Rechtsprechung
   VG München, 22.03.2019 - M 19 K 17.3738   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6211
VG München, 22.03.2019 - M 19 K 17.3738 (https://dejure.org/2019,6211)
VG München, Entscheidung vom 22.03.2019 - M 19 K 17.3738 (https://dejure.org/2019,6211)
VG München, Entscheidung vom 22. März 2019 - M 19 K 17.3738 (https://dejure.org/2019,6211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,6211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • bayern.de PDF

    Klage eines anerkannten Umweltverbandes gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Masthähnchenanlage; Umweltrechtsbehelfsgesetz; Landwirtschaftliche Privilegierung (verneint); Berechnung der Futtergrundlage für landwirtschaftlichen Betrieb; Flächenbedarf; ...

  • BAYERN | RECHT

    UmwRG §§ 2, 3, 6, 7; BImSchG § 6 Abs. 1 Nr. 2; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1, § 201; LPachtVG § 3 Abs. 2
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Masthähnchenanlage

  • Wolters Kluwer

    Klage eines anerkannten Umweltverbandes gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Masthähnchenanlage; Umweltrechtsbehelfsgesetz; La...

  • rewis.io

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Masthähnchenanlage

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Masthähnchenanlage in Eschelbach unzulässig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Masthähnchenanlage in Eschelbach unzulässig

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (30)

  • VGH Bayern, 06.08.2018 - 22 CS 18.1097

    Änderungsgenehmigung für die Erweiterung einer Mastgeflügelhaltung - Ausreichende

    Auszug aus VG München, 22.03.2019 - M 19 K 17.3738
    Auf Beschwerde des Klägers hin hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 6. August 2018 (22 CS 18.1097) den Beschluss des Verwaltungsgerichts München geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat demgegenüber in seinem Beschluss vom 6. August 2018 (22 CS 18.1097 - juris Rn. 38) zunächst betont, dass es "nicht ohne Weiteres nachvollziehbar" sei, "dass von in der Vergangenheit erfolgten Vertragsverlängerungen zuverlässig auf langfristige Pachtverhältnisse in der Zukunft geschlossen werden" könne.

    Wegen der sehr hohen Zahl an Vertragsverlängerungen kann im Wege der Einzelfallbetrachtung bei den folgenden Verträgen "nach der Verkehrsauffassung" (BayVGH, B.v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 - juris Rn. 38) angenommen werden, dass sie auch in Zukunft für einen geraumen Zeitraum fortbestehen werden.

    (5) Angesichts dieses Ergebnisses kann letztlich offen bleiben, ob auf der dritten Stufe noch Wertungskorrekturen zu Lasten der Beigeladenen deshalb vorzunehmen wären, weil rechtlich oder zumindest ökonomisch Teile der vorhandenen Flächen dem eigenständigen Betrieb "Biogasanlage" zuzurechnen sind (vgl. hierzu die aufgeworfenen Fragen des BayVGH, B.v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 - juris Rn. 37 ff.).

    Außerdem steht die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit gerade in Frage und ist insoweit die Gesamtkonzeption des Vorhabens berührt (vgl. BayVGH, B.v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 - juris Rn. 49).

    Dies ist indes der Fall, wenn die Privilegierung des Vorhabens in Rede steht (vgl. BayVGH, B.v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 - juris Rn. 50).

  • VGH Bayern, 04.01.2005 - 1 CS 04.1598

    Bauplanungsrecht: Begriff der "überwiegend eigenen Futtergrundlage"

    Auszug aus VG München, 22.03.2019 - M 19 K 17.3738
    Die hohe Pachtquote ist daher nicht schon beim Betriebsbegriff, sondern erst bei der Bestimmung der nach § 201 BauGB für Futterproduktion notwendigen und dauerhaft verfügbaren Fläche von Relevanz (vgl. auch BayVGH, B.v. 4.1.2015 - 1 CS 04.1598 - juris Rn. 15, 22).

    Es geht um mehr als die Hälfte des gesamten Futters (vgl. BayVGH, B.v. 4.1.2015 - 1 CS 04.1598 - juris Rn. 15; B.v. 6.9.2006 - 1 ZB 05.615 - juris Rn. 10), also 50% plus die kleinste Einheit; da es diese bei Mengen mathematisch nicht gibt, genügt eine geringe Aufrundung der rechnerischen Hälfte von 16.814,775 dt auf 16.815 dt.

    Nur dann lässt sich ein Eingriff in den zumeist naturhaft geprägten Außenbereich, der grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden soll, rechtfertigen (BVerwG, U.v. 24.8.1979 - IV C 3/77 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 4.1.2015 - 1 CS 04.1598 - juris Rn. 15, 22).

    Eine allgemein gültige Berechnungsformel existiert ebenso wenig (BayVGH, U.v. 14.7.2011 - 14 B 09.2291 - juris Rn. 37) wie eine pauschale Untergrenze (Mindestquote) für das Verhältnis von Eigentumszu Pachtflächen (BayVGH, B.v. 4.1.2015 - 1 CS 04.1598 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 14 B 09.2291

    Schafhaltungsbetrieb mit 45 Mutterschafen im Nebenerwerb; überwiegende

    Auszug aus VG München, 22.03.2019 - M 19 K 17.3738
    Angesichts der grundsätzlichen Labilität schuldrechtlicher gegenüber dinglichen Rechtspositionen können Pachtflächen als nach § 201 BauGB "zum Betrieb gehörende" Fläche allerdings nur Berücksichtigung finden, wenn und soweit sie prognostisch dem Betriebsinhaber mit ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit für eine ausreichende Dauer zur Verfügung stehen (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 4 C 9/11 - juris Rn. 10; BayVGH, U.v. 14.7.2011 - 14 B 09.2291 - juris Rn. 37).

    Eine allgemein gültige Berechnungsformel existiert ebenso wenig (BayVGH, U.v. 14.7.2011 - 14 B 09.2291 - juris Rn. 37) wie eine pauschale Untergrenze (Mindestquote) für das Verhältnis von Eigentumszu Pachtflächen (BayVGH, B.v. 4.1.2015 - 1 CS 04.1598 - juris Rn. 22).

    Die Rechtsprechung fällt bei der Beantwortung der Frage, welche Pachtflächen im jeweiligen Fall als dauerhaft verfügbar angesehen werden können, sehr heterogen aus (vgl. nur BVerwG, U.v. 13.4.1983 - 4 C 62/78 - juris Rn. 19; OVG RhPf, U.v. 25.2.2015 - 8 A 10945/14 - juris Rn. 37; BayVGH, B.v. 1.6.2012 - 1 ZB 11.189 - juris Rn. 3; U.v. 14.7.2011 - 14 B 09.2291 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus VG München, 22.03.2019 - M 19 K 17.3738
    Es ist allgemein anerkannt, dass ein Genehmigungsinhaber auch bei anlagenbezogenen Genehmigungen berechtigt ist, auf eine ihm verliehene, begünstigende Rechtsposition zu verzichten (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1989 - 4 C 36/86 - juris Rn. 23; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 53 Rn. 30; Ramsauer in Ramsauer, VwVfG, 19. Aufl. 2018, § 53 Rn. 50 ff.).

    Einem behördlichen Bescheid, der die Genehmigung entsprechend dem erklärten Verzicht aufhebt oder beschränkt, kommt daher nur deklaratorische Bedeutung zu (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1989 - 4 C 36/86 - juris Rn. 23).

    Ein Verzicht bewirkt die Erledigung des Bescheids in sonstiger Weise i.S.v. Art. 43 Abs. 2 Alt. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG (vgl. nur BVerwG, U.v. 15.12.1989 - 4 C 36/86 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10

    Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung

    Auszug aus VG München, 22.03.2019 - M 19 K 17.3738
    Der nur teilweise Verzicht auf eine dem Adressaten durch eine Genehmigung eingeräumte Begünstigung erfordert für seine Wirksamkeit deren Teilbarkeit (vgl. BVerwG, B.v. 8.11.2010 - 4 B 43/10 - juris Rn. 10 zu einer Baugenehmigung; Nds. OVG, U.v. 21.8.2018 - 10 LB 34/18 - juris Rn. 40 zu einer Waldumwandlungsgenehmigung).

    Dies bedeutet, dass sich das verbleibende genehmigte Vorhaben nicht als aliud darstellen darf bzw. sich der Verzicht auf einen abgrenzbaren Teil des genehmigten Betriebs einer Anlage beziehen muss (vgl. BVerwG, B.v. 8.11.2010 - 4 B 43/10 - juris Rn. 10; OVG NW, B.v. 14.9.2006 - 8 A 496/05 - juris Rn. 44; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 43 Rn. 192).

    Die Beurteilung der Teilbarkeit hängt dabei von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG, B.v. 8.11.2010 - 4 B 43/10 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 06.09.2006 - 1 ZB 05.615
    Auszug aus VG München, 22.03.2019 - M 19 K 17.3738
    Es geht um mehr als die Hälfte des gesamten Futters (vgl. BayVGH, B.v. 4.1.2015 - 1 CS 04.1598 - juris Rn. 15; B.v. 6.9.2006 - 1 ZB 05.615 - juris Rn. 10), also 50% plus die kleinste Einheit; da es diese bei Mengen mathematisch nicht gibt, genügt eine geringe Aufrundung der rechnerischen Hälfte von 16.814,775 dt auf 16.815 dt.

    Die Prognose der dauerhaften Verfügbarkeit ist tendenziell umso ungünstiger, je umfangreicher die Hinzupacht ist (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.1991 - 4 B 66/91 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 6.9.2006 -1 ZB 05.615 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus VG München, 22.03.2019 - M 19 K 17.3738
    Die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung ist ebenso gegeben wie ein auf Dauer gedachtes und lebensfähiges Unternehmen, das gewissermaßen für Generationen bestehen wird (zu den Anforderungen im Allgemeinen BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 4 C 9/11 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 20.3.2001 - 20 B 00.2501 - juris Rn. 17, 24).

    Angesichts der grundsätzlichen Labilität schuldrechtlicher gegenüber dinglichen Rechtspositionen können Pachtflächen als nach § 201 BauGB "zum Betrieb gehörende" Fläche allerdings nur Berücksichtigung finden, wenn und soweit sie prognostisch dem Betriebsinhaber mit ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit für eine ausreichende Dauer zur Verfügung stehen (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 4 C 9/11 - juris Rn. 10; BayVGH, U.v. 14.7.2011 - 14 B 09.2291 - juris Rn. 37).

  • VG München, 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631

    Erfolgloser Eilantrag eines Umweltverbandes gegen Genehmigung für

    Auszug aus VG München, 22.03.2019 - M 19 K 17.3738
    Mit Beschluss vom 23. März 2018 (M 19 SN 17.4631) hat das Verwaltungsgericht München den Antrag des Klägers auf vorläufigen Rechtschutz abgelehnt.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der vorgelegten Behördenakten und der Gerichtsakten verwiesen, auch im zugehörigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (M 19 SN 17.4631).

  • OVG Niedersachsen, 21.08.2018 - 10 LB 34/18

    Klage gegen die Genehmigung einer Waldumwandlung gemäß § 8 Abs. 3 NWaldLG;

    Auszug aus VG München, 22.03.2019 - M 19 K 17.3738
    Der Verzicht muss eindeutig und unmissverständlich erklärt werden (Nds. OVG, U.v. 21.8.2018 - 10 LB 34/18 - juris Rn. 40), was hier erfolgt ist.

    Der nur teilweise Verzicht auf eine dem Adressaten durch eine Genehmigung eingeräumte Begünstigung erfordert für seine Wirksamkeit deren Teilbarkeit (vgl. BVerwG, B.v. 8.11.2010 - 4 B 43/10 - juris Rn. 10 zu einer Baugenehmigung; Nds. OVG, U.v. 21.8.2018 - 10 LB 34/18 - juris Rn. 40 zu einer Waldumwandlungsgenehmigung).

  • VGH Bayern, 20.03.2001 - 20 B 00.2501

    Bauplanungsrecht: Begriff des "landwirtschaftlichen Betriebs in § 35 BauGB ,

    Auszug aus VG München, 22.03.2019 - M 19 K 17.3738
    Die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung ist ebenso gegeben wie ein auf Dauer gedachtes und lebensfähiges Unternehmen, das gewissermaßen für Generationen bestehen wird (zu den Anforderungen im Allgemeinen BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 4 C 9/11 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 20.3.2001 - 20 B 00.2501 - juris Rn. 17, 24).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 6.08

    Biogasanlage; Blockheizkraftwerk; Außenbereich; Biomasse; Anknüpfungspunkt;

  • VG Magdeburg, 28.01.1997 - 4 A 402/95
  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.08.1988 - 1 A 164/86

    Pacht; Pächter; Pachtvertrag; Verlängerung; Fortsetzung; Pachtzeit

  • BVerwG, 13.05.1991 - 4 B 66.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78

    Wanderschäfer - Landwirtschaftlicher Betrieb - Vertrag - Flugplatz -

  • BVerwG, 26.11.1969 - IV C 20.69

    Entstehung einer Splittersiedlung - Im Zusammenhang bebauter Ortsteil -

  • VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550

    Baugenehmigung für landwirtschaftlich genutzte Lager- und Maschinenhalle im

  • VGH Bayern, 01.06.2012 - 1 ZB 11.189

    Verpachtung eines Gebäudes im Außenbereich; fehlende Zuordnung zum

  • OVG Sachsen, 31.01.2013 - 4 A 122/12

    Ferkelaufzuchtanlage, ausreichende Erschließung, landwirtschaftlicher Betrieb,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2015 - 8 A 10945/14

    Keine Verunstaltung des Landschaftsbildes durch weinbauliche Gerätehalle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

  • VG Arnsberg, 17.10.2017 - 4 K 2130/16

    Windenergieanlagen in Werl-Hilbeck - Klage abgewiesen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2018 - 8 A 47/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 22 CS 18.2310

    Eilantrag eines Umweltverbandes gegen die sofort vollziehbare Genehmigung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2006 - 8 A 496/05

    Maß der zumutbaren Lärmimmissionen durch den Betrieb von Windkraftanlagen;

  • VGH Bayern, 20.01.2010 - 22 CS 09.2968

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen für sofort vollziehbar erklärte

  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 15.12

    Kraftwerk; Altanlage; Übergangsregelung; Betriebsgenehmigung; Verzicht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2016 - 11 A 2206/14

    Einbeziehen eines Ehegatten in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers;

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20

    Biotopschutz; Brandschutz; Brandschutz, besondere Anforderungen an;

    Mit dem Wort "überwiegend" in § 201 BauGB werde lediglich eine mengenmäßige Begrenzung vorgenommen, worauf auch seine adverbielle Funktion hindeute (vgl. VG München, Urt. v. 22.3.2019 - M 19 K 17.3738 -, RdL 2019, 333 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 85 ff.).

    Das wird für mineralische und in ihrer Bedeutung "untergeordnete" Futterbestandteile selbst von dem Verwaltungsgericht München eingeräumt (vgl. Urt. v. 22.3.2019 - M 19 K 17.3738 -, a. a. O., juris, Rn. 85), auf das sich der Antragsteller bezieht.

    Denn für verschiedenen Mastphasen werden nicht nur verschiedene Futtermischungen empfohlen, sondern auch verwendet (vgl. dazu auch VG München, Beschl. v. 22.3.2019 - M 19 K 17.3738 -, AUR 2019, S. 346 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 57 ff.).

  • VG Schwerin, 16.09.2020 - 7 A 1408/17

    Keine Nachholung einer fehlenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Falle einer

    Der Kläger kann sich auch auf eine fehlende bauplanungsrechtliche Privilegierung berufen (vgl. Bayerischer VGH, B. v. 06.08.2018 - 22 CS 18.1097 -, juris Rn. 28; VG Hannover, B. v. 28.03.2019 - 4 B 5526/18 -, juris Rn. 69 f.; VG München, Urt. v. 22.03.2019 - M 19 K 17.3738 -, juris Rn. 42; VG Regensburg, B. v. 12.12.2018 - RN 7 S 18.1984 -, juris Rn. 44), konkret die Nichtanwendbarkeit von § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB.

    Außerdem kommt es entscheidend darauf an, ob die Vorhaben mit öffentlichen Belangen in Einklang stehen (vgl. Bayerischer VGH, B. v. 06.08.2018 - 22 CS 18.1097 -, juris Rn. 49; VG München, Urt. v. 22.03.2019 - M 19 K 17.3738 -, juris Rn. 148 ff.).

    Unter Zugrundelegung der Berechnung in der Rechtsprechung (vgl. VG Hannover, B. v. 17.12.2019 - 4 B 2809/19 -, juris Rn. 74 ff.; VG München, Urt. v. 22.03.2019 - M 19 K 17.3738 -, juris Rn. 57 ff.), ergibt sich ein Flächenbedarf von über 70 ha.

  • VG Hannover, 17.12.2019 - 4 B 2809/19

    Verbandswiderspruch gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

    Die Rechtsprechung fällt bei der Beantwortung der Frage, welche Pachtflächen im jeweiligen Fall als dauerhaft verfügbar angesehen werden können, sehr heterogen aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.04.1983 - 4 C 62/78 - Rn. 19, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 10945/14 - Rn. 37, juris; BayVGH, Beschluss vom 01.06.2012 - 1 ZB 11.189 - Rn. 3, juris; Urteil vom 14.07.2011 - 14 B 09.2291 - juris Rn. 37; VG Hannover, Beschluss vom 28.03.2019 - 4 B 5526/18 -, Rn. 103ff, juris; VG München, Urteil vom 22.03.2019 - M 19 K 17.3738 -, Rn. 112ff, juris).

    Die Kammer lässt an dieser Stelle deshalb dahingestellt, ob darüber hinaus der Antragsteller auch mit dem Argument durchdringen kann, dass die Berechnung der Futtergrundlage auf Basis eines Anbauverhältnisses von 75% Mais und 25% Weizen/Gerste fehlerhaft ist, weil diese Anbauverhältnisse nicht der Zusammensetzung der in der Geflügelhaltung üblicherweise verwendeten Futtermischung entsprechen und damit die Beziehung zur Bodenertragsnutzung fehlt (dem folgend VG München, Urteil vom 22.03.2019 - M 19 K 17.3738 -, juris; a.A. noch VG Hannover, Beschluss vom 28.03.2019 - 4 B 5526/18 -, Rn. 115, juris).

  • VG Hannover, 18.05.2021 - 4 B 6438/20

    Abänderungsverfahren; Bioaerosole; Brandschutz; Geruch; Hähnchenmast; Stickstoff;

    Das wird für mineralische und in ihrer Bedeutung "untergeordnete" Futterbestandteile selbst von dem Verwaltungsgericht München eingeräumt (vgl. Urt. v. 22.3.2019 - M 19 K 17.3738 -, a. a. O., juris, Rn. 85), auf das sich der Antragsteller bezieht.
  • VG München, 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631
    Am ... August 2017 erhob der Antragsteller Anfechtungsklage zum Verwaltungsgericht München gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 10. Juli 2017 (M 19 K 17.3738).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der vorgelegten Behördenakten und der Gerichtsakten verwiesen, auch im zugehörigen Klageverfahren M 19 K 17.3738.

  • VG Stade, 19.10.2021 - 2 A 1694/18

    Ertragsberechnung; Flächenausstattung; Futtermittelgrundlage; Hähnchenmaststall;

    Der Wortlaut des § 201 BauGB zwingt nicht zu einer Auslegung der Norm, die alle Futterbestandteile in die Betrachtung einbezieht (vgl. VG München, Urteil vom 22.03.2019 - M 19 K 17.3738 -, Rn. 85 juris).
  • VGH Bayern, 06.08.2018 - 22 CS 18.1097
    Der Antragsteller, eine gemäß § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung, erhob Anfechtungsklage gegen den Genehmigungsbescheid vom 10. Juli 2017 (Az. M 19 K 17.3738) und beantragte die Wiederherstellung von deren aufschiebender Wirkung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht