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   VG München, 22.08.2013 - M 22 K 11.1912   

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https://dejure.org/2013,43132
VG München, 22.08.2013 - M 22 K 11.1912 (https://dejure.org/2013,43132)
VG München, Entscheidung vom 22.08.2013 - M 22 K 11.1912 (https://dejure.org/2013,43132)
VG München, Entscheidung vom 22. August 2013 - M 22 K 11.1912 (https://dejure.org/2013,43132)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wohngeld; materielle Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 29.05.2012 - 4 LA 114/12

    Anspruch auf Wohngeld als Mietzuschuss bei unterbliebener Zahlung eines

    Auszug aus VG München, 22.08.2013 - M 22 K 11.1912
    Wohngeld als Mietzuschuss kann daher nur zu den tatsächlichen Aufwendungen für den Wohnraum geleistet werden (so NdsOVG, B.v. 29.5.2012 - 4 LA 114/12 - ZMR 2012, 833; vgl. auch Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG, Stand 1.5.2013, § 1 Rn. 9, § 9 Rn. 39).
  • VG München, 22.11.2007 - M 22 K 07.2313
    Auszug aus VG München, 22.08.2013 - M 22 K 11.1912
    Lassen sich rechtserhebliche Tatbestandsmerkmale wegen unzureichender Angaben des Antragstellers nicht ermitteln, kann nach den allgemeinen Regeln der materiellen Beweislast dem Wohngeldantrag grundsätzlich nicht entsprochen werden (vgl. VG München, U.v. 22.11.2007 - M 22 K 07.2313 - juris zur Ablehnung bei Nichtaufklärbarkeit der Höhe des Vermögens).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2004 - 12 S 2654/03

    Versagung von Sozialleistungen bei nicht möglichen Feststellungen zu den

    Auszug aus VG München, 22.08.2013 - M 22 K 11.1912
    Die Möglichkeit, einen Wohngeldanspruch aus Gründen der materiellen Beweislast abzulehnen, besteht dabei unabhängig von der sich aus § 66 Abs. 1 SGB I ergebenden Befugnis der Wohngeldbehörden, die Leistung wegen fehlender Mitwirkung zu versagen; die jeweiligen Versagungsgründe sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, entfalten andere Rechtswirkungen und bedingen verschiedene Rechtsschutzformen (siehe VGH BW, B.v. 7.6.2004 - 12 S 2654/03 - VBl BW 2004, 386).
  • VG Augsburg, 12.09.2017 - Au 8 K 17.1000

    Kein Anspruch auf Wohngeld - Fehlender Mittelpunkt der Lebensbeziehungen

    Wohngeld als Mietzuschuss kann daher nur zu den tatsächlichen Aufwendungen für den Wohnraum geleistet werden (vgl. OVG NW, B.v. 24.3.2011 - 12 A 2784/10 - juris Rn. 5; NdsOVG, B.v. 29.5.2012 - 4 LA 114/12 - BeckRS 2012, 51302 m.w.N.; VG München, U.v. 22.8.2013 - M 22 K 11.1912 - juris Rn. 22; Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG, Stand April 2016, § 1 Rn. 9, § 9 Rn. 39 m.w.N.).
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