Rechtsprechung
VG München, 22.06.2017 - M 7 S 16.5690 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
WaffG § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 45 Abs. 2; BJagdG § 17 Abs. 1 Nr. 2, § 18 Satz 1
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen medizinisch indizierten Cannabiskonsums - rewis.io
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen medizinisch indizierten Cannabiskonsums
- ra.de
- jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)
Auswirkungen des legalen Cannabiskonsum auf die Eignung zum Waffenbesitz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 22.06.2017 - M 7 S 16.5690
- VGH Bayern, 05.01.2018 - 21 CS 17.1521
- VG München, 20.06.2018 - M 7 K 16.4146
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13
Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss; …
Auszug aus VG München, 22.06.2017 - M 7 S 16.5690
Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (stRspr., vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 19.03.2010 - 21 CS 10.59
Waffenverbot; erlaubnisfreie Waffen; Unzuverlässigkeit
Auszug aus VG München, 22.06.2017 - M 7 S 16.5690
Der Antragsteller ist auf seine Waffen nicht beruflich angewiesen; seine Waffen kann er einem Berechtigten zur Aufbewahrung überlassen (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 14). - BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus VG München, 22.06.2017 - M 7 S 16.5690
So hat das Bundesverfassungsgericht für seine Entscheidung vom 20. Juni 2002 (1 BvR 2062/96, juris) gutachterliche Äußerungen zu Fragen im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabis eingeholt.
- VG München, 20.06.2018 - M 7 K 16.4146
Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung eines Jagdscheines wegen …
Am 19. Dezember 2016 stellte er zudem einen Antrag gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO (M 7 S 16.5690).Den Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO hat die Kammer mit Beschluss vom 22. Juni 2017 (M 7 S 16.5690) abgelehnt.
Ergänzend wird auf die Gerichtsakten, die Gerichtsakte im Eilverfahren (M 7 S 16.5690), die beigezogene Verfahrensakte des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschwerdeverfahren (21 CS 17.1521) und die jeweils vorgelegten Behördenakten sowie auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung Bezug genommen.
Soweit im Übrigen in Bezug auf den Ausgangsbescheid vom 22. August 2016 Anhörungs- und Begründungsmängel geltend gemacht wurden, wird auf den Beschluss der Kammer vom 22. Juni 2017 (M 7 S 16.5690) im Eilverfahren Bezug genommen und ergänzend auf Art. 46 BayVwVfG hingewiesen.