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   VG München, 22.07.2015 - M 23 K 15.1397   

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VG München, 22.07.2015 - M 23 K 15.1397 (https://dejure.org/2015,78244)
VG München, Entscheidung vom 22.07.2015 - M 23 K 15.1397 (https://dejure.org/2015,78244)
VG München, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - M 23 K 15.1397 (https://dejure.org/2015,78244)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Wirksames Tierhaltungsverbot und Bestandsauflösungsverpflichtung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05

    Tierschutz; Schafbestand; Auflösung; Ersatzvornahme; Wegnahme; unmittelbare

    Auszug aus VG München, 22.07.2015 - M 23 K 15.1397
    Ohne die Auflösung würde ein mit dem Wohl der Tiere unvereinbarer betreuungsloser Zustand entstehen; die Auflösungsverfügung ist vom Zweck der Eingriffsbefugnis erfasst (vgl. BayVGH v. 07.11.2006, 25 CS 06.2619, juris Rn. 6; VGH B-W v. 17.03.2005, 1 S 381/05 - juris Rn. 8 ff.).

    Die Androhung unmittelbaren Zwangs als einschlägige und geeignete Maßnahme des Vollstreckungsrechts in Fällen wie dem vorliegenden ist rechtlich geklärt (vgl. VGH B-W v. 17.03.2005, a.a.O., Rn. 8 f.).

    Weiterhin besteht auch im Hinblick auf Art. 36 Abs. 3 VwZVG kein Widerspruch zu der Formulierung auf Seite 15 des streitgegenständlichen Bescheides, d.h. der dortigen "Klarstellung", dass auch eine etwaige Fortnahme und Veräußerung (gemäß § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG; vgl. hierzu VGH B-W v. 17.03.2005, a.a.O., Rn. 14) in Betracht komme.

  • VGH Bayern, 19.05.2015 - 9 C 15.35

    Tierschutzrechtliche Anordnung; Untersagung der Tierhaltung u.a.;

    Auszug aus VG München, 22.07.2015 - M 23 K 15.1397
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte die hiergegen erhobene Beschwerde mit Beschluss vom 19. Mai 2015 (9 C 15.35) ab und verwies zur Begründung unter anderem darauf, dass der Senat die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass die Klage voraussichtlich erfolglos bleiben werde, teile.
  • VG Oldenburg, 12.03.2014 - 11 A 4706/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach und Rechtslage

    Auszug aus VG München, 22.07.2015 - M 23 K 15.1397
    Der Zustand ist aber von einer kurzen Dauer, so dass sich die vom Beklagten getroffene Prognose der Unzuverlässigkeit, etwa für den kommenden Winter, hierdurch (noch) nicht erschüttern lässt, ganz unabhängig davon, ob vorliegend maßgeblich auf den Zeitpunkt bei Bescheidserlass abzustellen ist oder aber das Tierhaltungsverbot als Dauerverwaltungsakt die Folge der Maßgeblichkeit des gerichtlichen Entscheidungszeitpunktes bedingt (BayVGH v. 10.09.2012, 9 B 11.1216 - juris Rn. 28 m.w.N.; vgl. auch VG Oldenburg v. 12.03.2014, 11 A 4706/12 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 07.11.2006 - 25 CS 06.2619
    Auszug aus VG München, 22.07.2015 - M 23 K 15.1397
    Ohne die Auflösung würde ein mit dem Wohl der Tiere unvereinbarer betreuungsloser Zustand entstehen; die Auflösungsverfügung ist vom Zweck der Eingriffsbefugnis erfasst (vgl. BayVGH v. 07.11.2006, 25 CS 06.2619, juris Rn. 6; VGH B-W v. 17.03.2005, 1 S 381/05 - juris Rn. 8 ff.).
  • VGH Bayern, 10.09.2012 - 9 B 11.1216

    Rinderhaltung; Auflage; eigenständiger Verwaltungsakt; maßgeblicher Zeitpunkt der

    Auszug aus VG München, 22.07.2015 - M 23 K 15.1397
    Der Zustand ist aber von einer kurzen Dauer, so dass sich die vom Beklagten getroffene Prognose der Unzuverlässigkeit, etwa für den kommenden Winter, hierdurch (noch) nicht erschüttern lässt, ganz unabhängig davon, ob vorliegend maßgeblich auf den Zeitpunkt bei Bescheidserlass abzustellen ist oder aber das Tierhaltungsverbot als Dauerverwaltungsakt die Folge der Maßgeblichkeit des gerichtlichen Entscheidungszeitpunktes bedingt (BayVGH v. 10.09.2012, 9 B 11.1216 - juris Rn. 28 m.w.N.; vgl. auch VG Oldenburg v. 12.03.2014, 11 A 4706/12 - juris Rn. 18).
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