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   VG München, 21.05.2002 - M 22 K 00.51472   

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VG München, 21.05.2002 - M 22 K 00.51472 (https://dejure.org/2002,48071)
VG München, Entscheidung vom 21.05.2002 - M 22 K 00.51472 (https://dejure.org/2002,48071)
VG München, Entscheidung vom 21. Mai 2002 - M 22 K 00.51472 (https://dejure.org/2002,48071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offensichtlich unbegründete Asylklage; Täuschung über Identität bei der Meldung als Asylsuchender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG München, 21.05.2002 - M 22 K 00.51472
    Schutz nach § 51 Abs. 1 AuslG wird gewährt, wenn dem Betroffenen bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen der in dieser Bestimmung genannten Merkmale Rechtsverletzungen durch seinen Herkunftsstaat drohen, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzen, so dass ihm nicht zuzumuten ist, in sein Herkunftsland zurückzukehren (BVerfG v. 10.7.89, NVwZ 90, 151f; BVerwG v. 29.11.87, BVerwGE 55, 82, 83 ).

    Ob eine erhebliche politische Verfolgung vorliegt, ob also die Verfolgung wegen eines Merkmals im oben genannten Sinne erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der beeinträchtigenden Maßnahmen selbst zu beurteilen (BVerfG v. 10.7.89, BVerfGE 80, 315, 334 f. [BVerfG 10.07.1989 - 2 BvR 501/86] ).

    Der Vorverfolgung bzw. der bestehenden ist die unmittelbar drohende Verfolgung gleichwertig (BVerfG v. 10.7.89, BVerfGE 80, 315, 345 [BVerfG 10.07.1989 - 2 BvR 501/86] ).

  • BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 205/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen zur Feststellung mittelbarer poitischer

    Auszug aus VG München, 21.05.2002 - M 22 K 00.51472
    Die Verletzung der Rechte auf freie Religionsausübung und auf ungehinderte berufliche und wirtschaftliche Betätigung löst den Schutz des § 51 Abs. 1 AuslG nur dann aus, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere unter Missachtung des Existenzminimums zugleich die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des Herkunftsstaates allgemein hinzunehmen haben (BVerfG v. 20.5.92, NVwZ 92, 1081; BVerwG v. 18.2.86, BVerwGE 74, 41, 47 ).
  • OVG Bremen, 17.11.1998 - 2 BA 4/97

    Syrien, Nord-West-Syrien, Kurden, Jesiden, Religiös motivierte Verfolgung,

    Auszug aus VG München, 21.05.2002 - M 22 K 00.51472
    Dass die Stellung eines Asylantrags in Deutschland allein keine Furcht begründet, in Syrien deswegen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verfolgt zu werden, ist einhellige Rechtsprechung von fünf Oberverwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen ( VGH Baden-Württemberg v. 19.5.1998, Az.: A 2 S 28/98; OVG Bremen v. 17.11.1998, Az.: OVG 2 BA 4/97; OVG Niedersachsen v. 16.7.1998, Az.: 2 L 7064/96; OVG Nordrhein-Westfalen v. 21.4.1998, Az.: 9 R 6597/95.A; OVG Rheinland-Pfalz v. 20.8.1998, Az.: 7 A 11802/98.OVG ) und seit jeher Erkenntnis des Auswärtigen Amtes in seinen Lageberichten.
  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90

    Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung

    Auszug aus VG München, 21.05.2002 - M 22 K 00.51472
    Letztere führt dann zur Asylgewährung, wenn sich eine Gefährdung bereits so verdichtet hat, dass der Betroffene für seine Person ohne weiteres mit dem jederzeitigen Verfolgungseintritt rechnen muss (BVerwG v. 9.4.91, NVwZ 92, 270).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG München, 21.05.2002 - M 22 K 00.51472
    Es darf jedoch insbesondere hinsichtlich asylbegründender Vorgänge im Verfolgerland keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG v. 16.4.85, BVerwGE 71, 180 ff. [BVerwG 16.04.1985 - 9 C 109/84] ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - A 2 S 28/98

    Syrien: keine Gruppenverfolgung syrisch-orthodoxer Christen; zur Einschätzung der

    Auszug aus VG München, 21.05.2002 - M 22 K 00.51472
    Dass die Stellung eines Asylantrags in Deutschland allein keine Furcht begründet, in Syrien deswegen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verfolgt zu werden, ist einhellige Rechtsprechung von fünf Oberverwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen ( VGH Baden-Württemberg v. 19.5.1998, Az.: A 2 S 28/98; OVG Bremen v. 17.11.1998, Az.: OVG 2 BA 4/97; OVG Niedersachsen v. 16.7.1998, Az.: 2 L 7064/96; OVG Nordrhein-Westfalen v. 21.4.1998, Az.: 9 R 6597/95.A; OVG Rheinland-Pfalz v. 20.8.1998, Az.: 7 A 11802/98.OVG ) und seit jeher Erkenntnis des Auswärtigen Amtes in seinen Lageberichten.
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG München, 21.05.2002 - M 22 K 00.51472
    Schutz nach § 51 Abs. 1 AuslG wird gewährt, wenn dem Betroffenen bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen der in dieser Bestimmung genannten Merkmale Rechtsverletzungen durch seinen Herkunftsstaat drohen, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzen, so dass ihm nicht zuzumuten ist, in sein Herkunftsland zurückzukehren (BVerfG v. 10.7.89, NVwZ 90, 151f; BVerwG v. 29.11.87, BVerwGE 55, 82, 83 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93

    Objektiv willkürliche Auslegung und Anwendung von § 51 Abs. 1 AuslG

    Auszug aus VG München, 21.05.2002 - M 22 K 00.51472
    § 51 Abs. 1 AuslG gewährt allerdings insofern weitergehenden Schutz als das Grundrecht (vgl. § 28 AsylVfG), als auch selbst geschaffene subjektive Nachfluchtgründe Abschiebungsschutz begründen können (vgl. Kanein/Renner, AuslR, § 51 AuslG Rd. Nr. 9 m.w.N.; BVerfG v. 26.5.93, BayVBl 93, 623 f.).
  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 100.90

    Abschiebungseinschränkungen bei verheirateten Ausländern

    Auszug aus VG München, 21.05.2002 - M 22 K 00.51472
    Dabei ist davon auszugehen, dass sich die Voraussetzungen von § 51 Abs. 1 AuslG mit denen der Anerkennung einer Asylberechtigung nach Art. 16a Abs. 1 GG hinsichtlich der geschützten Rechtsgüter und des politischen Charakters der Verfolgung decken (vgl. BVerwG v. 13.8.90, NVwZ-RR 91, 215 zum entsprechenden § 14 AuslG 1965).
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85

    Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit

    Auszug aus VG München, 21.05.2002 - M 22 K 00.51472
    Die Verletzung der Rechte auf freie Religionsausübung und auf ungehinderte berufliche und wirtschaftliche Betätigung löst den Schutz des § 51 Abs. 1 AuslG nur dann aus, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere unter Missachtung des Existenzminimums zugleich die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des Herkunftsstaates allgemein hinzunehmen haben (BVerfG v. 20.5.92, NVwZ 92, 1081; BVerwG v. 18.2.86, BVerwGE 74, 41, 47 ).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

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