Rechtsprechung
VG München, 21.10.2020 - M 12 K 20.3371 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,57218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 38a; AufenthG § 18a; AufenthG § 19c
Keine Aufenthaltserlaubnis einer langfristig Aufenthaltsberechtigten mangels gesichertem Lebensunterhalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 21.10.2020 - M 12 K 20.3371
- VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Bremen, 20.05.2015 - 2 V 2189/14
Auszug aus VG München, 21.10.2020 - M 12 K 20.3371
Für die Beurteilung, ob ein Ausländer den Lebensunterhalt gemäß den Vorgaben des § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 AufenthG bestreiten kann, hat eine Prognoseentscheidung unter Einbeziehung aller bekannten Umstände hinsichtlich der Frage zu erfolgen, ob der Lebensunterhalt voraussichtlich auf Dauer aus eigenen und "unschädlichen" öffentlichen Mitteln bestritten werden kann (VG Bremen, B.v. 20.5.2015 - 2 V 2189/14 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2006 - 18 B 613/06
Beschäftigung Erwerbstätigkeit Arbeitgeber Unternehmer öffentliches Interesse …
Auszug aus VG München, 21.10.2020 - M 12 K 20.3371
Das rein privatwirtschaftliche Einstellungsinteresse des Arbeitgebers allein begründet kein öffentliches Interesse (OVG NRW, B.v. 17.11.2006 - 18 B 613/06 - juris). - BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07
Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …
Auszug aus VG München, 21.10.2020 - M 12 K 20.3371
Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Ausländer tatsächlich öffentliche Mittel in Anspruch nimmt, sondern allein darauf, dass ihm eigene oder fremde finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, die die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausschließen (vgl. BVerwG, U.v. 26.8.2008 - 1 C 32.07 - juris). - BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; …
Auszug aus VG München, 21.10.2020 - M 12 K 20.3371
Hierzu müssten entweder besondere, atypische Umstände vorliegen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, oder die Erteilung des Aufenthaltstitels muss aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten sein, z.B. weil die Herstellung der Familieneinheit im Herkunftsland nicht möglich ist (BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 3/08 - juris).