichkeit, die tatsächlich nach erfolgter Außenprüfung im Jahre 2009 eingetreten ist, außer Acht gelassen hat und nicht dafür Sorge getragen hat, dass ausreichende Mittel zur Deckung noch nicht fälliger oder streitiger Verbindlichkeiten vorhanden sind - wie es zu seinen steuerrechtlichen Pflichten als Geschäftsführer und später Liquidator gehört hätte (§ 161 Abs. 2 i. V. m. § 155 Abs. 2 Satz 2 HGB; vgl. auch BFH, U. v. 16.6.1971 - I R 58/68 - juris) -, sondern ohne Durchführung eines Liquidationsverfahren die Löschung der KG und eine Umbuchung des Umlaufvermögens bewirkt hat, hat er seine Sorgfaltspflichten in ungewöhnlich hohem Maße verletzt (vgl. VG Stade, U. v. 2.4.2014 - 3 A 1404/12 - juris Rn. 36).
- VGH Bayern, 21.04.2008 - 4 CS 07.2718
GmbH - Haftung des Abwicklers - Steuerschulden der Gesellschaft
Auszug aus VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5005
Das Entschließungsermessen hinsichtlich des "Ob" der Inanspruchnahme ist durch die kommunalrechtlichen Vorschriften jedenfalls im Regelfall auf Null reduziert (vgl. BayVGH, B. v. 21.4.2008 - 4 CS 07.2718 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 25.05.2004 - 4 CS 03.152
Zum Ende der Unternehmereigenschaft einer Personengesellschaft
Auszug aus VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5005
Er hat daher auch die Gewerbesteuern im gleichen Umfang zu tilgen wie die Verbindlichkeiten anderer Gläubiger (vgl. BayVGH, B. v. 25.5.2004 - 4 CS 03.152 - juris;… Loose a. a. O. Rn. 34 m. w. N.). - BFH, 21.12.2004 - I B 128/04
GmbH: Haftung des Liquidators
Auszug aus VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5005
In diesem Fall haftet der Geschäftsführer insoweit, als der Steuergläubiger bei pflichtgemäßen Verhalten im Fälligkeitszeitpunkt befriedigt worden wäre (…vgl. BVerwG, U. v. 9.12.1988 - 8 C 13/87 - juris Rn. 20, 23;… BFH, U. v. 26.4.1984 - V R 128/79 - juris Rn. 23; vgl. auch etwa BFH, U. v. 21.12.2004 - I B 128/04 - juris). - BFH, 06.03.2001 - VII R 17/00
USt; Geschäftsführer-Haftung
Auszug aus VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5005
Ist persönlich haftender Gesellschafter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, haben deren Geschäftsführer (§ 35 GmbHG) die steuerlichen Pflichten dieser Gesellschaft (§ 34 Abs. 1 AO) und mit diesen die steuerlichen Pflichten der Kommanditgesellschaft zu erfüllen (…vgl. VG Ansbach, U. v. 21.3.2007 - AN 11 K 06.03127 - juris Rn. 17; BFH, U. v. 6.3.2001 - VII R 17/00 - juris Rn. 15). - BFH, 29.11.2006 - I R 103/05
GmbH-Geschäftsführer: Haftung bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung
- BFH, 05.03.1991 - VII R 93/88
GmbH - Haftung des Geschäftsführers - Grundsatz der anteiligen Tilgung - …
- BVerwG, 16.09.1997 - 8 B 143.97
Die Haftungsinanspruchnahme für Hinterziehungszinsen setzt nicht voraus, daß …
- VG Ansbach, 21.03.2007 - AN 11 K 06.03127
- BFH, 16.06.1971 - I R 58/68
Grundsätzliche Berechtigung des Steuerpflichtigen zur Aufrechnung gegen den …
- BFH, 10.11.1953 - I 108/52 S
Verwaltungsakt - Mangelnde Anhörung - Ermessensentscheidung - …
- BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 13.87
- BFH, 11.08.2005 - VII B 244/04
- VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5124
Haftungsbescheid gegen Gesellschaft als Liquidatorin im Hinblick auf …
Nach Mitteilung der Bevollmächtigten des Klägers im Verfahren M 10 K 15.5005 sei das Aktivvermögen auf die Konten der jeweiligen Gesellschafter ausbezahlt worden. - VG München, 17.05.2023 - M 28 K 20.798
Haftung des gesetzlichen Vertreters einer KG für Gewerbesteuerschulden, …
Besteht die Möglichkeit, Abgaben, die ein Steuerschuldner nicht entrichtet hat, vom Haftungsschuldner zu erhalten, ist die Gemeinde gehalten, die Abgaben einzutreiben, wenn nicht ausnahmsweise die Voraussetzungen etwa für einen Erlass (§ 227 AO) vorliegen (VG München, U.v. 21.4.16 - M 10 K 15.5005 - juris Rn. 57).