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   VG München, 22.09.2011 - M 15 K 10.4594, M 15 K 10.4594   

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https://dejure.org/2011,65288
VG München, 22.09.2011 - M 15 K 10.4594, M 15 K 10.4594 (https://dejure.org/2011,65288)
VG München, Entscheidung vom 22.09.2011 - M 15 K 10.4594, M 15 K 10.4594 (https://dejure.org/2011,65288)
VG München, Entscheidung vom 22. September 2011 - M 15 K 10.4594, M 15 K 10.4594 (https://dejure.org/2011,65288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen aus Krankheitsgründen;Erneuter Antrag auf Zustimmung während Anhängigkeit einer Klage gegen die früher erteilte Zustimmung in zweiter Instanz Gesetzlicher Wechsel des Arbeitgebers; Ermessen der ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen aus Krankheitsgründen - Erneuter Antrag auf Zustimmung - Gesetzlicher Wechsel des Arbeitgebers - Ermessen der Behörde - Gesundheitsprognose - Abwägung der Interessen des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG München, 22.10.2009 - M 15 K 08.4343

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten aus

    Auszug aus VG München, 22.09.2011 - M 15 K 10.4594
    Das Gericht hat mit Urteil vom 22. Oktober 2009 (Az. M 15 K 08.4343) den Bescheid des Beklagten vom 6. August 2008 aufgehoben und den Beklagten verpflichtet, über den Antrag des Beigeladenen vom 4. Juni 2007 auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden, weil ein Ermittlungsdefizit hinsichtlich der Prognose des Gesundheitszustandes des Klägers festzustellen sei und auch die Interessen des Arbeitgebers nicht ausreichend abgewogen worden seien.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens M 15 K 08.4343 sowie auf den Inhalt der vorgelegten Behördenakten Bezug genommen (§ 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO).

    Soweit der Bevollmächtigte des Klägers meint, dass maßgeblich auf das amtsärztliche Attest vom 17. April 2007 abzustellen sei, das dem Kläger Arbeitsfähigkeit bescheinige, hat die Kammer schon im Urteil vom 22. Oktober 2009 im Verfahren M 15 K 08.4343 ausgeführt, dass dieses Attest andererseits auch überdurchschnittliche Krankheitszeiten des Klägers für die Zukunft prognostiziert.

  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 12 ZB 10.1269

    Schwerbehindertenrecht/ProzessrechtKostenentscheidung nach übereinstimmenden

    Auszug aus VG München, 22.09.2011 - M 15 K 10.4594
    Am 12. Oktober 2010 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das bei ihm anhängige Verfahren (Az. 12 ZB 10.1269) eingestellt, nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt hatten.

    Abgesehen davon wurde auch das beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängige Verfahren nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Hauptbeteiligten mit Beschuss vom 12. Oktober 2010 (Az. 12 ZB 10.1269) eingestellt.

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus VG München, 22.09.2011 - M 15 K 10.4594
    Weil somit hier die Frage des Betriebsübergangs als rein arbeitsrechtliche Frage nicht zu prüfen ist, kommt es auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2011 (1 BvR 1741/09, verfügbar in Juris), wonach der Übergang der Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern des Landes Hessen auf die Universitätsklinken (§ 3 Abs. 1 Satz 1 und 3 des Gesetzes über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg) in die durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierte freie Wahl des Arbeitsplatzes eingreift, indem zunächst eine rechtsfähige Anstalt zum neuen Arbeitgeber bestimmt wurde, die später privatisiert wurde, in diesem Verfahren nicht an, so dass nicht zu prüfen ist, ob der Fall hier dem in Hessen rechtlich gleichzusetzen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1992 - 13 A 297/91

    Zustimmung zur Änderungskündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen

    Auszug aus VG München, 22.09.2011 - M 15 K 10.4594
    Grundsätzlich beurteilt sich die Frage, ob ein Kündigungssachverhalt vorliegt, aus dem der Arbeitgeber das seinem Antrag zugrunde liegende Kündigungsinteresse herleitet, nach dem historischen Sachverhalt, der den Kündigungsgrund bildet und bis zum Zugang der Kündigungserklärung vorliegt (vgl. BVerwG vom 7.3.1991 ZfSH/SGB 1991, 311 = Behindertenrecht 1991, 113; OVG NRW vom 23.1.1992 NZA 1992, 844; VGH BW vom 15.7.1997 Behindertenrecht 1998, 75; BayVGH vom 20.6.2006 Az. 9 ZB 06.930 und vom 31.1.2005 Az. 9 ZB 04.2740).
  • VGH Bayern, 20.06.2006 - 9 ZB 06.930
    Auszug aus VG München, 22.09.2011 - M 15 K 10.4594
    Grundsätzlich beurteilt sich die Frage, ob ein Kündigungssachverhalt vorliegt, aus dem der Arbeitgeber das seinem Antrag zugrunde liegende Kündigungsinteresse herleitet, nach dem historischen Sachverhalt, der den Kündigungsgrund bildet und bis zum Zugang der Kündigungserklärung vorliegt (vgl. BVerwG vom 7.3.1991 ZfSH/SGB 1991, 311 = Behindertenrecht 1991, 113; OVG NRW vom 23.1.1992 NZA 1992, 844; VGH BW vom 15.7.1997 Behindertenrecht 1998, 75; BayVGH vom 20.6.2006 Az. 9 ZB 06.930 und vom 31.1.2005 Az. 9 ZB 04.2740).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus VG München, 22.09.2011 - M 15 K 10.4594
    Dabei ist das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes mit dem Interesse des Arbeitgebers an der Kündigung abzuwägen (BVerwG vom 19.10.1995 BVerwGE 99, 336 = Buchholz 436.61 § 15 SchwbG Nr. 10) und dem Fürsorgegedanken des SGB IX Rechnung zu tragen, das die Nachteile schwerbehinderter Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen will und dafür eine Einengung der Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers in Kauf nimmt.
  • VG Aachen, 19.10.2010 - 2 K 2325/09

    Prüfungspflicht der Integrationsämter bezüglich des Kündigungsschutzes beschränkt

    Auszug aus VG München, 22.09.2011 - M 15 K 10.4594
    Ein allgemein arbeitsrechtlicher Aspekt, wie etwa die Frage des Betriebsübergangs, kann im Ergebnis auch nicht mit dem Argument in den besonderen Kündigungsschutz nach §§ 85 ff. SGB X einbezogen werden, dass schwerbehinderte Menschen nach einem Verlust des Arbeitsplatzes regelmäßig besondere Schwierigkeiten hätten, einen neuen Arbeitsplatz zu erlangen, weil dies zu einer mit der Abgrenzung der Rechtswege nicht in Einklang zu bringenden Doppelüberprüfung arbeitsrechtlicher Fragen führen und mit der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung zur Abgrenzung der Prüfungskompetenzen nicht in Einklang stehen würde (VG Aachen v. 19.10.2010 Az. 2 K 2325/09 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 01.09.2008 - 12 ZB 08.1324

    SchwerbehindertenrechtZur Ermessensausübung durch das Integrationsamt

    Auszug aus VG München, 22.09.2011 - M 15 K 10.4594
    Tragen diese Erwägungen nicht, so ist die Entscheidung rechtswidrig und aufzuheben (BayVGH v.1.9.2008 Az. 12 ZB 08.1324, verfügbar in Juris).
  • VGH Bayern, 17.09.2009 - 12 B 09.52

    Schwerbehindertenrecht - Zustimmung zur Änderungskündigung eines Bademeisters

    Auszug aus VG München, 22.09.2011 - M 15 K 10.4594
    Auch die unternehmerische Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ist mit dem ihr zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen (BayVGH vom 17.9.2009, Az. 12 B 09.52, verfügbar in Juris).
  • BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Nichtzulassung der Revision - Zustimmung

    Auszug aus VG München, 22.09.2011 - M 15 K 10.4594
    Maßgeblich für die Entscheidung des Beklagten bei der Abwägung der Interessen des Arbeitgebers mit denen des schwerbehinderten Arbeitnehmers ist der der Kündigung zugrunde liegende historische Sachverhalt (zuletzt dazu BVerwG vom 10.11.2008 Az. 5 B 79.08).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

  • VGH Bayern, 31.01.2005 - 9 ZB 04.2740
  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 12 B 12.860

    Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers -

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 22. September 2011 - M 15 K 10.4594 - und der Bescheid des Beklagten vom 17. August 2010 - 14/46/6122-7006/10-Sh 61 werden aufgehoben.
  • VG Augsburg, 07.02.2012 - Au 3 K 11.1470

    Schwerbehindertenrecht; personenbedingte Kündigung; Dauererkrankung;

    (Solche Regelungen waren nach § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO a. F. nicht möglich gewesen, da hiernach Ausnahmen nur "für besondere Fälle" vorgesehen waren.) Im Übrigen erachteten auch die Bayerischen Verwaltungsgerichte München und Ansbach die unmittelbare Klageerhebung als zulässig (vgl. VG München vom 22.9.2011 Az. M 15 K 10.4594 ; VG Ansbach vom 20.5.2010 Az. AN 14 K 09.02476 ).
  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 12 ZB 10.1269
    Bei dem zwischenzeitlich beim Verwaltungsgericht München anhängigen Verfahren Nr. M 15 K 10.4594 hinsichtlich eines weiteren Zustimmungsantrages des Klägers vom 9. Juni 2010 handelt es sich um einen anderen Verfahrensgegenstand, wie die Landesanwaltschaft Ansbach in ihrer ausführlichen Stellungnahme vom 16. August 2010 zutreffend darlegt.
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