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   VG München, 22.11.2011 - M 1 K 11.4477   

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https://dejure.org/2011,45541
VG München, 22.11.2011 - M 1 K 11.4477 (https://dejure.org/2011,45541)
VG München, Entscheidung vom 22.11.2011 - M 1 K 11.4477 (https://dejure.org/2011,45541)
VG München, Entscheidung vom 22. November 2011 - M 1 K 11.4477 (https://dejure.org/2011,45541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vor dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU ausgestellter tschechischer Führerschein;Verhängung einer isolierten Sperre aufgrund eines Verhaltens nach Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 13.01.2011 - 11 C 10.2462

    Verhängung einer isolierten Sperre keine Maßnahme im Sinn von § 28 Abs. 4 Satz 1

    Auszug aus VG München, 22.11.2011 - M 1 K 11.4477
    Ist es aber danach ausreichend, dass einer Person die Fahrerlaubnis nur partiell aberkannt wurde oder dass ihre Gültigkeit vorübergehend suspendiert wurde, so erscheint es erst recht angezeigt, dem Aufnahmestaat das Recht zur Nichtanerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis dann zuzubilligen, wenn die vollständige Nichteignung des Betroffenen festgestellt wurde (so auch BayVGH vom 13.1.2011, Az. 11 C 10.2462; VG Neustadt vom 14.10.2010 Az. 6 L 953/10.NW, beide Juris).

    Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 13.1.2011, a.a.O.) schließt diese Regelung die Annahme einer planwidrigen Regelungslücke und damit eine analoge Anwendung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV auf die isolierte Sperre aus.

  • VG Ansbach, 21.10.2009 - AN 10 S 09.01799

    Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis nach dem 19.1.2009; Anwendbarkeit von § 28 FeV

    Auszug aus VG München, 22.11.2011 - M 1 K 11.4477
    Die Verhängung einer isolierten Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gemäß § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB stellt daher eine im Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV "entzugsähnliche Maßnahme" dar (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 18.11.2010 Blutalkohol 2011, 118; VG Ansbach vom 21.10.2009, Az. AN 10 S 09.01799, Juris).
  • VG Neustadt, 14.10.2010 - 6 L 953/10

    Anordnung einer isolierten Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG München, 22.11.2011 - M 1 K 11.4477
    Ist es aber danach ausreichend, dass einer Person die Fahrerlaubnis nur partiell aberkannt wurde oder dass ihre Gültigkeit vorübergehend suspendiert wurde, so erscheint es erst recht angezeigt, dem Aufnahmestaat das Recht zur Nichtanerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis dann zuzubilligen, wenn die vollständige Nichteignung des Betroffenen festgestellt wurde (so auch BayVGH vom 13.1.2011, Az. 11 C 10.2462; VG Neustadt vom 14.10.2010 Az. 6 L 953/10.NW, beide Juris).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG München, 22.11.2011 - M 1 K 11.4477
    Nach den Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen Kapper (NJW 2004, 1725 ff.) und Halbritter (NJW 2006, 2173 ff.) kann die Anerkennung der Fahrerlaubnis nicht abgelehnt werden, wenn im Anschluss an eine vorangegangene Entziehung der Fahrerlaubnis im Inland durch einen anderen Mitgliedstaat ein EU-Führerschein ausgestellt wird und die zusammen mit der Entziehung angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bereits abgelaufen war.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG München, 22.11.2011 - M 1 K 11.4477
    Nach den Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen Kapper (NJW 2004, 1725 ff.) und Halbritter (NJW 2006, 2173 ff.) kann die Anerkennung der Fahrerlaubnis nicht abgelehnt werden, wenn im Anschluss an eine vorangegangene Entziehung der Fahrerlaubnis im Inland durch einen anderen Mitgliedstaat ein EU-Führerschein ausgestellt wird und die zusammen mit der Entziehung angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bereits abgelaufen war.
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VG München, 22.11.2011 - M 1 K 11.4477
    Jedoch verstößt es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, wenn der Aufnahmestaat seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis im Hinblick auf ein Verhalten des Betroffenen nach Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis anwendet (Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG; vgl. EuGH, Urteil vom 26.6.2008 - C-329/06 und C-343/06- Wiedemann und Funk, Rdnr. 66; Urteil vom 26.6.2008 - C 334/06, C 335/06, C 336/06 - Zerche u. a., Rdnr. 63).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2006 - 2 Ss 520/06

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Berechtigung zum Fahren in Deutschland, wenn die

    Auszug aus VG München, 22.11.2011 - M 1 K 11.4477
    Der Beitritt der Tschechischen Republik zur EU am 1. Mai 2004 hat nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. L 237, S. 1), innerstaatlich umgesetzt durch § 28 FeV, grundsätzlich die Anerkennung der am 21. März 1996 erworbenen tschechischen Fahrerlaubnis im Inland zur Folge, die dadurch zu einer EU-Fahrerlaubnis wird (OLG Stuttgart vom 29.11.2006 NJW 2007, 528).
  • VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 CS 09.2079

    Im Jahr 2005 erworbene tschechische Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG München, 22.11.2011 - M 1 K 11.4477
    Ein im Weg der bloßen Ersetzung eines früheren Dokuments ausgestellter Führerschein kann dem Inhaber aber keine Berechtigung verschaffen, die über den Umfang der Befugnisse hinausgeht, die durch den früheren, nunmehr ersetzten Führerschein beurkundet wurden (BayVGH vom 18.1.2010, Az. 11 CS 09.2079).
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