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   VG München, 21.05.2019 - M 7 K 17.2172   

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VG München, 21.05.2019 - M 7 K 17.2172 (https://dejure.org/2019,20265)
VG München, Entscheidung vom 21.05.2019 - M 7 K 17.2172 (https://dejure.org/2019,20265)
VG München, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - M 7 K 17.2172 (https://dejure.org/2019,20265)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 45 Abs. 2 S. 1
    Verneinung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von "Reichsbürgern"

  • Wolters Kluwer

    Widerruf von ausgestellten Waffenbesitzkarten und eines ausgestellten Kleinen Waffenscheins wegen Zugehörigkeit zur sog. "Reichsbürgerbeweg...

  • rewis.io

    Verneinung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von "Reichsbürgern"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 21 CS 17.1519

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und des kleinen Waffenscheins

    Auszug aus VG München, 21.05.2019 - M 7 K 17.2172
    Personen, die der "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, besitzen nicht die erforderliche Zuverlässigkeit i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; B.v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678; B.v. 16.1.2019 - 21 C 18.578 - alle juris).

    Denn wer gegenüber einer Behörde dem Gedankengut der sog. "Reichsbürger" entlehnte Äußerungen in der "reichsbürgertypischen Weise" trifft und entsprechende Verhaltensweisen zeigt, geht davon aus und beabsichtigt gerade, seine ablehnende Haltung gegenüber der Rechtsordnung sozusagen amtlich und ernsthaft einer Behörde gegenüber kund zu tun (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - juris Rn. 19).).

  • VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 CS 17.2459

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei sog. "Reichsbürgern"

    Auszug aus VG München, 21.05.2019 - M 7 K 17.2172
    Über den Eilantrag des Klägers wurde durch die Kammer mit Beschluss vom 16. November 2017 (Az. M 7 SE 17.2173) und über die dagegen gerichtete Beschwerde durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 25. April 2018 (Az. 21 CS 17.2459) entschieden.

    Daraus lassen sich aber keine zwingenden Rückschlüsse auf seine innere Einstellung ("innere Tatsache"), insbesondere in einem gänzlich anderen Kontext (Verbindlichkeit des Waffengesetzes), ableiten (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris Rn. 27).

  • VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Auszug aus VG München, 21.05.2019 - M 7 K 17.2172
    Hinsichtlich der Anforderungen an eine glaubhafte Distanzierung kann aufgrund der identischen sicherheitsrechtlichen Schutzrichtung - Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - die ausländerrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu § 54 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG - entsprechend herangezogen werden (vgl. VG München, Gerichtsbescheid v. 17.10.2018 - M 7 K 17.750 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG München, 21.05.2019 - M 7 K 17.2172
    Dass nach aller Lebenserfahrung (BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 - juris) beim Kläger keine negative i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG, sondern eine positive Prognose bestehe, würden auch seine Ehrenämter und die zahlreichen, dem Antragsschriftsatz beigefügten eidesstaatlichen Versicherungen von Vorgesetzten, Vereins- und Jagdkollegen des Klägers belegen.
  • BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht;

    Auszug aus VG München, 21.05.2019 - M 7 K 17.2172
    Dementsprechend ist für eine glaubhafte Distanzierung zu verlangen, dass äußerlich feststellbare Umstände vorliegen, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass der Betroffene seine innere Einstellung verändert hat (vgl. BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11/18 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 B 16.1252

    Überwiegen des öffentlichen Ausweisungsinteresse wegen der Unterstützung einer

    Auszug aus VG München, 21.05.2019 - M 7 K 17.2172
    Ohne Einsicht des Betroffenen in die Unrichtigkeit des im vorgeworfenen Handelns hat die Ankündigung einer Verhaltensänderung keine glaubwürdige Grundlage (vgl. BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 53).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

    Auszug aus VG München, 21.05.2019 - M 7 K 17.2172
    So kann der Umstand allein, dass sich eine Person in bestimmten, ihr opportun erscheinenden Situationen in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben und somit quasi "unauffällig" verhält, keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit begründen, wenn sie ihre Bindung an die Rechtsordnung, wie hier, durch Wort und Tat unter Vorbehalt stellt und auf diese Weise Zweifel weckt, ob sie waffenrechtliche Vorschriften auch dann noch einhält, wenn sie ihr nicht (mehr) opportun erscheinen (vgl. VGH BW, B.v. 10.10.2017 - 1 S 1470/17).
  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

    Auszug aus VG München, 21.05.2019 - M 7 K 17.2172
    Personen, die der "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, besitzen nicht die erforderliche Zuverlässigkeit i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; B.v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678; B.v. 16.1.2019 - 21 C 18.578 - alle juris).
  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 21 CS 17.1339

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG München, 21.05.2019 - M 7 K 17.2172
    Personen, die der "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, besitzen nicht die erforderliche Zuverlässigkeit i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; B.v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678; B.v. 16.1.2019 - 21 C 18.578 - alle juris).
  • VG München, 16.11.2017 - M 7 SE 17.2173

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Auszug aus VG München, 21.05.2019 - M 7 K 17.2172
    Über den Eilantrag des Klägers wurde durch die Kammer mit Beschluss vom 16. November 2017 (Az. M 7 SE 17.2173) und über die dagegen gerichtete Beschwerde durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 25. April 2018 (Az. 21 CS 17.2459) entschieden.
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

  • VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969

    Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Widerruf; Einziehung;

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 21 C 18.578

    Waffenbesitzverbot wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

  • VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen das Verbot des Waffenerwerbs und -besitzes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18

    "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben

  • VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964

    Waffenrechtliche (Un-) Zuverlässigkeit bei sog. "Reichsbürgern"

  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300

    Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen -

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

  • VG Köln, 08.09.2022 - 20 K 3080/21

    Mitglied des AfD-"Flügels" ist waffenrechtlich unzuverlässig

    Ohne Einsicht des Betroffenen in die Unrichtigkeit des ihm vorgeworfenen Handelns hat die Ankündigung einer Verhaltensänderung keine glaubwürdige Grundlage vgl. VG München, Urteil vom 21.05.2019 - M 7 K 17.2172 -, juris, Rn. 40; VG Greifswald, Urteil vom 27.01.2020 - 6 A 1935/18 -, juris, Rn. 29.
  • VG München, 16.11.2017 - M 7 SE 17.2173
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten in diesem Verfahren, im Verfahren M 7 K 17.2172 sowie die vorgelegte Behördenakte ergänzend Bezug genommen.

    1.1 Der Antrag ist nach §§ 86 Abs. 3, 88 VwGO i.V.m. dem Rechtsgedanken der §§ 133, 157 BGB bzgl. seiner Nrn. 1, 3, 4 und 5 sachdienlich dahingehend auszulegen, dass die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren M 7 K 17.2172 bezüglich der Nrn. 1 und 3 des Bescheids vom 18. April 2017 in der Fassung vom 2. August 2017 angeordnet (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 VwGO i.V.m. § 45 Abs. 5, § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b und c, § 10 Abs. 2 Satz 3 WaffG) und bezüglich der Nrn. 4 und 5 wiederhergestellt (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) werden soll.

  • VG Greifswald, 27.01.2020 - 6 A 1935/18

    Widerruf bzw. Rücknahme einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Reichsbürger

    Ohne Einsicht des Betroffenen in die Unrichtigkeit des ihm vorgeworfenen Handelns hat die Ankündigung einer Verhaltensänderung keine glaubwürdige Grundlage (vgl. VG München, Urt. v. 21.5.2019 - M 7 K 17.2172 -, Rn. 40, juris).
  • VGH Bayern, 27.01.2022 - 24 B 20.2539

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Zugehörigkeit zur "Reichsbürgerbewegung"

    Auch der vom Beklagten vorgebrachte Umstand, dass Bekannte aus der "Reichsbürgerszene" nach der Rechtsprechung den Verdacht der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe verstärken und der Kläger den fraglichen Internetlink von seinem Bekannten S. bekommen habe, der der "Reichsbürgerszene" zuzuordnen sei (vgl. VG München, U.v. 21.5.2019 - M 7 K 17.2172 - juris), führt vorliegend zu keinem anderen Ergebnis.
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