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   VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.479   

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VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.479 (https://dejure.org/2016,28070)
VG München, Entscheidung vom 23.03.2016 - M 7 K 15.479 (https://dejure.org/2016,28070)
VG München, Entscheidung vom 23. März 2016 - M 7 K 15.479 (https://dejure.org/2016,28070)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Fehlendes Interesse an nachträglicher Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Fahrzeugkontrolle

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 12.05.2015 - 10 ZB 13.629

    Ausreisekontrolle; polizeiliche Maßnahmen; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit

    Auszug aus VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.479
    Denn die Zulässigkeit der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO erfordert ebenso wie die der Fortsetzungsfeststellungsklage in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn. 7).

    Das bloße Interesse an der Klärung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme, ohne Rücksicht darauf, ob abträgliche Nachwirkungen fortbestehen, reicht nicht aus (BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn. 12 ff. m. w. N.; BVerwG, U.v.16.5.2013 - 8 C 38/12 - juris Rn. 16).

    Ist ungewiss, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse eintreten wie im Zeitpunkt der betreffenden Maßnahme, so kann ein Feststellungsinteresse nicht aus einer Wiederholungsgefahr hergeleitet werden (BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 38/12 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 12.5.2015 - 10 ZB 13.629 - juris Rn.6 ff. m. w. N.).

  • BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das

    Auszug aus VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.479
    Nach ständiger Rechtsprechung ist in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erreichen kann, ein berechtigtes Interesse gegeben (vgl. BVerfG, B.v. 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 u. a. - juris Rn. 36; BVerwG, B.v. 30.4.1999 - 1 B 36/99 - juris Rn. 9).

    Tiefgreifende Grundrechtseingriffe kommen vor allem bei Anordnungen in Betracht, die das Grundgesetz vorbeugend dem Richter vorbehalten hat, wie beispielsweise Wohnungsdurchsuchungen (BVerwG, B.v. 30.04.1999 - 1 B 36/99 - juris Rn. 9; BayVGH, U.v. 15.2.20112 - 1 B 09.2157 - juris Rn.33, jeweils m. w. N.).

  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 1 B 09.2157

    Feststellungsinteresse bei Wiederholungsgefahr

    Auszug aus VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.479
    Tiefgreifende Grundrechtseingriffe kommen vor allem bei Anordnungen in Betracht, die das Grundgesetz vorbeugend dem Richter vorbehalten hat, wie beispielsweise Wohnungsdurchsuchungen (BVerwG, B.v. 30.04.1999 - 1 B 36/99 - juris Rn. 9; BayVGH, U.v. 15.2.20112 - 1 B 09.2157 - juris Rn.33, jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 08.03.2012 - 10 C 12.141

    Polizeiliche Durchsuchung einer Person nach Identitätsfeststellung; Aufenthalt an

    Auszug aus VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.479
    Aus den Verdachtsmomenten, die dem Kläger auch mitgeteilt wurden, ergibt sich aber, dass die angegriffenen polizeilichen Maßnahmen aufgrund einer aus nachvollziehbaren Tatsachen angenommenen konkreten Gefahr in Form der Anscheinsgefahr (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2012 - 10 C 12.141 - juris Rn. 16 ff.) erfolgten.
  • VGH Bayern, 05.05.2003 - 5 ZB 03.81
    Auszug aus VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.479
    Nach dem Wegfall der mit dem Verwaltungsakt bzw. dem Realakt verbundenen Beschwer wird gerichtlicher Rechtsschutz grundsätzlich nur zur Verfügung gestellt, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an einer nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahme hat (BayVGH, B.v. 5.5.2003 - 5 ZB 03.81 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 28.11.2011 - 8 ZB 11.886

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei erledigtem Rechtsstreit um eine

    Auszug aus VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.479
    Sinn und Zweck einer gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme bei Vorliegen einer Wiederholungsgefahr ist es, der Behörde eine Richtschnur für zukünftig unter im Wesentlichen gleichen Bedingungen zu treffende Entscheidungen aufzuzeigen und so weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2011 - 8 ZB 11.886 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus VG München, 23.03.2016 - M 7 K 15.479
    Nach ständiger Rechtsprechung ist in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erreichen kann, ein berechtigtes Interesse gegeben (vgl. BVerfG, B.v. 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 u. a. - juris Rn. 36; BVerwG, B.v. 30.4.1999 - 1 B 36/99 - juris Rn. 9).
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