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   VG München, 23.03.2020 - M 23 K 20.361   

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VG München, 23.03.2020 - M 23 K 20.361 (https://dejure.org/2020,11101)
VG München, Entscheidung vom 23.03.2020 - M 23 K 20.361 (https://dejure.org/2020,11101)
VG München, Entscheidung vom 23. März 2020 - M 23 K 20.361 (https://dejure.org/2020,11101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 53; StVO § 4 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 4; StVZO § 31a; StVG § 25a, § 26 Abs. 1; OWiG § 31 Abs. 3
    Fahrtenbuchauflage von sechs Monaten nach Nichteinhaltung des Mindestabstands

  • rewis.io

    Verpflichtung zur sechsmonatigen Führung eines Fahrtenbuchs

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrtenbuchauflage von sechs Monaten - Abstandsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 CS 19.214

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus VG München, 23.03.2020 - M 23 K 20.361
    Der Fahrzeughalter ist für sein Fahrzeug verantwortlich und daher erster Ansprechpartner für die Ermittlungsbehörden (BayVGH, B.v. 1.4.2019 - 11 CS 19.214; vgl. auch OVG NRW, B.v. 15.3.2007 - 8 B 2746/06 - juris Rn. 11 f.).

    Lehnt der Fahrzeughalter erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (stRspr., vgl. BVerwG, B.v. 9.12.1993 - 11 B 84.96 - juris; U.v. 17.12.1992 - 7 C 3.80 - juris Rn. 7, BayVGH B.v. 1.4.2019 - 11 CS 19.214).

    Ein "doppeltes Recht", nach einem Verkehrsverstoß im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht nicht, da es dem sicherheitsrechtlichen Zweck des § 31a StVZO widerspräche (BVerwG, B.v. 22.6.1995, a.a.O. Rn. 4 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 7.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - NJW 1982, 568 = juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 1.4.2019 - 11 CS 19.214 - Rn. 16ff.; OVG NRW, B.v. 15.5.18 - 8 A 740/18 - juris Rn. 37).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2018 - 8 B 233/18

    Absehen von der Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches bei Angabe des

    Auszug aus VG München, 23.03.2020 - M 23 K 20.361
    Nach ständiger Rechtsprechung reicht auch bereits grundsätzlich ein lediglich mit einem Punkt (bereits nach dem bis zum 30. April 2014 geltenden Punktekatalog) bewerteter Verkehrsverstoß für die Anordnung der Fahrtenbuchauflage aus, ohne dass es auf die Feststellung der näheren Umstände der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Gefährlichkeit des Verstoßes ankommt (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 14.176 mit Verweis auf BVerwG, B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99; OVG NRW, U.v. 29.4.1999 - 8 A 699/97 - B.v. 26.3.2018 - 8 B 233/18 - jeweils juris).

    (OVG NRW, B.v. 13.1.2016 - 8 A 1030/15 - juris Rn. 15 ff.; B.v. 26.3.2018 - 8 B 233/18 - juris Rn. 10).

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG München, 23.03.2020 - M 23 K 20.361
    Ein "doppeltes Recht", nach einem Verkehrsverstoß im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht nicht, da es dem sicherheitsrechtlichen Zweck des § 31a StVZO widerspräche (BVerwG, B.v. 22.6.1995, a.a.O. Rn. 4 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 7.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - NJW 1982, 568 = juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 1.4.2019 - 11 CS 19.214 - Rn. 16ff.; OVG NRW, B.v. 15.5.18 - 8 A 740/18 - juris Rn. 37).

    Allein durch die in erster Linie polizeilich begründete Mitwirkungspflicht, die der Gewährleistung der Freiheit und Sicherheit des Straßenverkehrs für alle zu dienen bestimmt ist, werden etwaige Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte in Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren sowie auch mögliche entsprechende Rechte in verwaltungsbehördlichen Verfahren noch nicht berührt (BVerfG, B.v. 7.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - NJW 1982, 568 = juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 3.1.2006 - 8 B 1847/05 - juris Rn. 23 f.).

  • OVG Sachsen, 24.10.2017 - 3 A 37/17

    Fahrtenbuch; Firmenfahrzeug; Unmöglichkeit; Mitwirkungspflicht; rechtzeitige

    Auszug aus VG München, 23.03.2020 - M 23 K 20.361
    Deshalb kann im Rahmen der Mitwirkungspflicht von einem Fahrzeughalter erwartet werden, ungefragt diejenigen Personen zu benennen, denen das betreffende Fahrzeug betriebsintern zugeordnet ist bzw. denen es zur Nutzung zur Verfügung steht (vgl. SächsOVG, B.v. 24.10.2017 - 3 A 37/17 - juris Rn. 9).

    Die Einlassung des Halters muss auch so rechtzeitig geschehen, dass von der Behörde noch weiterführende Maßnahmen zielführend ergriffen werden können (SächsOVG, B.v. 24.10.2017 - 3 A 37/17 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus VG München, 23.03.2020 - M 23 K 20.361
    Dabei hängen Art und Umfang der angemessenen und zumutbaren Ermittlungen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Mitwirkungsbereitschaft des Fahrzeughalters ab (BVerwG, B.v. 23.23.1996 - 11 B 84.96 - juris Rn. 3).

    Lehnt der Fahrzeughalter erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (stRspr., vgl. BVerwG, B.v. 9.12.1993 - 11 B 84.96 - juris; U.v. 17.12.1992 - 7 C 3.80 - juris Rn. 7, BayVGH B.v. 1.4.2019 - 11 CS 19.214).

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

    Auszug aus VG München, 23.03.2020 - M 23 K 20.361
    Selbst bei Bestehen eines solchen Rechts, muss der Halter die Auferlegung eines Fahrtenbuchs, in Kauf nehmen, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind (BVerwG, B.v. 11.8.1999 - 3 B 96.99 - BayVBl 2000, 380 = juris Rn. 3; B.v. 22.6.1995 - 11 B 7.95 - DAR 1995, 459 = juris Rn. 3; OVG Hamburg, B.v. 28.6.2016 - 4 Bf 97/15.Z - VRS 130, 328 = juris Rn. 17 ff.; BayVGH, B.v. 28.1.2015 - 11 ZB 14.1129 - juris Rn. 24 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 4.8.2014 - 3 B 90/14 - LKV 2015, 39 = juris Rn. 5).

    Ein "doppeltes Recht", nach einem Verkehrsverstoß im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht nicht, da es dem sicherheitsrechtlichen Zweck des § 31a StVZO widerspräche (BVerwG, B.v. 22.6.1995, a.a.O. Rn. 4 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 7.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - NJW 1982, 568 = juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 1.4.2019 - 11 CS 19.214 - Rn. 16ff.; OVG NRW, B.v. 15.5.18 - 8 A 740/18 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus VG München, 23.03.2020 - M 23 K 20.361
    § 31a StVZO verpflichtet die Ermittlungsbehörde nicht zur Anwendung bestimmter Ermittlungsmaßnahmen (vgl. BVerwG, B.v. 9.12.1993 - 11 B 113.93 - juris Rn. 4; U.v. 13.10.1978 - VII C 77.74 - juris Rn. 16).

    Art, Zeitpunkt und Umfang der angemessenen und zumutbaren Ermittlungen stehen vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der Ermittlungsbehörden (BVerwG, U.v. 13.10.1978 - VII C 77.74 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG München, 23.03.2020 - M 23 K 20.361
    Um dies effektiv zu erreichen, ist eine gewisse Dauer der Führung des Fahrtenbuchs erforderlich, wobei sechs Monate im "unteren Bereich einer effektiven Kontrolle" liegen (BVerwG U.v. 17.5.1995 - 11 C 12/94 - juris Rn.11).

    Die Anordnung eine Führungsdauer von lediglich sechs Monaten liegt bereits im "unteren Bereich einer effektiven Kontrolle (BVerwG U.v. 17.5.1995 - 11 C 12/94 - juris Rn.11).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG München, 23.03.2020 - M 23 K 20.361
    Lehnt der Fahrzeughalter erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (stRspr., vgl. BVerwG, B.v. 9.12.1993 - 11 B 84.96 - juris; U.v. 17.12.1992 - 7 C 3.80 - juris Rn. 7, BayVGH B.v. 1.4.2019 - 11 CS 19.214).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass es vorliegend um die Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit geht, die nur einen Sinn hat, wenn der Täter vor Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist (§ 26 Abs. 3 StVG) und deren in Betracht kommenden Unterbrechungen so rechtzeitig bekannt ist, dass die Verkehrsordnungswidrigkeit mit Aussicht auf Erfolg geahndet werden kann und die daran anknüpfenden polizeilichen Maßnahmen eingeleitet werden können (BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3/80 - BayVBl 1983, 310; VGH BW, B.v.21.7.2014 - 10 S 156/13 - juris Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - 8 A 1030/15

    Erlass einer Fahrtenbuchauflage von 12 Monaten bei erstmaligem Verkehrsverstoß;

    Auszug aus VG München, 23.03.2020 - M 23 K 20.361
    (OVG NRW, B.v. 13.1.2016 - 8 A 1030/15 - juris Rn. 15 ff.; B.v. 26.3.2018 - 8 B 233/18 - juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 04.08.2014 - 3 B 90/14

    Keine Fahrtenbuchauflage bei fehlender Überzeugung von der Täterschaft

  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2018 - 8 A 740/18

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs gegenüber einem Fahrzeughalter für auf

  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548

    Fahrtenbuchauflage

  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

  • BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung

  • VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267

    Datenschutz-Grundverordnung steht einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - 8 B 2746/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2006 - 8 B 1847/05

    Rechtfertigung einer Fahrtenbuchauflage bei Führen eines Autokrans ohne die nach

  • VGH Bayern, 28.01.2015 - 11 ZB 14.1129

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr;

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 14.176

    Fahrtenbuchauflage; Ermittlung des Fahrzeugführers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • OVG Hamburg, 28.06.2016 - 4 Bf 97/15

    Fahrtenbuchauflage bei Berufung des Fahrzeughalters auf sein

  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

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