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   VG München, 21.12.2015 - M 16 K 15.2439   

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VG München, 21.12.2015 - M 16 K 15.2439 (https://dejure.org/2015,48114)
VG München, Entscheidung vom 21.12.2015 - M 16 K 15.2439 (https://dejure.org/2015,48114)
VG München, Entscheidung vom 21. Dezember 2015 - M 16 K 15.2439 (https://dejure.org/2015,48114)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus VG München, 21.12.2015 - M 16 K 15.2439
    Die Unzuverlässigkeit kann sich insbesondere aus mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, dem Vorliegen von Steuerschulden, der Verletzung von steuerlichen Erklärungspflichten, dem Vorhandensein von Beitragsrückständen bei Sozialversicherungsträgern oder aus Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ergeben (BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 146/80 - juris; BVerwG, B. v. 19.1.1994 - 1 B 5/94 - juris; BVerwG, B. v. 11.11.1996 - 1 B 226/96 - juris; BVerwG, B. v. 5.3.1997 - 1 B 56/97 - juris; BVerwG, B. v. 16.2.1998 - 1 B 26/98 - juris).

    Ausreichend für diese Annahme ist es, dass keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe oder eine der genannten leitenden Tätigkeiten in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - juris; U. v. 2.2.1982 - 1 CB 2/81 - juris; B. v. 11.9.1992 - 1 B 131/92 - juris; B. v. 19.1.1994 - 1 B 5/94 - juris; BayVGH, U. v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - juris).

    Der Kläger ist gewerbeüber-greifend unzuverlässig, da er mit der fortlaufenden Verletzung öffentlich-rechtlicher, insbesondere auch steuerrechtlicher Zahlungspflichten Pflichten verletzt hat, die für jeden Gewerbetreibenden gelten und nicht nur Bezug zu einer bestimmten gewerblichen Tätigkeit haben (vgl. BVerwG, B. v. 19.1.1994 - 1 B 5/94 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029

    Prozesskostenhilfe; erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit wegen

    Auszug aus VG München, 21.12.2015 - M 16 K 15.2439
    Auch kommt es nicht darauf an, ob der Gewerbetreibende seine öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen konnte oder nicht erfüllen wollte (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 14 m. w. N.).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B. v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris; BVerwG, B. v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 -juris; BayVGH, z. B. B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 19).

    Die erweiterte Gewerbeuntersagung bedarf selbst bei vergleichsweise niedrigen Steuerschulden keiner besonderen Rechtfertigung im Verhältnis zur Untersagung des ausgeübten Gewerbes (vgl. BayVGH, B. v. 30.4.2013 - 22 B 13.448 - juris Rn. 7; B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 B 09.2785

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Zur Prognose der Wahrscheinlichkeit für ein

    Auszug aus VG München, 21.12.2015 - M 16 K 15.2439
    Ausreichend für diese Annahme ist es, dass keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe oder eine der genannten leitenden Tätigkeiten in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - juris; U. v. 2.2.1982 - 1 CB 2/81 - juris; B. v. 11.9.1992 - 1 B 131/92 - juris; B. v. 19.1.1994 - 1 B 5/94 - juris; BayVGH, U. v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - juris).

    In Bezug auf die erweiterte Gewerbeuntersagung ist in der Rechtsprechung auch geklärt, dass der Ausschluss eines gewerbeübergreifend unzuverlässigen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsverkehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 Abs. 1 GG im Einklang steht (vgl. BVerwG, B. v. 12.1.1993 - 1 B 1/93 - juris; BayVGH, U. v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VG München, 21.12.2015 - M 16 K 15.2439
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit ist wegen der Möglichkeit der Wiedergestattung des Gewerbes gemäß § 35 Abs. 6 GewO der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - juris; BVerwG, B. v. 16.6.1995 - 1 B 83/95 - juris).

    Ausreichend für diese Annahme ist es, dass keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe oder eine der genannten leitenden Tätigkeiten in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - juris; U. v. 2.2.1982 - 1 CB 2/81 - juris; B. v. 11.9.1992 - 1 B 131/92 - juris; B. v. 19.1.1994 - 1 B 5/94 - juris; BayVGH, U. v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - juris).

  • VGH Bayern, 08.05.2015 - 22 C 15.760

    Langjährige Verletzung der Steuererklärungs- und der Steuerentrichtungspflicht

    Auszug aus VG München, 21.12.2015 - M 16 K 15.2439
    Daher ist es grundsätzlich unerheblich, ob den Gewerbetreibenden hinsichtlich der Umstände, derentwegen ihm eine negative Prognose hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit seines künftigen gewerblichen Verhaltens ausgestellt werden muss, ein Verschuldensvorwurf trifft oder ihm diesbezüglich ggf. "mildernde Umstände" zur Seite stehen (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 20).

    Nicht maßgeblich ist auch, dass aufgelaufene Steuerschulden auf Schätzbescheiden beruhen (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93

    Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht

    Auszug aus VG München, 21.12.2015 - M 16 K 15.2439
    In Bezug auf die erweiterte Gewerbeuntersagung ist in der Rechtsprechung auch geklärt, dass der Ausschluss eines gewerbeübergreifend unzuverlässigen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsverkehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 Abs. 1 GG im Einklang steht (vgl. BVerwG, B. v. 12.1.1993 - 1 B 1/93 - juris; BayVGH, U. v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - juris Rn. 15).
  • VG München, 14.10.2014 - M 16 K 13.5776

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Bäckereibetrieb; Hygienemängel

    Auszug aus VG München, 21.12.2015 - M 16 K 15.2439
    Jedenfalls in ihrer Gesamtheit sind auch diese Verstöße ein deutlicher Beleg dafür, dass der Kläger nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß ausüben wird (vgl. hierzu auch VG München, U. v. 14.10.2014 - M 16 K 13.5776 - juris Rn. 28 ff.).
  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 22 CS 14.182

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis; gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen

    Auszug aus VG München, 21.12.2015 - M 16 K 15.2439
    Ihrem Schutz dienen die lebensmittelrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf Hygiene und Sauberkeit im Umgang mit Lebensmitteln und in Bezug auf die Räumlichkeiten, in denen Lebensmittel gelagert und verarbeitet werden (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 30.04.2013 - 22 B 13.448

    Verhältnismäßigkeit auch bei vergleichsweise niedrigen Steuerschulden

    Auszug aus VG München, 21.12.2015 - M 16 K 15.2439
    Die erweiterte Gewerbeuntersagung bedarf selbst bei vergleichsweise niedrigen Steuerschulden keiner besonderen Rechtfertigung im Verhältnis zur Untersagung des ausgeübten Gewerbes (vgl. BayVGH, B. v. 30.4.2013 - 22 B 13.448 - juris Rn. 7; B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94

    Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG München, 21.12.2015 - M 16 K 15.2439
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B. v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris; BVerwG, B. v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 -juris; BayVGH, z. B. B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 19).
  • VG München, 27.01.2015 - M 16 K 14.4825

    Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 CB 2.81

    Erweiterte Gewerbeuntersagung - Erforderlichkeit - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 11.09.1992 - 1 B 131.92

    Gewerberecht: Voraussetzungen einer erweiterten Gewerbeuntersagung

  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 22 ZB 15.1271

    Gewerbeuntersagung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse eines

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

  • BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67

    Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 4 B 511/15

    Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden mangels Vorlage eines

  • BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 26.98

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit einer

  • VGH Bayern, 23.10.2012 - 22 ZB 12.888

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen Vertretungsberechtigten; Verletzung

  • BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96

    Gewerberecht - Sinn und Zweck des Gerwebeuntersagungsverfahrens

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78

    Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

  • BVerwG, 05.03.1997 - 1 B 56.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.2845

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; langjährige Steuerschulden; kein

  • BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95

    Grundrechte: Verhältnis der allgemeinen Handlungsfreiheit zur Freiheit der

  • OVG Saarland, 05.10.2016 - 1 A 188/15

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Widerspruchsverfahren; Ankündigung der

    OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3.11.2010 - 6 A 10676/10 -, GewArch 2011, 37, zitiert nach juris, Leitsatz 2 sowie juris-Rdnr. 19; in diesem Sinne wohl auch VG München, Urteil vom 21.12.2015 - M 16 K 15.2439 -, juris, Rdnr. 32, unter Hinweis auf Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Stand Juni 2015, § 12 Rdnr. 11, der die Anwendung des § 12 Satz 1 GewO von einem inneren Zusammenhang zwischen den Pflichtverstößen und den ungeordneten Vermögensverhältnissen abhängig macht.
  • VG Regensburg, 26.11.2020 - RN 5 S 20.2026

    Untersagung des selbstständig ausgeübten Handwerkes

    Die Einhaltung dieser Hygienevorschriften gehört zu den zentralen Pflichten eines lebensmittelverarbeitenden und -abgebenden Betriebs (vgl. VG München, U. v. 21.12.2015 - M 16 K 15.2439, juris, Rn. 40).
  • VG Düsseldorf, 06.03.2020 - 23 K 2123/17
    Darin - und nicht nur in der Vorenthaltung von Mitteln zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gegenüber öffentlichen Kassen - liegt eine Gefahr für das Allgemeinwohl, vgl. VG München, Urteil vom 21. Dezember 2015 - M 16 K 15.2439 - VG Hamburg, Urteil vom 17. Juni 2004 - 10 K 654/03 -, beide juris.
  • VG München, 19.08.2021 - M 16 S 20.6845

    Gewerbeuntersagung, gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, GmbH mit unzuverlässigem

    Die Einhaltung dieser Hygienevorschriften gehört zu den zentralen Pflichten eines Gaststättenbetreibers bzw. eines lebensmittelverarbeitenden und -abgebenden Betriebs (so schon VG München, U.v. 21.12.2015 - M 16 K 15.2439 - juris Rn. 40).
  • VG Mainz, 22.11.2018 - 1 K 1375/17

    Unbeachtlichkeit des Verfahrensfehlers der versehentlichen Anhörung eines

    Ferner sind Anhaltspunkte dafür, dass eine Anhörung der Handwerkskammer zu einer anderen Entscheidung geführt hätte, weder vom Kläger vorgetragen worden noch sind solche in Anbetracht der unstreitig offenen Steuerforderungen ersichtlich (vgl. VG München, Urteile vom 21. Dezember 2015 - M 16 K 15.2439 -, juris Rn. 52; vom 18. September 2001 - M 16 K 00.5049 -, juris Rn. 55; Brüning, in: BeckOK GewO, a.a.O., § 35 Rn. 92 m.w.N).
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