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   VG München, 22.02.2022 - M 2 K 20.1975   

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https://dejure.org/2022,10462
VG München, 22.02.2022 - M 2 K 20.1975 (https://dejure.org/2022,10462)
VG München, Entscheidung vom 22.02.2022 - M 2 K 20.1975 (https://dejure.org/2022,10462)
VG München, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - M 2 K 20.1975 (https://dejure.org/2022,10462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WHG § 51, § ... 52; Verordnung der Stadt ... über das Wasserschutzgebiet in der Stadt ... und im Markt ... (Landkreis ...) für die öffentliche Wasserversorgung (Wassergewinnungsanlage "Am ...") vom 21. Dezember 2009
    Errichtung einer Tiefgarage im Wasserschutzgebiet

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG München, 14.12.2021 - M 2 K 20.3647

    Anspruch auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis zur Nutzung von

    Auszug aus VG München, 22.02.2022 - M 2 K 20.1975
    b) Hierbei ist eine gerichtlich voll überprüfbare Prognose zu treffen, bei deren Vornahme aber dem - grundsätzlich - epistemischen Erkenntnis-, Erfahrungs- und Einschätzungsvorsprung der Wasserwirtschaftsämter Rechnung zu tragen ist (ausführlich zu den Bestandteilen einer Prognose und der Rolle der Fachbehörden VG München, U.v. 14.12.2021 - M 2 K 20.3647 - Rn. 28 ff. und VG München, B.v. 4.8.2021 - M 2 S 21.2866 - Rn. 52 ff. und Rn. 59 ff.).

    Eine Verschärfung des Maßstabs kann allerdings vorliegend im Anwendungsbereich des Art. 14 Abs. 1 GG - und damit anders als im Bereich der Grundwasserbenutzungstatbestände (vgl. insoweit VG München, U.v. 14.12.2021 - M 2 K 20.3647 - Rn. 38) - nicht mit der bloßen Privatnützigkeit des konkreten Vorhabens begründet werden.

  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 54.65
    Auszug aus VG München, 22.02.2022 - M 2 K 20.1975
    Damit müssen zwar nachteilige Einwirkungen nicht völlig ausgeschlossen sein (vgl. BVerwG, U.v. 16.7.1965 - IV C 54.65 - juris Rn. 18), da sonst für die gesetzlich vorgesehenen Befreiungen nahezu kein Anwendungsbereich bliebe.

    Jedoch ist damit ein strenger Maßstab statuiert, was sich auch daraus ergibt, dass der Besorgnisgrundsatz im Gesetz negativ formuliert ist; das Gesetz spricht nicht davon, "wenn zu besorgen ist", sondern umgekehrt davon "wenn nicht zu besorgen ist" (vgl. BVerwG, U.v. 16.7.1965 - IV C 54.65 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 05.04.1990 - 22 B 89.3191
    Auszug aus VG München, 22.02.2022 - M 2 K 20.1975
    Sie bieten allerdings keinen Raum für die Berücksichtigung persönlicher Umstände des Grundstückseigentümers (vgl. BayVGH, U.v. 5.4.1990 - 22 B 89.3191 - NVwZ 1990, 998/999).
  • BVerfG, 06.09.2005 - 1 BvR 1161/03

    Teils aufgrund Subsidiarität unzulässige, teils unbegründete

    Auszug aus VG München, 22.02.2022 - M 2 K 20.1975
    Da Normen, die Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmen, grundsätzlich auch ohne Ausgleichsregelungen die Substanz des Eigentums wahren müssen, ist die Beklagte als Normgeber verpflichtet, vorrangig Dispensmöglichkeiten vorzusehen, soweit wegen des Zwangs zur Typisierung in den generell-abstrakten Normen der Schutzgebietsverordnung unverhältnismäßige Auswirkungen auf den Inhalt des Eigentums nicht vermieden werden können (vgl. BVerfG, B.v. 6.9.2005 - 1 BvR 1161/03 - juris Rn. 24; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Aufl. 2019, § 52 Rn. 43).
  • BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 5.17

    Wasserrechtliche Bewilligung zur Grundwasserentnahme

    Auszug aus VG München, 22.02.2022 - M 2 K 20.1975
    Zu beachten ist bei der Handhabung dieses Maßstabs ferner, dass auch im Wasserrecht - wie im allgemeinen Polizei- und Sicherheitsrecht auch ("Je-desto-Formel") - die Einwirkungshandlung in Relation zum quantitativen und qualitativen Ausmaß gesetzt werden muss (vgl. Pape in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: 61. EL April 2011, § 12 Rn. 28; s.a. BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 5/17 - juris Rn. 17).
  • VG Augsburg, 29.06.2010 - Au 3 K 09.547

    Wasserschutzgebiet; Ausnahme/Befreiung; unbillige Härte (verneint)

    Auszug aus VG München, 22.02.2022 - M 2 K 20.1975
    Bei dem Begriff der unbilligen Härte handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. VG Augsburg, U.v. 29.6.2010 - Au 3 K 09.547 - juris Rn. 19).
  • VG München, 04.08.2021 - M 2 S 21.2866

    Nachbarklage gegen Erlaubnis zu Grundwasseraufstauung

    Auszug aus VG München, 22.02.2022 - M 2 K 20.1975
    b) Hierbei ist eine gerichtlich voll überprüfbare Prognose zu treffen, bei deren Vornahme aber dem - grundsätzlich - epistemischen Erkenntnis-, Erfahrungs- und Einschätzungsvorsprung der Wasserwirtschaftsämter Rechnung zu tragen ist (ausführlich zu den Bestandteilen einer Prognose und der Rolle der Fachbehörden VG München, U.v. 14.12.2021 - M 2 K 20.3647 - Rn. 28 ff. und VG München, B.v. 4.8.2021 - M 2 S 21.2866 - Rn. 52 ff. und Rn. 59 ff.).
  • VGH Hessen, 17.08.2011 - 2 B 1484/11

    Erdwärmenutzung im Wasserschutzgebiet

    Auszug aus VG München, 22.02.2022 - M 2 K 20.1975
    Aus dem herausragenden Wert, den der Gesetzgeber dem Grund- und Trinkwasserschutz beimisst (vgl. HessVGH, B.v. 17.8.2011 - 2 B 1484/11 - juris Rn. 19; ähnlich BayVGH, U.v. 12.7.1977 - 525 VIII 75 - Leitsatz nach juris; ausführlich Hünnekens in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: 93. EL August 2020, § 50 Rn. 4 ff.), folgt dabei für den vorliegenden Fall ein strenger Wahrscheinlichkeitsmaßstab.
  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77

    Wasserrechtliche Planfeststellung betreffend die Anlegung von Fischteichen;

    Auszug aus VG München, 22.02.2022 - M 2 K 20.1975
    Hiernach ist eine nachteilige Einwirkung (auf die Beschaffenheit des Grundwassers durch das Vorhaben der Klägerin) schon dann zu besorgen, wenn die Möglichkeit eines Schadenseintritts nach den gegebenen Umständen auf Grund der wasserwirtschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen, sei es auch bei ungewöhnlichen Umständen, nicht von der Hand zu weisen ist (BVerwG, U.v. 12.9.1980 - IV C 89.77 - juris Rn. 14).
  • VG München, 14.06.2022 - M 2 S 22.288

    Planfeststellung zur Anlage eines Sees für die Landesgartenschau

    Soweit sich die Behörde bei ihrer Prüfung auf fachliche Einschätzungen des Wasserwirtschaftsamtes stützt, ist bei der gerichtlichen Überprüfung zudem der besonderen Rolle der Wasserwirtschaftsämter als amtliche Sachverständige (Art. 63 Abs. 3 BayWG, 7.4.5.1.1 VVWas) und ihrem epistemischen Erkenntnis-, Erfahrungs- und Einschätzungsvorsprung Rechnung zu tragen (vgl. VG München, U.v. 22.2.2022 - M 2 K 20.1975 - Rn. 20).

    α) Zu Recht deutet der Antragsteller an, dass im Rahmen des § 12 Abs. 1 Nr. 1 WHG eine - gerichtlich voll überprüfbare - Prognoseentscheidung notwendig ist (vgl. näher VG München, U.v. 22.2.2022 - M 2 K 20.1975 - Rn. 20; Pape in Landmann/Rohmer, UmweltR, 96. EL September 2021, § 12 Rn. WHG 28).

    Dieser fachlichen Einschätzung kommt wegen des epistemischen Erkenntnis-, Erfahrungs- und Einschätzungsvorsprungs der Wasserwirtschaftsämter besonderes Gewicht zu (vgl. VG München, U.v. 22.2.2022 - M 2 K 20.1975 - Rn. 20).

  • VG München, 26.07.2022 - M 2 K 19.5365

    Kosten des Zustandsstörers nach Feuerwehreinsatz (Ölaustritt und

    Der Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes kommt wegen seiner Stellung als amtlicher Sachverständiger (Art. 63 Abs. 3 BayWG, 7.4.5.1.1 VVWas) und mit Blick auf seinen epistemischen Erkenntnis-, Erfahrungs- und Einschätzungsvorsprung besondere Bedeutung zu (vgl. VG München, U.v. 22.2.2022 - M 2 K 20.1975 - Rn. 20).
  • VG München, 14.12.2021 - M 2 K 20.3647
    Zwar kann sich die Gefahr eines Schadstoffeintrags ins Grundwasser - und damit die Gefahr einer Veränderung der physikalischen oder chemischen Beschaffenheit - bei der Herstellung der Brunnenanlage des Klägers angesichts ihrer Fertigstellung nicht mehr realisieren und kann sie insoweit im Rahmen der Prüfung einer erst nachträglichen Erlaubniserteilung nicht berücksichtigt werden (vgl. zum "Baustellenrisiko" bei der Errichtung einer Tiefgarage im Wasserschutzgebiet VG München, U.v. 22.2.2022 - M 2 K 20.1975).
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