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VG München, 22.12.2021 - M 7 S 21.4077 |
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5; WaffG § 45 Abs. 2 S. 1; WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2; WaffG § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; WaffG § 6 Abs. 2; AWaffV § 4 Abs. 6 S. 1; BJagdG § 18 S. 1; BJagdG § 17 Abs. 1 S. 2
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse: Verdacht fehlender persönlicher Eignung (Alkoholabhängigkeit)
Verfahrensgang
- VG München, 22.12.2021 - M 7 S 21.4077
- VGH Bayern, 15.02.2022 - 24 CS 22.163
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- VGH Bayern, 05.02.2019 - 21 CS 18.2168
Widerruf von Waffenbesitzkarte wegen Alkoholkonsums
Auszug aus VG München, 22.12.2021 - M 7 S 21.4077
Im Beschluss vom 5. Februar 2019 - 21 Cs 18.2168 - führe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aus, dass wegen einer in der Vergangenheit zurückliegenden Alkoholproblematik bei einem neuerlich festgestellten Alkoholkonsum eine Gesamtschau vorgenommen werde und nicht einzelne Vorfälle isoliert betrachtet werden sollten.Zugleich ist es aufgrund des nicht abschließenden Charakters von Nr. 6.3 WaffVwV (Wortlaut "z.B."; vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 21 CS 18.2168 - juris Rn. 13) nicht zwingend, dass immer auch eine alkoholbedingte Verhaltensauffälligkeit hinzutritt.
Vielmehr genügen insoweit bereits - wie hier gegebene - tatsachenbegründete Zweifel an der bestehenden Eignung (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 21 CS 18.2168 - juris Rn. 13).
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 846/17
Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Streitwertfestsetzung; Anzahl der Waffen; …
Auszug aus VG München, 22.12.2021 - M 7 S 21.4077
Zu dem von der Anklage und dem darauf bezogenen Eröffnungsbeschluss erfassten einheitlichen geschichtlichen Vorgang gehört dementsprechend alles, was mit diesem nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. VGH BW, B.v. 19.6.2017 - 1 S 846/17 - juris Rn. 10 m.w.N.).Das gilt nicht nur im Straf-, sondern auch in Verwaltungsverfahren (vgl. VGH BW, B.v. 19.6.2017 - 1 S 846/17 - juris Rn. 11 m.w.N.).
- VGH Bayern, 15.08.2016 - 21 CS 16.1247
Rechtswidriger Widerruf einer Waffenbesitzkarte mangels Aufforderung zur …
Auszug aus VG München, 22.12.2021 - M 7 S 21.4077
Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 16).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der ähnlich gelagerten Problematik im Fahrerlaubnisrecht leiden Personen, die Blutalkoholwerte von 1, 6 Promille und mehr erreichen, regelmäßig - auch wenn sie Ersttäter sind - an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik, sodass die Erlaubnisbehörden in derartigen Fällen Art, Inhalt und Folgen einer möglichen Alkoholabhängigkeit des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers und ihre Auswirkungen auf sein Verhalten im Straßenverkehr mit den erforderlichen und angemessenen Mitteln aufzuklären haben (…vgl. VG Düsseldorf, B.v. 8.11.2012 - 22 L 1486/12 - juris Rn. 15 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11C 34/94 - juris Rn. 14 m.w.N. und VG Augsburg, B.v. 15.6.2011 - Au 4 S 11.793, Au 4 S 11.795 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 20;… HessVGH, B.v. 22.11.2016 - 4 B 2306/16 - juris Rn. 13).
- VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 CS 17.2459
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei sog. "Reichsbürgern"
Auszug aus VG München, 22.12.2021 - M 7 S 21.4077
Den berechtigten Belangen der Betroffenen könnte in Ausnahmefällen durch eine abweichende (Eil-)Anordnung der Verwaltungsgerichte Rechnung getragen werden (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris Rn. 29 unter Verweis auf BT-Drs. 16/7717, S. 33). - VGH Bayern, 25.08.2020 - 24 CS 20.1596
Erfolgloser Antrag auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebende Wirkung …
Auszug aus VG München, 22.12.2021 - M 7 S 21.4077
Mithin besteht auch hier ein öffentliches Interesse, nach einer Ungültigerklärung und Einziehung mangels persönlicher Eignung den weiteren Umgang mit Waffen nicht bis zu einem bestands- bzw. rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens hinzunehmen, sondern diesen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, die in § 45 Abs. 5 WaffG die Grundlage des gesetzlichen Sofortvollzugs bilden, sofort zu unterbinden (vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 27 m.w.N.). - VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718
Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung
Auszug aus VG München, 22.12.2021 - M 7 S 21.4077
Denn diese Folgeentscheidungen stellen sicher, dass der kraft Gesetzes (§ 45 Abs. 5 WaffG) sofort vollziehbare Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis (vgl. insoweit BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17) sowie die für sofort vollziehbar erklärte Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins tatsächlich umgesetzt wird. - VGH Hessen, 22.11.2016 - 4 B 2306/16
ALKOHOLABHÄNGIGKEIT; ALKOHOLPROBLEMATIK; BEIBRINGUNGSANORDNUNG; BLUTALKOHOLWERT; …
Auszug aus VG München, 22.12.2021 - M 7 S 21.4077
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der ähnlich gelagerten Problematik im Fahrerlaubnisrecht leiden Personen, die Blutalkoholwerte von 1, 6 Promille und mehr erreichen, regelmäßig - auch wenn sie Ersttäter sind - an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik, sodass die Erlaubnisbehörden in derartigen Fällen Art, Inhalt und Folgen einer möglichen Alkoholabhängigkeit des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers und ihre Auswirkungen auf sein Verhalten im Straßenverkehr mit den erforderlichen und angemessenen Mitteln aufzuklären haben (…vgl. VG Düsseldorf, B.v. 8.11.2012 - 22 L 1486/12 - juris Rn. 15 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11C 34/94 - juris Rn. 14 m.w.N. und VG Augsburg, B.v. 15.6.2011 - Au 4 S 11.793, Au 4 S 11.795 - juris Rn. 20;… BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 20; HessVGH, B.v. 22.11.2016 - 4 B 2306/16 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 22.02.2010 - 21 CS 09.2767
Widerruf der Waffenbesitzkarte; Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins; …
Auszug aus VG München, 22.12.2021 - M 7 S 21.4077
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führe in seinem Beschluss vom 22. Februar 2010 - 21 Cs 09.2767 - zu einem Verstoß gegen eine strafprozessuale Beweiserhebungsvorschrift aus, dass ein Verstoß nicht zugleich zu einem Verbot führe, die Ergebnisse der Blutproben in waffen- und jagdrechtlichen Verfahren zu verwerten. - BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus VG München, 22.12.2021 - M 7 S 21.4077
Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.). - VG Düsseldorf, 08.11.2012 - 22 L 1486/12
Widerruf Waffenbesitzkarte, Bedenken gegen persönliche Eignung wegen …
Auszug aus VG München, 22.12.2021 - M 7 S 21.4077
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der ähnlich gelagerten Problematik im Fahrerlaubnisrecht leiden Personen, die Blutalkoholwerte von 1, 6 Promille und mehr erreichen, regelmäßig - auch wenn sie Ersttäter sind - an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik, sodass die Erlaubnisbehörden in derartigen Fällen Art, Inhalt und Folgen einer möglichen Alkoholabhängigkeit des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers und ihre Auswirkungen auf sein Verhalten im Straßenverkehr mit den erforderlichen und angemessenen Mitteln aufzuklären haben (vgl. VG Düsseldorf, B.v. 8.11.2012 - 22 L 1486/12 - juris Rn. 15 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11C 34/94 - juris Rn. 14 m.w.N. und VG Augsburg, B.v. 15.6.2011 - Au 4 S 11.793, Au 4 S 11.795 - juris Rn. 20;… BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 20;… HessVGH, B.v. 22.11.2016 - 4 B 2306/16 - juris Rn. 13). - VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 4 S 11.793
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Widerruf der Waffenbesitzkarte