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   VG München, 21.06.2018 - M 9 K 17.39452   

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VG München, 21.06.2018 - M 9 K 17.39452 (https://dejure.org/2018,18323)
VG München, Entscheidung vom 21.06.2018 - M 9 K 17.39452 (https://dejure.org/2018,18323)
VG München, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - M 9 K 17.39452 (https://dejure.org/2018,18323)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Wegen fehlender Angabe einer ladungsfähigen Anschrift unzulässige Asylklage

  • ra.de
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

    Auszug aus VG München, 21.06.2018 - M 9 K 17.39452
    Die Bezeichnung des Klägers ist nach § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO notwendiger Inhalt der Klageschrift und Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage (vgl. BVerwG, B.v. 14.2.2012 - 9 B 79/11 - juris); von diesem notwendigen Inhalt umfasst ist auch die Angabe der Wohnanschrift des Klägers (BVerwG, U.v. 13.4.1999 - 1 C 24/97 - juris Rn. 27ff.).
  • VGH Bayern, 12.05.2005 - 10 ZB 04.1600
    Auszug aus VG München, 21.06.2018 - M 9 K 17.39452
    Dies stellt einen Verstoß gegen die zwingenden Verfahrensvorschriften der §§ 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO, 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 130 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) dar, wonach natürliche Personen dem Gericht eine aktuelle ladungsfähige Anschrift und ihre Änderung anzugeben haben (BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 04.1600 - juris Rn. 2 f.).
  • BVerwG, 14.02.2012 - 9 B 79.11

    Zulässigkeit; Klage; ladungsfähige Anschrift; Wohnort; Geheimhaltungsinteresse;

    Auszug aus VG München, 21.06.2018 - M 9 K 17.39452
    Die Bezeichnung des Klägers ist nach § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO notwendiger Inhalt der Klageschrift und Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage (vgl. BVerwG, B.v. 14.2.2012 - 9 B 79/11 - juris); von diesem notwendigen Inhalt umfasst ist auch die Angabe der Wohnanschrift des Klägers (BVerwG, U.v. 13.4.1999 - 1 C 24/97 - juris Rn. 27ff.).
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